IAS 18 Erträge - Beiträge von Kunden

Date recorded:

Auf der Sitzung im Mai 2007 hatte IFRIC erwogen, ob Leitlinien dazu entwickelt werden sollten, wie ein Versorgungsunternehmen Beiträge von Kunden zu bilanzieren hat.

IFRIC hatte festgestellt, dass dieser Sachverhalt bei verschiedenen Formen von Vereinbarungen auftreten kann, und gab zu bedenken, dass die Einbeziehung all dieser Vereinbarungen den Anwendungsbereich zu groß lassen werden könnte für eine Interpretation. Deshalb kam IFRIC zu dem Schluss, dieses Thema schrittweise anzugehen.

Bei dieser Sitzung erörterte IFRIC Situationen, in denen ein Kunde eine Sachanlage in ein Versorgungsunternehmen einbringt. Der Vorsitzende hielt fest, dass die Möglichkeit der Erweiterung des Anwendungsbereichs auf andere Versorgungswerte erörtert wird, wenn man zu einem Schluss bezüglich Sachanlagen gekommen sei.

Die Analyse des Stabs umfasste die folgenden Aspekte:

Ist es zur Übertragung des Vermögenswertes gekommen (einschließlich der Erwägung der Auswirkungen von IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält)?

Ist IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand ein angemessener Standard, um den eingebrachten Vermögenswert zu bilanzieren?

Sollte der erhaltene Vermögenswert bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden?

Wie sollen eventuell entstehende Erträge bilanziert werden?

Ist es zur Übertragung des Vermögenswertes gekommen?

IFRIC kam vorläufig zu dem Schluss, dass nur eingebrachte Sachanlagen, die die Merkmale für den Ansatz als Vermögenswert des Versorgungsunternehmens erfüllen, in den Anwendungsbereich der Interpretation fallen sollten.

Deshalb hat ein Unternehmen, das Vermögenswerte erhält, zuerst zu prüfen, ob es den Vermögenswert in seiner Bilanz anzusetzen hat. Insbesondere sollte es prüfen, ob ihm der zukünftige wirtschaftliche Nutzen aus diesen Vermögenswerten zufließt, ob es für andere den Zugang zu diesem Nutzen einschränken kann und ob es die Kontrolle über diese Vermögenswerte hat.

In einem zweiten Schritt hat das Unternehmen einzuschätzen, ob die Erbringung der fortlaufenden Versorgungsleistung für den Kunden ein Leasingverhältnis nach IFRIC 4 enthält. Wenn das der Fall ist, hat das Unternehmen das Leasingverhältnis über den vermögenswert nach IAS 17 Leasingverhältnisse zu bilanzieren.

Der Stab wurde gebeten, ein überarbeitetes Papier für eine Erörterung auf der nächsten Sitzung zu erstellen.

Ist IAS 20 ein angemessener Standard, um einen eingebrachten Vermögenswert zu bilanzieren?

IFRIC kam einstimmig zu dem Schluss, dass es nicht angemessen sei, Kundebeiträge als Zuwendungen der öffentlichen Hand gleich zu betrachten.

Sollte der erhaltene Vermögenswert bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden?

IFRIC kam zu dem vorläufigen Schluss, dass der eingebrachte Vermögenswert erstmalig zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen sei, da die Einbringung Teil eines Tausches von Vermögenswerten sei, d. h. es handele sich nicht um eine einseitige Transaktion. Nach Meinung von IFRIC kann der Kunde im Gegenzug zur Einbringung des Vermögenswertes das Zugangsrecht zur fortlaufenden Versorgungsleistung und/oder einen schwebenden Vertrag zum Erhalt einer Lieferung von Gütern und/oder einer fortlaufenden Versorgungsleistung erhalten. Es schien Übereinstimmung zu herrschen, dass der Ansatz zum beizulegenden Zeitwert unabhängig davon erfolgen soll, wie das Unternehmen die zugehörige Forderung bilanziert.

Zusätzlich wurde festgehalten, dass der beizulegende Zeitwert aus Sicht der Versorgungs-/Dienstleistungsunternehmens bestimmt werden soll.

Wie sollen eventuell entstehende Erträge bilanziert werden?

IFRIC erörterte zwei Sichtweisen:

Sichtweise 1:

Der Ertrag entspricht keiner Verbindlichkeit und keinem Beitrag zum Eigenkapital, sondern erhöht das Einkommen.

Sichtweise 2:

Der Ertrag entspricht einer Verbindlichkeit, die als Schuld erfasst werden muss und über die Lebensdauer der fortlaufenden Versorgungsleistung anzusetzen ist.

IFRIC diskutierte ausführlich, und es wurden verschiedene Ansichten ausgedrückt. Es schien Übereinstimmung zu herrschen, dass der Ertrag nicht einem Beitrag zum Eigenkapital entspricht, sondern dass dieser Sachverhalt sich allein auf die Zuordnung von Erträgen bezieht. IFRIC gestand ein, dass die Bilanzierung des Ertrags von den Vertragsbedingungen abhängt. Insbesondere gelte Folgendes:

Wenn es eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden, der den Vermögenswert einbringt, und dem Versorgungsunternehmen gibt, ist es höchstwahrscheinlich so, dass das Versorgungsunternehmen eine Verbindlichkeit bilanzieren muss und dass der Ertrag, der aus der Einbringung eines Kundenbeitrags entsteht, abgegrenzt werden muss und über die Laufzeit der fortlaufenden Versorgungsleistung anzusetzen ist.

Wenn es keine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden, der den Vermögenswert einbringt, und dem Versorgungsunternehmen gibt, kann es sein, dass das Versorgungsunternehmen keine Verbindlichkeit bilanzieren muss. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Bauherr einen Gegenstand in ein Versorgungsunternehmen einbringt und das Versorgungsunternehmen in Ermangelung einer vertraglichen Vereinbarung weder eine Verpflichtung zur Erbringung einer Versorgungsleistung hat noch eine Verpflichtung, einen Zugang zu seinen Versorgungsleistungen zu gewähren. Ein IFRIC-Mitglied schlug vor, dass in diesem Fall der Ansatz des Ertrags nach den Leitlinien in IAS 18 erfolgen solle.

Ein IFRIC-Mitglied wies darauf hin, dass in beiden Fällen das Rechnungslegungsprinzip sein sollte, "den Ertrag über die Laufzeit der Versorgungsleistung aufzuteilen", aber dass diese Laufzeit unter gewissen Umständen eine Länge von "null" haben könne.

Es wurden keine Entscheidungen getroffen, aber der Stab wurde gebeten, eine neues Papier zu erarbeiten, dass die auf dieser Sitzung wiedergegebenen Meinungen widerspiegelt. Insbesondere sollte das Papier Indikatoren für die Ertragserfassung im Voraus und die Abgrenzung von Erträgen einschließen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.