Themen, deren Nicht-Aufnahme auf die
Agenda bestätigt wurde
IFRIC überprüfte seine vorläufigen
Agendaentscheidungen in Bezug auf die folgenden Themen vor
dem Hintergrund der erhaltenen Stellungnahmen von den
Adressaten. Nach Diskussion über diese Stellungnahmen
bestätigte IFRIC seine vormaligen Entscheidungen, die
folgenden Posten nicht auf die Agenda zu nehmen. Eine
Agendaentscheidungsmitteilung wird im IFRIC Update für diese
Sitzung veröffentlicht werden.
| IFRS 2 Anteilsbasierte
Vergütung - Treuhandvermögen für Leistungen an
Arbeitnehmer im Einzel- bzw. separaten Abschluss des
Treugebers
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| IFRS 2 Anteilsbasierte
Vergütung - Fair Value-Bewertung einer
Transferbeschränkung nach Ablauf des
Erdienungszeitraums
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| IFRS 2 Anteilsbasierte
Vergütung - Zunahme des für Beschäftigte
relevanten beizulegenden Zeitwertes als Ergebnis von
unvorhersehbaren Kapitalumschichtungen
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| IFRS 7 Finanzinstrumente:
Angaben - Darstellung der
"Netto-Finanzierungsaufwendungen" in der Gewinn- und
Verlustrechnung
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| IAS 11 Fertigungsaufträge
- Aufteilung von Gewinnen bei nicht segmentierten
Verträgen
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| IAS 16 Sachanlagen -
Neubewertung von im Bau befindlichen als
Finanzinvestitionen gehaltende Immobilien
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| IAS 32 Finanzinstrumente:
Darstellung - Fremdwährungsinstrumente, die in
Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens des
Emittenten gewandelt werden können
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| IAS 32 Finanzinstrumente:
Darstellung - Änderungen in den
Vertragsbedingungen eines bestehenden
Eigenkapitalinstrumentes, die zu einer
Umklassifizierung als finanzielle Verbindlichkeit
führen
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| IAS 32 Finanzinstrumente:
Darstellung - Von Minderheiten gehaltene Puts
und Forwards und IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse - Sind von
Minderheiten in einem Unternehmenszusammenschluss
erhaltene Puts und Forwards bedingte
Gegenleistungen?
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| IAS 38 Immaterielle
Vermögenswerte - Klassifizierung und
Bilanzierung von SIM-Karten
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| IAS 38 Immaterielle
Vermögenswerte - Anwendung von IAS 38 (rev.
2004)
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| IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung - Test der
Hedge-Effektivität auf kumulativer Basis
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| IAS 39 Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung - Bewertung von
Stromderivaten
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| SIC-12 Konsolidierung -
Zweckgesellschaften - Aufgabe der Beherrschung
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IAS 32 Finanzinstrumente:
Darstellung - Klassifizierung von Finanzinstrumenten als
Fremd- bzw. Eigenkapital
IFRIC überprüfte seine vorläufige
Agendaentscheidung einen Sachverhalt nicht zu
interpretieren, der sich darauf bezieht, ob
„wirtschaftlicher Zwang‟ die Klassifizierung eines
Finanzinstrumentes als eine finanzielle Schuld oder als
Eigenkapital beeinflusst.
IFRIC stellte zu Beginn zweigeteilte
Ansichten dahin gehend vor, wie weiter mit diesem
Sachverhalt zu verfahren sei. Verschiedene Stellungnehmenden
hatten ihre Bedenken in Bezug auf die vorläufige
Agendaentscheidung des Boards zum Ausdruck gebracht. Einige
Mitglieder brachten eine Präferenz für eine Interpretation
zum Ausdruck, während andere Mitglieder eine Präferenz für
eine Änderung am Standard befürworteten.
Das Ergebnis der Diskussion bestand darin, dass
IFRIC entschied, dass es nicht in der Lage sein würde, eine Einigung zu
diesem Sachverhalt zu erzielen. IFRIC wird sich diesem Sachverhalt daher
nicht annehmen; dennoch entschied IFRIC, dass es den Sachverhalt zurück
an den Board verweisen würde, damit dieser entscheidet, ob dies im
Rahmen des IASB-Projektes zu Fremd- und Eigenkapital gelöst werden
könne.
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung –
Definitionen eines Derivates: Indexierung an das eigene EBITDA oder den
eigenen Umsatz
IFRIC überprüfte Stellungnahmen zu der
Agendaentscheidung, den Sachverhalt, ob an das eigene EBITDA oder den eigenen Umsatz indexierte Verträge die
Definition eines Derivates gemäß IAS 39 erfüllen würden,
nicht zu interpretieren.
