IAS 18 Erträge - Leitlinien zur Identifizierung von Vermittlungsgeschäften

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Auf der Sitzung im Juli 2007 war IFRIC zu dem Schluss gekommne, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen. Der Stab wurde allerdings gebeten, Leitlinien zu entwickeln, die in den Anhang von IAS 18 aufzunehmen man dem Board empfehlen könne.

IFRIC bestätigte, dass ein Unternehmen als Auftraggeber handelt, wenn es erheblichen Risiken und Chancen aus dem Verkauf von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen ausgesetzt ist. Es wurde festgehalten, dass die Feststellung, ob ein Verkäufer ein Vermittler ist oder der Auftraggeber, Augenmaß erfordert und von den jeweiligen Umständen und Gegebenheiten jedes Geschäfts abhängt.

Hauptsächlich auf den bestehenden Leitlinien in EITF 99-19 (US-GAAP) basierend, schlug der Stab die folgenden Merkmale vor, die einzeln oder zusammen darauf hinweisen können, dass ein Unternehmen als Auftraggeber handelt:

(a) Das Unternehmen trägt die Hauptverantwortung für die Lieferung der Güter oder die Erbringung der Dienstleistungen, die der Kunde wünscht, oder es ist hauptverantwortlich für die Erfüllung des Auftrags. Hinweise darauf, dass das Unternehmen eine solche Hauptverantwortung trägt, schließen beispielsweise die folgenden ein:

das Unternehmen verändert das Produkt oder erbringt einen Teil der Dienstleistung;

die Auswahl der Lieferanten, die zur Erfüllung des Auftrags des Kunden herangezogen werden, liegt im Ermessen des Unternehmens;

das Unternehmen ist in die Bestimmung der Produkt- oder Dienstleistungsspezifikationen eingebunden.

(b) Das Unternehmen trägt das Vorratsrisiko vor oder nach dem Kundenauftrag, beim Versand oder bei Rückgabe.

(c) Die Preisfindung liegt direkt oder indirekt, beispielsweise durch Zurverfügungstellung von weiteren Gütern oder Dienstleistungen, im Ermessen des Unternehmens.

(d) Das Unternehmen trägt das Kreditrisiko.

Ein Unternehmen handelt also als Vermittler, wenn es nicht erheblichen Risiken und Chancen aus dem Verkauf von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen ausgesetzt ist. Ein Merkmal, das darauf hinweisen kann, dass ein Unternehmen als Vermittler handelt, besteht darin, dass der Betrag, den das Unternehmen erhält, im Voraus feststeht und entweder eine festgeschriebene Gebühr pro Geschäftsvorfall oder ein festgelegter prozentualer Anteil des dem Kunden in Rechnung gestellten Betrags ist.

IFRIC kam vorläufig zu dem Schluss, die Untermerkmale unter dem obigen Merkmal (a) fallen zu lassen. Zusätzlich zu anderen editorischen Änderungen entschied IFRIC vorläufig, die folgende Leitlinie aus Paragraph 7 von EITF 99-19 in Merkmal (a) aufzunehmen:

„Wenn ein Unternehmen verantwortlich für die Erfüllung, einschließlich der Annehmbarkeit des Ertrags/ der Erträge oder der Dienstleistung/ ~en, die vom Kunden bestellt oder gekauft werden, ist."

IFRIC kam vorläufig zu dem Schluss, die überarbeiteten Merkmale dem Board zur Erwägung vorzuschlagen. IFRIC bestätigte außerdem seine Entscheidung, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen (s.u. „Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Juliausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht wurden").

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