Empfehlungen des Stabs für Agendaentscheidungen des IFRIC

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Glücksspieltransaktionen

IFRIC erörterte, ob es Leitlinien entwickeln sollte, wie Unternehmen der Glücksspielbranche Wetten oder erhaltene Wetteinsätze bilanzieren sollen. Die Frage verdichtete sich darauf, ob solche Transaktionen zu einem Ertrag führen oder ob schwebende Wetteinsätze Finanzinstrumente darstellen, die nach IAS 39 zu bilanzieren sind.

IFRIC hielt fest, dass es unter den Unternehmen der Glücksspielbranche eine Tendenz gebe, die schwebenden Wetteinsätze als Derivate zu behandeln, so dass eine Uneinheitlichkeit in der Behandlung in Zukunft nicht zu erwarten ist. IFRIC kam zu der vorläufigen Entscheidung, diesen Posten nicht auf seine Agenda zu nehmen

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Absicherung von zukünftigen Cashflows mit gekauften Optionen

IFRIC diskutierte ob es Leitlinien entwickeln solle für eine Situation, in der eine gekaufte Option in ihrer Gänze als Sicherungsinstrument designiert ist, um die Variabilität zukünftiger Cashflows bei einem Cashflow-Hedge abzusichern. Insbesondere wurde eine Analyse des Stabs der bereits in IAS 39 zu dieser Thematik enthaltenen Leitlinien diskutiert, speziell die Umsetzungsleitlinien, Thema F.

IFRIC stimmte mit der Analyse des Stabs überein, dass im Standard und den verbundenen Umsetzungsleitlinien genügend Leitlinien vorhanden seien, um diese Frage zu beantworten. IFRIC war auch prinzipiell gegen die Herausgabe einer Interpretation (d.h. einer verbindlichen Leitlinie) in Bezug auf etwas, das in einer Umsetzungsleitlinie (d.h., nicht verbindlich) behandelt wird.

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Absicherung von mehreren Risiken mit einem einzigen derivativen Sicherungsinstrument

IFRIC diskutierte, ob es Leitlinien entwickeln sollte für eine Situation, in der ein einzelnes derivatives Sicherungsinstrument zur Absicherung von mehr als einer Risikoart eingesetzt wird. Das gesamte Derivat ist als ein Sicherungsinstrument designiert, um diese Risiken abzusichern.

IFRIC stimmte mit der Analyse des Stabs überein, dass im Standard genügend Leitlinien vorhanden seien, um diese Frage zu beantworten. IFRIC kam zur vorläufigen Entscheidung, diesen Posten nicht auf seine Agenda zu nehmen. Der Stab wurden gebeten, seine Analyse für die Aufnahme in die vorläufige Agendaentscheidung anzupassen.

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Anwendungsbereich von IAS 39.11A

IFRIC erörterte, ob es Leitlinien dazu entwickeln sollte, ob IAS 39.11A auf alle vertraglichen Vereinbarungen angewendet werden kann, die ein oder mehrer eingebettete Derivate enthalten. Insbesondere ging es um die Frage, ob IAS 39.11A auf strukturierte Produkte angewendet werden kann, die finanzielle oder nicht-finanzielle Trägerverträge außerhalb des Anwendungsbereichs von IAS 39 enthalten. Eine alternative Sichtweise geht dahin, dass IAS 39.11A nur auf strukturierte Produkte mit Trägerverträgen angewendet werden kann, die innerhalb des Anwendungsbereichs von IAS 39 liegen.

IFRIC stimmte mit der Analyse des Stabs überein, dass IAS 39.11 und IAS 39.11A vor dem Hintergrund des Anwendungsbereichs von IAS 39 gelesen werden sollte, und dass genügend Leitlinien im Standard vorhanden wären, um die Frage zu beantworten. IFRIC kam zur vorläufigen Entscheidung, diesen Posten nicht auf seine Agenda zu nehmen. Der Stab wurde gefragt, seine Analyse für die Aufnahme in die vorläufige Agendaentscheidung anzupassen.

