Statusbericht: IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Anwendungssachverhalte zur Ausbuchung

Date recorded:

Der Mitarbeiterstab erinnerte IFRIC daran, dass zwei Anwendungssachverhalte in Bezug auf die Ausbuchung von Finanzinstrumenten auf Anfrage von IFRIC an den IASB weitergeleitet worden sind.

Der IASB hatte beide Sachverhalte auf seiner Sitzung im September 2006 diskutiert und seine Ansicht zu diesen Sachverhalten abgegeben. Insbesondere hatte der Board festgestellt, dass derivative Finanzinstrumente nicht „vergleichbar‟ mit nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerten im Sinne von IAS 39.16 seien. Außerdem hatte der Board festgehalten, dass übertragene Derivate, die Vermögenswerte oder Schulden darstellen könnten (wie etwa Zinsswaps) sowohl die Ausbuchungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte als auch für finanzielle Schulden erfüllen müssten. Zusätzlich deutete der IASB an, dass ein Geschäft, in der ein Unternehmen alle vertraglichen Rechte zum erhalt von Cashflows ohne rechtlichen Eigentumsübergang an dem finanziellen Vermögenswert überträgt, nicht notwendigerweise als eine mögliche Durchleitungsvereinbarung eingeschätzt würde. Ungekehrt würden Durchleitungstest in IAS 39.19 anzuwenden sein, wenn das Unternehmen nicht alle gesetzlichen Rechte an den Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert überträgt, wie etwa bei einem eine ungleichen Transfer.

IFRIC einigte sich darauf, dass es diese Sachverhalte nicht auf seine Agenda nehmen sollte. Dennoch deutet die Diskussionsstufe sowie der Verweis auf den IASB darauf hin, dass die gegenwärtig verfügbaren Leitlinien nicht eindeutig sind, und dass in der Agendaentscheidung die gegenwärtigen Vorschriften klar gestellt werden sollten sowie den Adressaten ein bestimmter Hinweis in Bezug auf die Art und Weise vorgegeben werden sollte, in der der IASB eine Anwendung dieser Vorschriften anstreben würde.

IFRIC wird sich mit der Formulierung der Agendaentscheidung auf einer späteren Sitzung beschäftigen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.