Empfehlungen des Stabs für Agendaentscheidungen des IFRIC

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IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche - Angaben

IFRIC setzte die Diskussion fort, ob Leitlinien erstellt werden sollten, um klarzustellen, ob die Angabevorschriften aus IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer für langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten oder aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert werden, gelten.

Auf der Sitzung im Mai 2007 war der Stab gebeten worden mit dem Stab von FASB/EITF Rücksprache zu nehmen, um die US-amerikanischen Erfahrungen bei der Anwendung von FAS 144 zu ergründen. In der Folge hatte der Stab festgestellt, dass der FASB bei Herausgabe von FAS 144 sich nicht explizit dem Sachverhalt gewidmet hatte, ob Angabeforderungen aus anderen Standards auch für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) oder für aufgegebene Geschäftsbereiche gelten würden.

Auf dieser Sitzung diskutierte IFRIC die folgenden alternativen Sichtweisen:

Sichtweise A:

IFRS 5 spezifiziert alle erforderlichen Angaben, die in Bezug auf langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, und in Bezug auf aufgegebene Geschäftsbereiche zu machen sind - zusammen mit Paragraph 68 aus IAS 33 Ergebnis je Aktie, nach dem Angaben des Ergebnisses je Aktie für aufgegebene Geschäftsbereiche zu machen sind.

Sichtweise B:

Die Angabeanforderungen aller IFRS, aus deren Anwendungsbereich zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte oder aufgegebene Geschäftsbereiche nicht ausgenommen sind, gelten weiterhin auch für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche.

Einige IFRIC-Mitglieder stimmten zu, dass nach dem bisherigen Wortlaut der Standards Ansicht B nicht abgestritten werden könne, auch wenn dies belastend erscheine. Es gab eine breite Unterstützung für den Vorschlage, dass der IASB diesen scheinbaren Konflikt in den Standards im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojektes adressieren solle.

IFRIC kam zu dem vorläufigen Schluss, dass dieser Sachverhalt an den IASB weiterzureichen sei, damit er dort im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojektes erörtert werden könne. Mit der Weiterreichung wäre der Ausdruck dessen verbunden, dass IFRIC die Ansicht vorziehe, dass IFRS 5 alle Angabevorschriften in Bezug auf zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche enthalte solange nicht eine zusätzliche Angabeforderung durch die Anwendung von IAS 1.30 zusammen mit IAS 33.68 entstehe, wonach Angaben des Ergebnisses je Aktie für aufgegebene Geschäftsbereiche zu machen sind. (Dies ist eine modifizierte Ansicht A.)

Die IFRIC-Koordinatorin wies darauf hin, dass IFRS 5 und FAS 144 konvergierte Standards seien. Der Stab wird den Stab des FASB in Kenntnis setzen, so dass jegliche Änderungen von IFRS 5 in Zusammenhang mit einen Vorschlag des FASB-Stabs zu FAS 144 erfolgen kann.

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Zuordnung der Auswirkungen von Gehaltserhöhungen in leistungsorientierten Plänen

IFRIC erörterte, ob D9 Versorgungspläne mit garantierter Rendite auf geleistete Beiträge oder den Nominalwert geleisteter Beiträge von der Agenda genommen werden solle. In Phase 1 seines Projektes zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erörtert der Board die Zuordnung von Leistungen in Bezug auf eine neue Kategorie von Zusagen, die renditeorientiert genannt werden, und der Board ist vorläufig zu dem Schluss gekommen, dass ein Unternehmen die Beitragkomponente einer renditeorientierten Zusage immer den Dienstjahren nach der Planformel zuordnen soll.

IFRIC kam zu der vorläufigen Entscheidung, diesen Sachverhalt von der Agenda zu nehmen. Dabei wurde festgehalten, dass es, obwohl der IASB diesen Sachverhalt nicht für alle leistungsorientierten Pläne in Phase I seines Projekts zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses adressiert, schwierig sein würde, diesen Sachverhalt zu adressieren, solange der Board ein laufendes Projekt habe, dass den Sachverhalt für einige leistungsorientierten Pläne adressiere.

Freitag, 13. Juli 2007 (vorgezogen auf Donnerstagnachmittag)

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