IAS 18 Erträge –Ertragserfassung im Hinblick auf durch einen Fondsmanager erhaltene Vorabgebühren

Date recorded:

Im September 2006 diskutierte IFRIC, wie Erträge von einem Fondsmanager erfasst werden sollten, wenn ein Fondsmanager eine einmalige nicht-erstattungsfähige Vorabgebühr erhält, denen sich regelmäßige Zahlungen für nachfolgend zu erbringende Dienstleistungen anschließen. Auf dieser Sitzung diskutierte IFRIC über ein Mitarbeiterpapier, welches auf den im September getroffenen Entscheidungen basiert.

Behandlung einer Vorab - Anlagenberatung

IFRIC hat eine intensive Diskussion geführt in Bezug auf die Identifizierung von Dienstleistungen, die im Zuge der erstmaligen Anlage in einen Fonds bereitgestellt werden.

IFRIC bestätigte, dass Erträge in dem Ausmaß erfasst werden sollen, indem sich die erhaltene oder noch zu beanspruchende Vorabgebühr auf die identifizierbaren Dienstleistungen bezieht, die bereitgestellt wurden und verlässlich bestimmbar sind. Der verbleibende Teil der Vorabgebühr ist als abgegrenzter Ertrag zu behandeln.

Die Sichtweise des Kunden

Im September 2006 kam IFRIC zu dem vorläufigen Schluss, dass die Erfassung eines Ertrags aus Sicht des Kunden erfolgen sollte, und zwar dann, wenn der Kunde den Nutzen aus der Dienstleistung erhalten hat und nicht aus Sicht des Lieferanten, wenn dieser die Dienstleistungen erbracht hat. Der Stab kam zu dem Schluss, dass die Sichtweise des Kunden von IAS 18 Erträge nicht gefordert ist, so dass eine Interpretation auf Basis des Kundensichts-Modells wahrscheinlich in zahlreichen Fällen zu wesentlichen Änderungen in der Ertragserfassung führen würde, die jedoch nicht zwingend von IAS 18 gefordert sind.

IFRIC einigte sich mit dem Mitarbeiterstab und kam zu dem Schluss, dass Erträge zu dem Zeitpunkt erfasst werden sollten, an dem das verkaufende Unternehmen die Dienstleistungen erbringt.

Wie sollten Erträge aus Vorabgebühren erfasst werden?

Der Mitarbeiterstab hat eine Hierarchie vorgeschlagen, die angewandt werden könnte, um das Ausmaß zu bestimmen, zu dem Vorabgebühren abzugrenzen wären:

In dem Ausmaß, in dem ein Unternehmen Vorabdienstleistungen durchführt, die einzeln zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden können, sollten die Erträge hinsichtlich dieser Posten zuerst zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Wenn das Unternehmen in der Lage ist, den Fortschritt seiner bereitgestellten Dienstleistungen zu ermitteln, dann sind in einem zweiten Schritt die Erträge nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades der Dienstleistungen zu ermitteln.

In dem Ausmaß, in dem ein Unternehmen den Fortschritt der bereitgestellten Dienstleistungen auf der Grundlage der hierfür angefallenen Kosten schätzen kann, sind in einem dritten Schritt die Erträge im Verhältnis zu den Kosten für die bereitgestellten Dienstleistungen aufzuteilen.

Im Falle, dass ein Unternehmen seinen Fortschritt im Rahmen der Bereitstellung der Dienstleistungen nicht verlässlich ermitteln kann, sind die Erträge linear über den Zeitraum der Bereitstellung der Dienstleistungen zu erfassen.

IFRIC diskutierte die Hierarchie nicht explizit, beobachtete jedoch, dass der Ertrag auf einer systematischen Grundlage erfasst werden sollte, die widerspiegeln sollte, wie die Dienstleistung dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. IFRIC nahm an, dass diese in den meisten Fällen der erwarteten Anlageperiode für ein Portfolio von Investoren entsprechen würde. Dennoch könnten, entsprechend der Auffassung des IFRIC, auch andere systematische Ansätze angemessen sein.

Anwendungsbereich

IFRIC war sich einig, dass der Interpretationsentwurf auf alle Situationen anzuwenden sein sollte, in denen ein verkaufendes Unternehmen eine einmalige, nicht erstattungsfähige Vorabgebühr erhält, denen sich nachfolgend zu erbringende Dienstleistungen anschließen. Außerdem sollte der Interpretationsentwurf nicht auf Situationen anzuwenden sein, in denen ein Unternehmen eine Vorabzahlung erhält für die Lieferung von Gütern gefolgt von einer fortlaufenden Gebühr für die Bereitstellung von Dienstleistungen (etwa der Verkauf von elektronischen Waren, an den sich der Verkauf einer Garantieleistung anschließt).

Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Fondsmanager

Der Stab hielt fest, dass ein Fondsmanager manchmal seine Vorabgebühr von einem Investor und seine sich anschließende fortlaufende Gebühr von einem Fonds erhält. Der Stab war der Meinung, dass eine gemeinsame Beurteilung der zwei Transaktionen ein fundamentaler Schritt darstellt bei der Argumentation, dass ein Fondsmanager die Erfassung von Erträgen in Bezug auf Vorabgebühren verschieben sollte, und dass die Begründung für diese Schlussfolgerung in der ‚Grundlage für Schlussfolgerung’ erläutert werden sollte. IFRIC stimmte zu, dass die Tatsache, dass die Eigentümer eines Fonds ausreichende Kontrolle über einen Fonds ausüben, um in der Lage zu sein, die Gebühren des Fondsmanagers hinsichtlich diesen Fonds zu beenden (durch Abzug von dem Fonds), möglicherweise eine Begründung zur gemeinsamen Betrachtung der beiden Geschäfte darstellen könnte.

IFRIC wies den Stab an, einen Entwurfstext für einen Interpretationsentwurf zu erstellen, der diese Entscheidungen für eine Diskussion auf der Sitzung im Januar 2007 widerspiegeln sollte.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.