Vorläufige Diskussion von IFRIC Sachverhalten

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In seinen einleitenden Worten stellte der Vorsitzende von IFRIC fest, dass diese Sitzung die erste öffentliche, nicht-verbindliche Sitzung ist, die vormals als Agenda-Komittee bezeichnet wurde. Am Zweck dieser Sitzungen hat sich nichts geändert: sie geben dem Stab des IASB die Möglichkeit mit den IFRIC-Mitgliedern mögliche Themen für die Agenda zu diskutieren, bevor der Stab IFRIC eine formelle Empfehlung darüber gibt, ob ein Thema auf die Tagesordnung des IFRIC gesetzt werden soll. Dem entsprechend gab es kein Erfordernis einer Beschlussfähigkeit und es können weder fachliche Entscheidungen noch Agendaentscheidungen getroffen werden.

Der Vorsitzende betonte, dass die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Observer Notes lediglich kurze Beschreibungen der eingereichten Sachverhalte enthalten, da alle Dokumente, die vom Stab erstellt werden, nur vorläufige Sichtweisen enthalten, die noch nicht freigegeben wurden.

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Absicherung von zukünftigen Cashflows mit gekauften Optionen

IFRIC hat Anfragen bezüglich der Designation von gekauften Optionen in ihrer Gesamtheit als Sicherungsinstrument zur Absicherung zukünftiger Cashflows erhalten. In den Eingaben wurde vorgeschlagen, die „Hypothetische Derivate‟-Methode zur Prüfung und Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung anzuwenden. Bei Anwendung dieser Methode muss ein Unternehmen den Zeitwert der Option berücksichtigen, wenn es Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Grundgeschäfts bei der Prüfung und Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung bestimmt. In den Anfragen wurde um Leitlinien gebeten, ob diese Methode nach IAS 39 zulässig ist.

Im Laufe der Diskussion wurde klar, dass die IFRIC-Mitglieder zustimmten, dass dieser Sachverhalt weitverbreitet ist und dass Unterschiede in der Anwendung bestehen. Es scheint wahrscheinlich, dass IFRIC sich eher auf die Art des Instruments zu Beginn der Sicherungsbeziehung konzentrieren will, als auf die Art des abgesicherten Risikos. Der Stab wurde angewiesen, diesen Sachverhalt weiter in Zusammenarbeit mit dem für das Finanzinstrumente-Projekt zuständigen Stab des Boards zu untersuchen.

IAS 18 Erträge – Einbringungen durch Kunden

IFRIC erhielt eine Anfrage, mit der um Leitlinien für die Bilanzierung von Kundeneinbringungen durch staatliche oder private Versorgungsunternehmen gebeten wird. Solche Einbringungen entstehen, wenn das Unternehmen eine Vereinbarung mit einem Kunden abschließt, dass der Kunde entweder einen Vermögenswert in Form einer Infrastruktureinrichtung oder Barmittel zur Verfügung stellen muss, um den Erwerb und/oder die Herstellung eines solchen Vermögenswertes zu finanzieren und somit Anschluss an das Netzwerk des Versorgungsunternehmens zu erhalten. Der eingebrachte infrastrukturelle Vermögenswert ist notwendig, damit das Versorgungsunternehmen dem Kunden laufende Versorgungsleistungen erbringen kann, hat aber keinen direkten Einfluss auf die vom Versorgungsunternehmen dem Kunden in Rechnung gestellten Gebühren.

Einige IFRIC-Mitglieder stellten fest, dass dieser Sachverhalt weitverbreitet ist und dass Unterschiede in der Anwendung bestehen. Es schien Einigkeit darüber zu herrschen, dass in einem ersten Schritt dieses Projektes zu ermitteln ist, welche Art von Vermögenswert diese Einbringung darstellt und wie dieser Vermögenswert bewertet werden soll („Wie lautet die Sollbuchung?‟) In einem zweiten Schritt ist zu eruieren, wie Erträge aus dieser Einbringung, sofern solche entstehen, zu erfassen sind. Ein IFRIC-Mitglied merkte an, dass der Anwendungsbereich zu groß für ein IFRIC-Projekt sei, aber dass weitere Untersuchungen wahrscheinlich zu nützlichen Erkenntnissen hinsichtlich der Bilanzierung von Tauschtransaktionen führen werden.

