IAS 18 – Leitlinien zur Identifizierung von Vermittlungsgeschäften

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IFRIC diskutierte die Anfrage vom Stab nach einer Anleitung, wie bei diesem Projekt am besten vorgegangen werden solle.

Einige IFRIC-Mitglieder waren für die Entwicklung einer Interpretation für diesen immer wieder auftretenden Bilanzierungssachverhalt. Es gibt in einigen Rechtskreisen (z.B. in Großbritannien und den USA) existierende Leitlinien, die mit IAS 18 vereinbar sind. Eine Interpretation würde die in der Praxis wahrgenommene Uneinheitlichkeit einschränken. Andere IFRIC-Mitglieder sahen dies als einen Sachverhalt an, der möglicherweise zu einer auf regelbasierten Interpretation führen könne. Die Identifizierung von Vermittlungsgeschäften ist in der Praxis oft kompliziert, und dies würde sich auch nicht ändern - egal was IFRIC zu erreichen hoffe. In dem Maße jedoch, wie es brauchbare Leitlinien gäbe, die die Unterstützung der Mehrheit von IFRIC bekommen könnten, könne eine Leitlinie wertvoll sein.

Die IFRIC-Mitglieder stimmten darin überein, dem Stab jegliche vorhandenen Leitlinien mitzuteilen, derer sie sich bewusst seien (einschließlich der internen Leitlinien). Falls der Stab ein hohes Maß an Konsistenz innerhalb der Leitlinien feststelle, könne dies bedeuten, dass entweder (a) keine Interpretation notwendig sei oder (b) eine Interpretation recht schnell entwickelt werden könne. Falls der Stab zur Schlussfolgerung komme, dass nur geringe Konsistenz vorhanden sei, könne ein Interpretationsprojekt notwendig sein.

IFRIC wird diesen Sachverhalt in einer späteren Sitzung nochmals diskutieren.

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