Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die im Juli aufgeschoben wurden: IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Anwendungsbereich von IAS 39.11A und IAS 39.A33(d)(iii)

Date recorded:

In der Maiausgabe 2007 des IFRIC Updates veröffentlichte IFRIC seine vorläufige Agendaentscheidung bezüglich der Anwendung von zwei Paragraphen von IAS 39:

IAS 39.A33(d)(iii) – Der Sachverhalt bezieht sich insbesondere auf die Einschätzung des wirtschaftlichen Umfelds, in dem der Geschäftsvorfall stattfindet im Zusammenhang mit der Feststellung, ob eine Währung in den Verträgen zum Kauf oder Verkauf nicht finanzieller Vermögenswerte allgemein verwendet wird.

IAS 39.11A – Der Sachverhalt bezieht sich darauf, ob die Fair-Value-Option in diesem Paragraphen auf alle vertraglichen Vereinbarungen angewendet werden kann, die ein oder mehrere eingebettete Derivate enthalten, einschließlich vertragliche Vereinbarungen mit Grundgeschäften, die außerhalb des Anwendungsbereiches von IAS 39 liegen.

IFRIC erörterte die Stellungnahmen zu beiden vorläufigen Agendaentscheidungen. Vor dem Hintergrund der in den Stellungnahmen aufgebrachten Sachverhalte kamm IFRIC zu dem Schluss, dass der Stab mehr Zeit brauche, um diese Sachverhalte weiter zu analysieren, um dann IFRIC eine Vorgehensweise vorschlagen zu können.

Der Stab stellte ein Arbeitspapier vor, das die Ergebnisse der Untersuchungen der aufgebrachten Sachverhalte zusammenfasste:

Sowohl die ursprünglichen Kommentare zu der vorläufigen Agendaentscheidung als auch die nationalen Standardsetzer, die nachträglich kontaktiert wurden, bestätigten, dass in der Anwendung von IAS 39.A33(d) in ihren Rechtskreisen beträchtliche Verwirrung herrsche. Daher würde Uneinheitlichkeit in der Praxis erwartet.

In Bezug auf die Fair-Value-Option in Paragraph 11A bestätigten die Stellungnahmen die Informationen, die die ursprünglichen Kommentare zur vorläufigen Agendaentscheidung geliefert hatten. Das heißt, die Fair-Value-Option in Paragraph 11A wird auf VErträge angewendet, die aus eingebetteten Derivaten und nichtfinanziellen Grundverträgen bestehen, solange sie die Bedingungen in diesem Paragraphen erfüllen. Die Untersuchungen des Stabs schienen jedoch darauf hinzuweisen, dass diese Anwendung fast ausnahmslos auf „normale" Kaufs- und Verkaufsverträge beschränkt ist, die ansonsten nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallen. Einige Stellungnahmen lassen darauf schließen, dass man sich nicht bewusst sei, dass Paragraph 11A auf irgendwelche anderen Verträge angewendet werde.

IFRIC erörterte die beiden Sachverhalte und hielt fest, dass diese Sachverhalte miteinander zusammen hängen. Der Stab wurde gebeten, das Projekt weiter zu verfolgen und ein Arbeitspapier zu erstellen, dass dem Board vorgelegt werden soll. Dieses Papier soll vorher auf einer zukünftigen Sitzung IFRIC noch einmal vorgelegt werden.

IFRIC verschob die Entscheidung, ob die vorläufige Agendaentscheidung bestätigt werden soll, auf eine zukünftige Sitzung.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der IFRIC-Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.