IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Anwendungsbereich von IAS 39.11 und IAS 39.A33(d)(iii)

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Im Mai 2007 veröffentlichte IFRIC im IFRIC Update vorläufige Agendaentscheidungen bezüglich der Anwendung von zwei Paragraphen von IAS 39:

A33(d)(iii) – