IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte: Bilanzierung von Katalogkosten und anderen Marketingaufwendungen

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IFRIC diskutierte Vorschläge des Mitarbeiterstabs, die die Entscheidungen der Sitzung im November 2006 berücksichtigen. Diese empfehlen dem IASB, IAS 38 dahingehend klarzustellen, dass Kosten für Werbung und Promotion als Aufwand zu erfassen sind, wenn sich die Werbung an Endverbraucher richtet. Der Mitarbeiterstab hat zusammen mit IFRIC verschiedene Auswirkungen von derartigen Anpassungen und von weiteren Potentialen für weitere Unstimmigkeiten besprochen.

IFRIC war mit den Vorschlägen des Mitarbeiterstabs unzufrieden und unterstützte sie dementsprechend nicht. Einige Mitglieder äußerten Bedenken, dass die vorgestellten Änderungen eine unangemessene Erweiterung des Projektrahmens darstellten. Andere Mitglieder waren besorgt über mögliche Abweichungen zu US GAAP. Manche Mitglieder sahen die Änderungsvorschläge als zu komplizierte Methode für die bilanzielle Abbildung von, im wirtschaftlichen Kern, Vorauszahlungen an.

IFRIC stellte eine Unvereinbarkeit der Formulierungen in IAS 38.69 und 38.70 miteinander fest. Eine Mehrheit der IFRIC-Mitglieder unterstützte einen Ansatz, nach dem IAS 38 dahingehend klargestellt wird, dass Werbe- und Promotionmaterialien (nur dann) als Aufwand zu erfassen seien, wenn diese vom Unternehmen vereinnahmt werden (dies ist dann der Fall, wenn eine erstmalige Auslieferung an Endkunden stattfindet).

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