IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte – Werbemaßnahmen und verkaufsfördernde Aufwendungen und Kataloge

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Änderungen an IAS 38

Auf seiner Sitzung im entschied IFRIC keine Interpretation zu diesem Thema zu entwickeln, sondern vorzuschlagen, IAS 38.70 zu ändern, um die Unvereinbarkeit im Wortlaut von IAS 38.69 und IAS 38.70 aufzulösen. IFRIC entschied auch zukünftige Trainingsmaßnahmen einzufügen.

Die vorgeschlagene Änderung beinhaltet, dass durch IAS 38.68 nicht verhindert werden kann, Vorauszahlungen für zukünftige Trainings oder Werbemaßnahmen als Vermögenswert zu erfassen, bis solche Aktivitäten stattgefunden haben. Es scheint, dass dem Begriff „statt finden‟ nicht abschließend zugestimmt wurde, allerdings wurde der Stab beauftragt zu untersuchen, ob es andere allgemeine Begriffe gibt, die diesen Sachverhalt besser beschreiben. Es zeichnete sich darüber einen Konsens ab, weitere Leitlinien einzufügen, um klarzustellen, wann die fraglichen Aktivitäten „stattgefunden haben‟, wie zum Beispiel die erste Werbeverteilung.

Folgeänderungen an SIC-32

IFRIC stimmte den vorgeschlagenen Folgeänderungen an SIC-32 Immaterielle Vermögenswerte – Websitekosten zu. Die derzeitige Fassung von SIC-32 schreibt vor, dass die Aufwendungen dann zu erfassen sind, wenn sie entstanden sind. Der Begriff 'entstanden' wird ersetzt durch einen Begriff wie zum Beispiel „wenn die Website erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird‟.

Der Stab wurde beauftragt, die Änderungen für eine entsprechende Genehmigung auf einer zukünftigen Sitzung umzuformulieren. IFRIC plant die Änderungen dem Board zur Einbeziehung in das jährliche Verbesserungsprojekt, welches zur Veröffentlichung am 1. Oktober 2007 vorgesehen ist und für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2009 beginnen, in Kraft tritt, vorzustellen.

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