Glücksspieltransaktionen
IFRIC
erörterte, ob es Leitlinien entwickeln sollte, wie Unternehmen der
Glücksspielbranche Wetten oder erhaltene Wetteinsätze bilanzieren
sollen. Die Frage verdichtete sich darauf, ob solche Transaktionen zu
einem Ertrag führen oder ob schwebende Wetteinsätze Finanzinstrumente
darstellen, die nach IAS 39 zu bilanzieren sind.
IFRIC hielt
fest, dass es unter den Unternehmen der Glücksspielbranche eine Tendenz
gebe, die schwebenden Wetteinsätze als Derivate zu behandeln, so dass
eine Uneinheitlichkeit in der Behandlung in Zukunft nicht zu erwarten
ist. IFRIC kam zu der vorläufigen Entscheidung, diesen Posten nicht auf
seine Agenda zu nehmen
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Absicherung
von zukünftigen Cashflows mit gekauften Optionen
IFRIC
diskutierte ob es Leitlinien entwickeln solle für eine Situation, in der
eine gekaufte Option in ihrer Gänze als Sicherungsinstrument designiert
ist, um die Variabilität zukünftiger Cashflows bei einem Cashflow-Hedge
abzusichern. Insbesondere wurde eine Analyse des Stabs der bereits in
IAS 39 zu dieser Thematik enthaltenen Leitlinien diskutiert, speziell
die Umsetzungsleitlinien, Thema F.
IFRIC
stimmte mit der Analyse des Stabs überein, dass im Standard und den
verbundenen Umsetzungsleitlinien genügend Leitlinien vorhanden seien, um
diese Frage zu beantworten. IFRIC war auch prinzipiell gegen die
Herausgabe einer Interpretation (d.h. einer verbindlichen Leitlinie) in
Bezug auf etwas, das in einer Umsetzungsleitlinie (d.h., nicht
verbindlich) behandelt wird.
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Absicherung
von mehreren Risiken mit einem einzigen derivativen Sicherungsinstrument
IFRIC
diskutierte, ob es Leitlinien entwickeln sollte für eine Situation, in
der ein
einzelnes derivatives Sicherungsinstrument zur
Absicherung von mehr als einer Risikoart eingesetzt wird. Das gesamte
Derivat ist als ein Sicherungsinstrument designiert, um diese Risiken
abzusichern.
IFRIC
stimmte mit der Analyse des Stabs überein, dass im Standard genügend
Leitlinien vorhanden seien, um diese Frage zu beantworten.
IFRIC kam zur vorläufigen Entscheidung, diesen Posten nicht auf seine
Agenda zu nehmen. Der Stab wurden gebeten, seine Analyse für die
Aufnahme in die vorläufige Agendaentscheidung anzupassen.
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung –
Anwendungsbereich von IAS 39.11A
IFRIC
erörterte, ob es Leitlinien dazu entwickeln sollte,
ob IAS
39.11A auf alle vertraglichen Vereinbarungen angewendet werden kann, die
ein oder mehrer eingebettete Derivate enthalten. Insbesondere ging es um
die Frage, ob IAS 39.11A auf strukturierte Produkte angewendet werden
kann, die finanzielle oder nicht-finanzielle Trägerverträge außerhalb
des Anwendungsbereichs von IAS 39 enthalten. Eine alternative Sichtweise
geht dahin, dass IAS 39.11A nur auf strukturierte Produkte mit
Trägerverträgen angewendet werden kann, die innerhalb des
Anwendungsbereichs von IAS 39 liegen.
IFRIC
stimmte mit der Analyse des Stabs überein, dass IAS 39.11 und IAS 39.11A
vor dem Hintergrund des Anwendungsbereichs von IAS 39 gelesen werden
sollte, und dass genügend Leitlinien im Standard vorhanden wären, um die
Frage zu beantworten. IFRIC kam zur vorläufigen Entscheidung, diesen
Posten nicht auf seine Agenda zu nehmen. Der Stab wurde gefragt, seine
Analyse für die Aufnahme in die vorläufige Agendaentscheidung
anzupassen.
IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – AG33(d)(iii)
IFRIC
erörterte, ob es Leitlinien zur Verfügung stellen solle zur
Funktionsweise von IAS 39AG33(d)(iii), die festlegt, ob auf Fremdwährung
lautende, in bestimmte Verträge eingebettete Derivate (z.B. Verträge zum
Kauf oder Verkauf von nichtfinanziellen Posten) mit den Trägerverträgen
eng verbunden sind.
IFRIC kam
zur vorläufigen Entscheidung, diesen Posten nicht auf seine Agenda zu
nehmen. Die
IFRIC-Mitglieder
waren der Ansicht, dass die Sachverhalte sich darauf beziehen, wie IAS
39 anzuwenden ist, und dass die Umstände von Fall zu Fall variieren.
Urteilsvermögen ist nötig, um zu entscheiden, ob die Anforderungen in
AG33(d)(iii) vor dem Hintergrund der Tatsachen jedes einzelnen Falls
erfüllt sind. Jede Leitlinie, die IFRIC entwickeln könnte, würde eher
den Umfang der bestehenden Anwendungsleitlinien erweitern als eine
Interpretation von IAS 39 darstellen. Der Stab wurde gefragt, seine
Analyse für die Aufnahme in die vorläufige Agendaentscheidung
anzupassen.
Plan zum
Verkauf des beherrschenden Anteilsbesitzes an einem Tochterunternehmen
IFRIC
diskutierte, ob es Leitlinien zur Anwendung von IFRS 5 Zur
Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene
Geschäftsbereiche bereitstellen solle, für Fälle, in denen ein
Unternehmen sich dazu verpflichtet hat, den beherrschenden Anteilsbesitz
an seinem Tochterunternehmen zu verkaufen. In der Anfrage wurden
Situationen betrachtet, in denen ein Unternehmen einen
nicht-beherrschenden Anteilsbesitz an seinem früheren Tochterunternehmen
in Form eines Anteils an einem assoziierten Unternehmen, eines Joint
Ventures oder eines finanziellen Vermögenswertes behält.
IFRIC
stimmte mit der Analyse des Stabs überein, dass der wesentliche Auslöser
für die Bilanzierung nach IFRS 5 der Verlust der Beherrschung über das
Tochterunternehmen durch den Verkauf ist. IFRIC kam zur vorläufigen
Entscheidung dass diese Frage durch den IASB behandelt werden müsse und
nicht auf die Agenda von IFRIC genommen werden solle.
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und
aufgegebene Geschäftsbereiche – Angaben
Das
IFRIC erörterte, ob es mit einer Leitlinien klarstellen solle, ob die
Angabevorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben und
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer auf nach IFRS 5 als zur
Veräußerung gehaltene oder aufgegebene Geschäftsbereiche klassifizierte
langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) Anwendung finden.
Nach
einer Diskussion kam IFRIC zu dem Schluss, dass eine tiefergehende
Analyse notwendig sei, bevor es in der Lage sei, eine Entscheidung zu
treffen, ob eine Interpretation erforderlich ist. Dies gilt insbesondere
da IFRS 5 und sein FASB-Pendant, FAS 144, „konvergierte‟ Standards sind.
Der Stab wurden gebeten, sich mit den FASB/EITF-Stäben zu beraten, um
die amerikanischen Erfahrungen mit der Anwendung des FAS 144 zu hören.
IFRIC
wird diesen Sachverhalt in einer späteren Sitzung nochmals diskutieren.
IAS 12 Ertragsteuern – Latente Steuern aufgrund von
nicht-überwiesenen Auslandseinkünften
IFRIC
erörterte, ob es Leitlinien bereitstellen sollte, wie ein Unternehmen
mögliche passive latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen
bilanzieren sollte, die aus Einkünften in ausländischen Rechtskreisen
herrühren und nicht zu versteuern sind, ehe sie in das Sitzland des
Unternehmens überwiesen werden.
IFRIC
stellt fest, dass dieser Sachverhalt ein Bestandteil des IASB-Projektes
zu Ertragssteuern ist, zu dem in Kürze ein Entwurf erwartet wird. IFRIC
kam daher zur vorläufigen Entscheidung, diesen Posten nicht auf seine
Agenda zu nehmen.