Statusbericht: IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer – Ungelöste IFRIC-Sachverhalte

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Der Stab stellte einen Statusbericht vor, der die offenen IAS 19-Sachverhalte in vier Kategorien eingeteilt hat:

Gruppe 1 - Aktive Sachverhalte in der Entwicklung

Auswirkungen von Mindestfinanzierungsgrenzen auf die Vermögenswertobergrenze [D19]

Gruppe 2 – Noch anstehende, zu beratende Sachverhalte

Sachverhalte in Bezug auf das „Nicht-Konsolidierungsmodell‟ und die Definition und der Definition von Planvermögen

Unterscheidung zwischen Plankürzungen und negativem nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand

Gruppe 3 – Abzuschließende Sachverhalte, sobald es die Ressourcen des Mitarbeiterstabes erlauben

Pensionszusagen auf Basis von Zielvorgaben (Performance Hurdles)

Planänderungen aufgrund von Regierungsmaßnahmen

Behandlung von Arbeitnehmerbeiträgen

Behandlung von Todesfallleistungen und anderen Risikoabsicherungen

Gruppe 4 – in das IASB-Projekt zu Leistungen an Arbeitnehmer zu integrierende Sachverhalte

D9 – Pläne mit garantierter Rendite auf Beiträge

Unterscheidung zwischen leistungsorientierten und beitragsorientierten Plänen

Der Mitarbeiterstab merkte an, dass die Kommentierungsfrist für IFRIC D19: Die Vermögenswertobergrenze nach IAS 19: Verfügbarkeit des wirtschaftlichen Nutzens und Mindestfinanzierungsgrenzen am 31. Oktober 2006 endete, und dass der Stab davon ausgeht, eine vorläufige Auswertung der Stellungnahmen auf der IFRIC-Sitzung im Januar 2007 vorzustellen.

Der Mitarbeiterstab hielt fest, dass die meisten Sachverhalte der Gruppe 3 aufgekommen sind bei Diskussionen mit Adressaten oder aufgrund von Stellungnahmen zu anderen Vorschlägen. IFRIC kam zu dem Schluss, dass eine detailliertere Zusammenfassung der Sachverhalte in Gruppe 3 dem IFRIC vorgestellt werden sollte, bevor irgendwelche Agendaentscheidungen gefällt würden.

IFRIC einigte sich darauf, D9 von der Agenda zu nehmen unter der Voraussetzung, dass es die Möglichkeit hat das Projektes neu zu beginnen, falls die Entwicklungen im IASB-Projekt zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dies notwendig oder angemessen machen sollten. In Bezug auf die Unterscheidung zwischen leistungsorientierten und beitragsorientierten Plänen entschied IFRIC, das Projekt in zwei Teile aufzuspalten. Der Teil, der die Unterscheidung zwischen leistungsorientierten und beitragsorientierten Plänen befasst, sollte in Gruppe 4 verbleiben und an den IASB adressiert werden. Der andere Teil, der die sich mit der Behandlung der Frage befasst, wie die Zuteilung künftiger Einkommenssteigerungen bei der Ermittlung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung festgelegt werden sollte, sollte vom Mitarbeiterstab weiterentwickelt und an den Agendaausschuss und IFRIC als möglicher Sachverhalt, der auf die Agenda genommen werden könnte, übermittelt werden.

IFRIC einigte sich darauf, eine Stellungnahme zu diesen Entscheidungen in das nächste IFRIC-Update einzufügen.

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