IAS 21: Fremdwährung: Absicherung einer Netto-Investition in einem ausländischen Teilbetrieb

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IFRIC diskutierte einige letzte Fragen, die mit einem vorgeschlagenen Interpretationsentwurf zur Bilanzierung einer abgesicherten Netto-Investition in einem ausländischen Teilbetrieb in Verbindung stehen.

Umrechnung in die Darstellungswährung

Nach einer erheblichen Diskussion stimmte IFRIC überein, dass die Umsetzungsleitlinien in IAS 39, Sachverhalt F2.14 auf die Absicherung einer Netto-Investition anwendbar sind. Es besteht keine Erfordernis zur Nutzung interner Sicherungsinstrumente. Anders ausgedrückt: Der Umrechnungsgewinn oder ‑verlust kann als Teil des Sicherungsinstruments verwendet werden.

Dieser Ansatz würde es einem Unternehmen ermöglichen, ein Sicherungsinstrument an beliebiger Stelle im Konzern auszuweisen. Um jedoch ein qualifizierendes Instrument zu erhalten, was sowohl prospektiv als auch retrospektiv wirksam ist, müssen die Beträge, die in der Umrechnungsreserve enthalten sind, berücksichtigt werden, wenn die Sicherungseffektivität getestet wird. Falls der Effektivitätstest nicht die Umrechnungsreserve mit einschließt, könnte das Instrument als nicht qualifizierend gelten.

Welche Risikoposition entsteht aufgrund der Netto-Investition?

IFRIC kam zu dem Schluss, dass ein Unternehmen bis zum vollen Umfang seines Buchwert in einer Netto-Investition absichern kann, ungeachtet dessen, ob diese Netto-Investition Beteiligungen an anderen ausländischen Teilbetrieben hat, da IAS 39 keine Risikoreduzierung verlangt, wenn Hedge Accounting verwendet wird.

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

IFRIC kam überein, dass der Interpretationsentwurf eine prospektive Anwendung des Interpretationsentwurfs vorsehen sollte. Einige IFRIC-Mitglieder gaben zu bedenken, dass es wahrscheinlich in Anbetracht der Dokumentationspflichten für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung undurchführbar sei, eine retrospektive Anwendung zu verlangen.

Zustimmung

Der Vorsitzende von IFRIC fragte, ob basierend auf der Entwurfsinterpretation und der heutigen Diskussion ein Mitglied von IFRIC die Interpretation nicht unterstützen würde. Kein IFRIC-Mitglied äußerte Ablehnung Jedoch wollten einige der IFRIC-Mitglieder den nächsten überarbeiteten Interpretationsentwuf sehen, bevor sie sich endgültig festlegen wollten, ob eine weitere Diskussion durch IFRIC notwendig sei.

Nächste Schritte

Der Stab wird IFRIC einen überarbeiteten Interpretationsentwurf so schnell wie möglich unterbreiten, mit der Absicht, ihn dem IASB zwecks Negativbestätigung zuzuleiten, wie im IFRIC-Handbuch zur Verfahrensweise vorgesehen. Vorausgesetzt, dass der IASB die Veröffentlichung nicht ablehnt, soll der Interpretationsentwurf bis Juli 2007 veröffentlicht sein.

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