Empfehlungen des Stabs bezüglich vorläufiger Agendaentscheidungen

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IFRS 3 – Neubeurteilungen bei einem Unternehmenszusammenschluss

IFRIC entschied vorläufig, keine Leitlinien dazu zu entwickeln, ob und unter welchen Umständen ein Unternehmenszusammenschluss eine Neubeurteilung der Klassifizierung oder Designation des Erworbenen von Vermögenswerten, Schulden und Verträgen zur Folge hat, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben oder übernommen wurden. Eine vorläufige Agendaentscheidung wird in der März 2007-Ausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht. Die IFRIC-Mitglieder baten darum, dass der Stab sowohl Beispiele zu Finanzinstrumenten als auch zu Nicht-Finanzinstrumenten bereit stellen sollte (zum Beispiel, ob die Klassifizierung eines Leasing-Verhältnisses neubeurteilt werden sollte).

IAS 1 und IAS 39 – Kurzfristige oder langfristige Darstellung von Derivaten, die nicht als Sicherungsinstrumente bei effektiven Sicherungsbeziehungen designiert werden

IFRIC diskutierte einen Konflikt bzw. eine Inkonsistenz zwischen IAS 39 und den Darstellungsvorschriften zur Bilanz in IAS 1. IAS 39.9 verlangt für Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert und effektiv sind, dass sie als „zu Handelszwecken gehalten‟ kategorisiert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. IAS 1 verlangt, dass ein Posten als kurzfristig eingestuft wird, wenn er „vorrangig mit Handelsabsicht gehalten wird‟. Es wurde angemerkt, dass einige Adressaten diese Textziffern als eine Pflicht zur Darstellung zu Handelszwecken gehaltenen (im Sinne von IAS 39) Derivaten als kurzfristige Vermögenswerte lesen (IFRIC merkte an, dass aus der Kategorisierung in IAS 39 die Bewertung des Instrumentes folgt und die Darstellung in der Bilanz tangieren soll). Es wurde angemerkt, dass Derivate oftmals gehalten werden, um langfristige Positionen abzusichern (zum Beispiel Zinsswaps bei langfristigem Fremdkapital), und dass die Klassifizierung als kurzfristig weder vernünftig noch die wirtschaftlichen Gegebenheiten widerspiegelt. IFRIC entschied vorläufig, keine Leitlinien dazu zur Verfügung zu stellen, ob Derivate, die nicht als Sicherungsinstrumente gemäß IAS 39 designiert werden, als kurzfristig oder langfristig in der Bilanz dargestellt werden sollten. Solche Derivate werden teilweise mehr als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag erfüllt. IFRIC war sich einig, den Board zu bitten, IAS 1 dahingehend klar zu stellen, dass der durch diesen Sachverhalt herausgestellte inhärente Konflikt aufgelöst wird. Eine vorläufige Agendaentscheidung wird in der März 2007-Ausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht werden.

IAS 16 – Verkäufe von Vermögenswerten, die zur Vermietung gehalten werden IFRIC befasste sich mit einer Anfrage zur Bereitstellung von Leitlinien zur Bilanzierung bei Verkäufen von Vermögenswerten, die zur Vermietung gehalten werden. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit kaufen Unternehmen wie z.B. Autohändler mit einer Vermietungsparte Vermögenswerte (in diesem Fall Autos) und halten diese Vermögenswerte zur Vermietung an Dritte. Viele dieser Unternehmen betreiben sowohl ein Verkaufs- als auch ein Vermietungsgeschäft. Dieser doppelte Geschäftszweck ist Teil ihres Geschäftsmodells, Verkäufe solcher Vermögenswerte erfolgen regelmäßig und die Miet- und Verkaufsaktivitäten können von getrennten Sparten durchgeführt werden. IFRIC merkte an, dass die übermittelten Sachverhalte außerhalb des Anwendungsbereichs einer Interpretation seien. Sie beinhalteten sowohl Darstellungssachverhalte als auch Klassifizierung und Ansatz und Bewertung. Daher würde dieser Sachverhalt sehr viel besser vom Board adressiert. IFRIC entschied vorläufig, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen. Stattdessen werden sie diesen Sachverhalt an den Board zwecks Begutachtung verweisen. Eine vorläufige Agendaentscheidung wird in der März 2007-Ausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht werden.

IAS 19 – Plankürzungen und negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

IFRIC begutachtete eine Anfrage zur Interpretation von IAS 19 zur Unterscheidung zwischen Plankürzungen und negativem nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand. Nach IAS 19 können Planänderungen, die den bestehenden Nutzen verringern, unter die Definition entweder einer Plankürzung oder eines negativen nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand fallen. Die fehlende Eindeutigkeit der Definitionen hat zur Folge, dass Unternehmen letztendlich wählen können, wie sie diese Planänderungen behandeln wollen. Wenn Plankürzungen auftreten, werden diese sofort zusammen mit den zusammenhängenden versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten erfasst, die vorher noch nicht erfasst worden waren. Negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird über die verbleibende Dienstzeit der Arbeitnehmer erfasst. IFRIC entschied vorläufig, diese Sachverhalte nicht auf die Agenda zu nehmen. Stattdessen werden sie diesen Sachverhalt an den Board verweisen und darum bitten, dass er im Rahmen seiner laufenden Projekte in Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer untersucht wird. Eine vorläufige Agendaentscheidung wird in der März 2007-Ausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht werden.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der IFRIC-Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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