Zahlreiche Stellungnehmende hatten
ihre Besorgnis dahin gehend ausgedrückt, dass IFRIC keine
Leitlinien in Bezug darauf zur Verfügung gestellt hatte,
worin der Unterschied zwischen einer finanziellen und einer
nicht-finanziellen Variable besteht. Die IFRIC-Mitglieder
unterstützten die vorgebrachten Bedenken. Da der FASB
vorläufige Beratungen zu diesem Sachverhalt abhält,
entschied IFRIC, dass der Stab sich damit befassen und mit
dem FASB-Stab diskutieren sollte, ob dieser Sachverhalt vom
IFRIC gelöst werden kann.
IFRIC entschied, die Agenda zu diesem
Punkt nicht zu bestätigen, entschied sich jedoch in einer
späteren Projektstufe erneut damit zu befassen, wenn der
Stab eine Möglichkeit dazu gehabt haben wird, den Zeitplan
für das FASB-Projekt zu diskutieren.
| IAS 41 Landwirtschaft – Ansatz und
Bewertung in Bezug auf biologische Produkte gemäß IAS 41
|
IFRIC führte seine Diskussion zu einem
Sachverhalt in Bezug auf die Bilanzierung für biologische
Vermögenswerte und landwirtschaftliche Produkte fort.
IFRIC verwies diese Sachverhalte im Mai 2004 an den IASB. Jedoch erlaubte die Board-Agenda keine
Diskussion dieses Verweises. In der Zwischenzeit einigte
sich der IASB darauf, ein Projekt zu Fair Value Bewertung
(Fair Value Measurement, FVM) aufzunehmen, welches sich wahrscheinlich darauf
auswirken wird, wie IFRIC mit den aufgebrachten Sachverhalten
umzugehen hat.
Die IFRIC-Sachverhalte beziehen sich
auf IAS 41.21 und 22. Zwei Fragen sind
vom IFRIC aus den erhaltenen Eingaben aufgenommen worden:
| Wie hat ein Unternehmen eine
Verpflichtung zur Wiederbepflanzung eines
biologischen Vermögenswertes nach der Ernte
zu bilanzieren?
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| Was hat die Ausnahme von der
Einbeziehung von Werterhöhungen aufgrund von
„zusätzlicher biologischer Umwandlung‟ im Rahmen von
IAS 41.21 zu bedeuten? Worin besteht
insbesondere die Bedeutung dieser Ausnahme, wenn die
Bewertung auf der Prognose zukünftiger
Zahlungsströme basiert (die nur nach
künftigen biologischem Wachstum erreicht werden
können)?
|
IFRIC hatte vormalig entschieden, dass
es keine Leitlinien dazu herausgeben wolle, wie eine
Verpflichtung zur Wiederbepflanzung eines biologischen
Vermögenswertes nach der Ernte herausgeben wolle.
Bei der Sitzung im November 2006
konzentrierte sich die Diskussion auf IAS 41.21. Die IFRIC-Mitglieder unterstützten
die Streichung des Verbotes gegenüber der Berücksichtigung
von künftigen Wachstum bei biologischen Vermögenswerten.
Die IFRIC-Mitglieder befassten sich
damit, dass die Marktteilnehmer künftiges Wachstum
bei der Bewertung dieser Posten berücksichtigen würden und kommentierten außerdem, dass es Risikofaktoren im
künftigen Wachstum gibt, die bei der Bewertung solcher
Vermögenswerte zu berücksichtigen sind.
Anschließend erörterte IFRIC, ob
biologische Vermögenswerte mit ihrer „höchsten und besten
Verwendung im vorteilhaftesten Markt‟ bewertet werden
sollten. Diese Vorgehensweise ist Bestandteil des
bevorstehenden Diskussionspapiers des IASB zur Fair-Value
Bewertung. IFRIC-Mitglieder waren geteilter Meinung; einige
Mitglieder waren der Meinung, dass IFRIC mit diesem
Bewertungskonzept nicht voranschreiten sollte, da dieses
noch nicht vollständig untersucht und vom IASB übernommen
worden sei. Andere hingegen würden das Konzept übernehmen,
da es wahrscheinlich im Projekt zur Fair-Value-Bewertung
bestehen wird.
IAS 41.21 bezieht sich auf durch
„Transformationen‟ entstandene Werterhöhungen.
IFRIC-Mitglieder schienen zu übereinstimmen, dass der
Mitarbeiterstab den dahinterstehenden "Grundgedanken" dieses
Konzepts klarstellen sollte.
IFRIC
entschied, an diesem Sachverhalt weiterhin weiterhin zu
arbeiten, da es in der Praxis große Unterschiede gibt. Dem Mitarbeiterstab wurde aufgetragen, sich
hauptsächlich mit IAS 21.41 zu beschäftigen und zu
überlegen, ob und wie IAS 41 geändert werden kann, um die
Eingaben der Adressaten zu berücksichtigen.