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – AG33(d)(iii)

IFRIC erörterte, ob es Leitlinien zur Verfügung stellen solle zur Funktionsweise von IAS 39AG33(d)(iii), die festlegt, ob auf Fremdwährung lautende, in bestimmte Verträge eingebettete Derivate (z.B. Verträge zum Kauf oder Verkauf von nichtfinanziellen Posten) mit den Trägerverträgen eng verbunden sind.

IFRIC kam zur vorläufigen Entscheidung, diesen Posten nicht auf seine Agenda zu nehmen. Die IFRIC-Mitglieder waren der Ansicht, dass die Sachverhalte sich darauf beziehen, wie IAS 39 anzuwenden ist, und dass die Umstände von Fall zu Fall variieren. Urteilsvermögen ist nötig, um zu entscheiden, ob die Anforderungen in AG33(d)(iii) vor dem Hintergrund der Tatsachen jedes einzelnen Falls erfüllt sind. Jede Leitlinie, die IFRIC entwickeln könnte, würde eher den Umfang der bestehenden Anwendungsleitlinien erweitern als eine Interpretation von IAS 39 darstellen. Der Stab wurde gefragt, seine Analyse für die Aufnahme in die vorläufige Agendaentscheidung anzupassen.

Plan zum Verkauf des beherrschenden Anteilsbesitzes an einem Tochterunternehmen

IFRIC diskutierte, ob es Leitlinien zur Anwendung von IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche bereitstellen solle, für Fälle, in denen ein Unternehmen sich dazu verpflichtet hat, den beherrschenden Anteilsbesitz an seinem Tochterunternehmen zu verkaufen. In der Anfrage wurden Situationen betrachtet, in denen ein Unternehmen einen nicht-beherrschenden Anteilsbesitz an seinem früheren Tochterunternehmen in Form eines Anteils an einem assoziierten Unternehmen, eines Joint Ventures oder eines finanziellen Vermögenswertes behält.

IFRIC stimmte mit der Analyse des Stabs überein, dass der wesentliche Auslöser für die Bilanzierung nach IFRS 5 der Verlust der Beherrschung über das Tochterunternehmen durch den Verkauf ist. IFRIC kam zur vorläufigen Entscheidung dass diese Frage durch den IASB behandelt werden müsse und nicht auf die Agenda von IFRIC genommen werden solle.

IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche – Angaben

Das IFRIC erörterte, ob es mit einer Leitlinien klarstellen solle, ob die Angabevorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer auf nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehaltene oder aufgegebene Geschäftsbereiche klassifizierte langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) Anwendung finden.

Nach einer Diskussion kam IFRIC zu dem Schluss, dass eine tiefergehende Analyse notwendig sei, bevor es in der Lage sei, eine Entscheidung zu treffen, ob eine Interpretation erforderlich ist. Dies gilt insbesondere da IFRS 5 und sein FASB-Pendant, FAS 144, „konvergierte‟ Standards sind. Der Stab wurden gebeten, sich mit den FASB/EITF-Stäben zu beraten, um die amerikanischen Erfahrungen mit der Anwendung des FAS 144 zu hören.

IFRIC wird diesen Sachverhalt in einer späteren Sitzung nochmals diskutieren.

IAS 12 Ertragsteuern – Latente Steuern aufgrund von nicht-überwiesenen Auslandseinkünften

IFRIC erörterte, ob es Leitlinien bereitstellen sollte, wie ein Unternehmen mögliche passive latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen bilanzieren sollte, die aus Einkünften in ausländischen Rechtskreisen herrühren und nicht zu versteuern sind, ehe sie in das Sitzland des Unternehmens überwiesen werden.

IFRIC stellt fest, dass dieser Sachverhalt ein Bestandteil des IASB-Projektes zu Ertragssteuern ist, zu dem in Kürze ein Entwurf erwartet wird. IFRIC kam daher zur vorläufigen Entscheidung, diesen Posten nicht auf seine Agenda zu nehmen.

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