IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Absicherung einer Netto-Investition

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IFRIC hielt eine erstmalige substantielle Diskussion zu einem Projekt ab, das Leitlinien zur bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb in Konzernabschlüssen bietet.

Sollte IFRIC klarstellen, ob IAS 21 auf eine Konsolidierungsmethode hindeutet?

IFRIC diskutierte, ob die Konsolidierungstechniken (z.B. zweistufige Konsolidierung von Tochtergesellschaften über Zwischenmuttergesellschaften und anschließender Konsolidierung der Zwischenmuttergesellschaften auf Ebene der Muttergesellschaft versus einstufige Konsolidierung aller Tochtergesellschaften auf Ebene der Muttergesellschaft) einen Unterschied in dieser Frage mit sich brächten. Nach der zeitweiligen Diskussion dieser Angelegenheit entschied IFRIC, dass hier ein separates Thema vorliege, das nicht Bestandteil einer Interpretation zur bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb sein solle.

Projektrahmen

Was ist das abgesicherte Risiko?

Im Anschluss an eine Anhörung stimmte IFRIC zu, dass das abgesicherte Objekt die Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb ist, und nicht notwendigerweise entweder eine Sicherung von Zahlungsströmen oder eine Sicherung von beizulegenden Zeitwerten vorliege. Die Sicherung einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb ist eine separate Kategorie der bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen.

Welche Währung?

IFRIC stimmte zu, dass die Sicherung einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb die Sicherung von Risiken zwischen der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebs und der funktionalen Währung der berichtenden Muttergesellschaft darstellt. Das heißt, dass wenn eine Zwischenmuttergesellschaft Abschlüsse für allgemeine Zwecke erstellen muss, diese Zwischenmuttergesellschaft die Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb auf Basis der funktionalen Währung der Zwischenmuttergesellschaft bilanziell absichern kann – selbst dann, wenn diese Währung eine andere ist als die der obersten Muttergesellschaft.

Auf welcher Ebene kann das Sicherungsinstrument gehalten werden?

IFRIC stimmte zu, dass es nicht darauf ankommt, auf welcher Ebene innerhalb des Konzerns das Sicherungsinstrument gehalten wird. Darüber hinaus vertraten einige IFRIC-Mitglieder und IASB-Beobachter die Sichtweise, es sei nicht notwendig, dass die funktionale Währung der Gesellschaft, die das Sicherungsinstrument hält, und die funktionale Währung der Muttergesellschaft dieselben seien. (Hierin liegt ein potentieller Unterschied zu US GAAP). Die IFRIC-Mitglieder richteten ihr Augenmerk auch auf die bestehenden Leitlinien, die in IAS 39.IG.F.2.14 niedergelegt sind und innerkonzernliche Sicherungsbeziehungen zum Gegenstand haben.

Dienstältere Mitarbeiter des IFRIC-Stabes waren unzufrieden mit diesen Schlussfolgerungen und gaben zu Bedenken, dass gewisse Einschränkungen notwendig seien, auf welcher Ebene das Sicherungsinstrument innerhalb des Konzern gehalten werden könne. Es könnte vorkommen, dass die Ebene, auf der das Sicherungsinstrument im Konzern gehalten wird, die betragsmäßige Erfassung innerhalb der Jahresabschlüsse und die Ausgestaltung der Jahresabschlüsse beeinflusst. IFRIC wird diese Fragestellungen auf einem künftigen Treffen behandeln.

Die Projektmitarbeiter erkundigten sich, ob IFRIC an der Alternative interessiert sei, die Anforderungen aus US GAAP an die bilanzielle Abbildung von Sicherungen von Nettoinvestitionen zu übernehmen. Dies war nicht der Fall.

IFRIC wird mit der Entwicklung des Entwurfs einer Interpretation auf einem künftigen Treffen fortfahren.

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