Prüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die im IFRIC-Update November 2006 veröffentlicht wurden

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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung: Leerverkäufe

IFRIC beratschlagte erneut die vorläufige Agendaentscheidung vor dem Hintergrund der eingegangenen Kommentare. Im Wesentlichen antworteten Investment- und Geschäftsbanken und hoben praktische Schwierigkeiten hervor, die von der Umsetzung der veröffentlichten Agendaentscheidung herrühren könnten. Im Kern bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass dem erheblichen Aufwand für die zusätzliche Datengewinnung und Berichterstattung (der Bruttobeträge ungedeckter und gedeckter Positionen, grundsätzlich im Rahmen des Innertageshandels) nur ein verhältnismäßig geringer Informationsnutzen gegenüberstehen könne. Obgleich ein hohes Maß an Verständnis für diese besondere Gruppe Betroffener zum Ausdruck gebracht wurde, stellte IFRIC fest, dass die Rechnungslegung der Vertragspartei genauso wichtig sei wie die des Wertpapierhändlers.

IFRIC bestätigte, dass es an der Entwicklung einer Interpretation nicht interessiert sei. Allerdings erklärte es sich bereit, die Agendaentscheidung zu überarbeiten und neu zu veröffentlichen.

IAS 39: Nicht zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende kündbare Finanzinstrumente

IFRIC bestätigte seine vorläufige Agendaentscheidung.

IAS 39: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

IFRIC beratschlagte erneut die vorläufige Agendaentscheidung vor dem Hintergrund der eingegangenen Kommentare. Der Mitarbeiterstab merkte an, dass, ungeachtet der Veröffentlichung der Sichtweise des IASB, immer noch bemerkenswerte Unklarheiten hinsichtlich der Anwendung der Ausbuchungskriterien von IAS 39 bestehen. Als Folge dessen stimmte IFRIC dem Vorschlag des Mitarbeiterstabes zu, dass dieses Thema der Agenda von IFRIC hinzugefügt werden solle. Der Projektrahmen jeglicher Interpretation sollte auf die folgenden Gebiete eingeschränkt werden:

Die Anwendung von Paragraph 18 von IAS 39 zu Übertragungen von unterschiedlichen Arten von finanziellen Vermögenswerten (einschließlich Übertragungen, die derivative Finanzinstrumente beinhalten, die Vermögenswerte oder Schulden darstellen können);

Ob die Prüfung zu Chancen und Risiken gemäß Paragraph 20 von IAS 39 separat auf unterschiedliche Arten von finanziellen Vermögenswerten anzuwenden ist, die in ein und derselben Transaktion übertragen werden;

Ob Paragraph 18(a) oder Paragraph 18(b) von IAS 39 auf Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten anzuwenden ist.

Einer der IASB-Beobachter warnte IFRIC davor, dass ein solches Projekt wesentliche Ressourcen beanspruchen könne, wenn es nicht sorgfältig eingegrenzt und ausgeführt werde. Es sei zwingend erforderlich, Vertreter aus dem Wertpapiersektor anzuhören, um sicherzustellen, dass jegliche Leitlinien, die wahrscheinlich entwickelt würden, auch nützlich seien. IFRIC stimmte dem zu und bat den Mitarbeiterstab, eine Eingrenzung des Projektrahmens zusammen mit Experten des Wertpapiersektors im Anschluss an das Treffen vorzunehmen.

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