Der Stab wurde angewiesen, ein überarbeitetes Papier für eine Erörterung bei einer späteren Sitzung vorzubereiten.

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Absicherung von mehreren Risiken mit einem einzigen derivativen Sicherungsinstrument

IFRIC erhielt eine Anfrage, ob ein einzelnes derivatives Sicherungsinstrument zur Absicherung von mehr als einer Risikoart eingesetzt werden kann. Mit der Anfrage wurde um Leitlinien gebeten, ob es IAS 39 einem Unternehmen gestattet, fiktive Cashflows anzunehmen, um den beizulegenden Zeitwert eines derivativen Sicherungsinstruments in mehrere Komponenten für Zwecke der Prüfung und Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung zu zerlegen.

Im Lauf der Diskussion wurde klar, dass die IFRIC-Mitglieder erkannten, dass dieser Sachverhalt weitverbreitet ist und dass Unterschiede in der Anwendung bestehen. Zwei IFRIC-Mitglieder artikulierten ihre Tendenz dazu, solche Aufteilungen zuzulassen.

Der Stab wurde angewiesen, ein überarbeitetes Papier für eine Erörterung bei einer späteren Sitzung vorzubereiten.

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Anwendungsbereich von IAS 39.11A

IFRIC wurde mit einer Eingabe gebeten, Leitlinien zur Verfügung zu stellen, ob IAS 39.11A für alle vertraglichen Vereinbarungen angewendet werden kann, die ein oder mehrer eingebettete Derivate enthalten. Insbesondere wurde gefragt, ob IAS 39.11A auf strukturierte Produkte, die finanzielle oder nicht-finanzielle Trägerverträge außerhalb des Anwendungsbereichs von IAS 39 enthalten, angewendet werden kann.

Viele der IFRIC-Mitglieder stellten fest, dass dieser Sachverhalt weitverbreitet ist und dass Unterschiede in der Anwendung bestehen. Es schien Einigkeit darüber zu herrschen, dass IAS 39.11A für strukturierte Verträge angewendet werden kann, die einen Trägervertrag enthalten, der im Anwendungsbereich von IAS 39 liegt. Es wurde festgestellt, dass andererseits Textziffer 11A den Charakter einer allgemeinen Regelung hätte, die für alle Arten von Verträgen eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erlauben würde. Darüber hinaus stellten einige IFRIC-Mitglieder fest, dass Paragraph 11A ebenfalls nicht durch den Analogieschluss in Zusammenhang mit der „GAAP Hierarchie‟ aus IAS 8.10-12 angewendet werden kann.

Einige IFRIC-Mitglieder merkten an, dass unter Umständen eine Interpretation nicht notwendig sei und eine Agendaentscheidung dieses Problem lösen könnte.

Der Stab wurde angewiesen, ein überarbeitetes Papier für eine Erörterung bei einer späteren Sitzung vorzubereiten.

IAS 18 Erträge – Transaktionen mit Glücksspielen

IFRIC erhielt eine Anfrage, wie Unternehmen der Glücksspielbranche Wetten oder erhaltene Wetteinsätze bilanzieren sollen. Die Frage zielte darauf ab, ob solche Transaktionen zu einem Ertrag führen, oder ob schwebende Wetteinsätze Finanzinstrumente darstellen, die nach IAS 39 zu bilanzieren sind.

Die IFRIC-Mitglieder schienen sich einig darüber zu sein, dass jegliches IFRIC-Projekt lediglich die Situationen behandeln sollte, in denen ein Unternehmen der Glücksspielindustrie die Gegenposition zum der Kunden einnimmt. Dies schließt solche Situationen aus, in denen ein solches Unternehmen als Vermittler auftritt.

Einige IFRIC-Mitglieder stellten fest, dass es eine gängige Bilanzierungspraxis gibt, schwebende Wetten als Finanzinstrumente nach IAS 39 zu behandeln. Dennoch wurde angenommen, dass es Unterschiede in der Anwendung hinsichtlich der Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung gibt, insbesondere, ob eine Brutto- oder Nettodarstellung vorgenommen werden sollte (Ertrag/Gewinn).

Der Stab wurde angewiesen, die derzeit in der Glücksspielindustrie zur Anwendung kommenden Bilanzierungsmethoden zu untersuchen, und Bereiche zu identifizieren, in denen Anwendungsunterschiede auftreten.

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