Beiträge von Kunden

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IFRIC erwog ob es Leitlinien entwickeln solle, wie ein Versorgungsunternehmen empfangene Kundenbeiträge bilanzieren sollte. Solche Beiträge entstehen, wenn ein Versorgungsunternehmen eine Vereinbarung mit einem Kunden eingeht und der Kunde als Teil der Vereinbarung entweder einen Vermögenswert in Form einer Infrastruktureinrichtung oder Barmittel zur Verfügung stellen muss, um den Erwerb und/oder die Herstellung eines solchen Vermögenswertes zu finanzieren und somit Anschluss an das Netzwerk des Versorgungsunternehmens zu erhalten. Der eingebrachte infrastrukturelle Vermögenswert ist notwendig, damit das Versorgungsunternehmen dem Kunden laufende Versorgungsleistungen erbringen kann. Das IFRIC war sich einig, dass der Sachverhalt den Kriterien der IFRIC-Agenda entspricht. Die Mitglieder zeigten sich besorgt, den Anwendungsbereich wirksam so abzugrenzen, dass vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass IFRIC zu einer Antwort gelangt. Die Mitglieder forderten den Stab auf, den Sachverhalt in einer Anzahl von Schritten zu erörtern, was erleichtern würde, zu einer Einigung zu gelangen. Die Schritte beständen aus der Entscheidung, ob die Transaktion eine Tauschtransaktion darstellt (d.h., eine werthaltige Transaktion), wenn ja, der Frage ob IFRIC 4 Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält Anwendung findet und der Entscheidung ob die Anschaffungskosten oder der beizulegende Zeitwert die geeignete Bewertungsgrundlage darstellen.

IFRIC hat die offizielle Entscheidung über die Aufnahme des Sachverhaltes in die Agenda aufgeschoben. Der Stab will auf einer künftigen Sitzung eine Analyse der betroffenen Sachverhalte zusammen mit möglichen alternativen Lösungsansätzen vorlegen.

Überprüfung der vorläufigen, im IFRIC-Update vom März 2007 veröffentlichten Agendaentscheidungen

IFRIC bestätigte seine Entscheidungen, die folgenden Sachverhalte nicht auf die Agenda zu nehmen:

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Erneute Beurteilung eines Unternehmenszusammenschlusses

IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Darstellung von Derivaten, die als „zu Handelszwecken gehalten‟ nach IAS 39 klassifiziert werden, als kurzfristig oder langfristig.

IAS 16 Sachanlagen – Verkauf von zur Vermietung gehaltenen Vermögenswerten

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Plankürzungen und negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

Dabei machte IFRIC Vorschläge zur Formulierung der Mitteilungen zu Agendaentscheidungen. Der Stab wurde gebeten, wenn immer möglich und insbesondere wenn IFRIC etwas an den IASB weiterleitet, die vom IFRIC vorgeschlagene Vorgehensweise deutlich zu machen (z.B. Aufnahme als Posten des jährlichen Verbesserungsprojektes, Eingliederung in ein gegenwärtiges Projekt, o.ä.). Die Agendaentscheidungen werden in der Maiausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht.

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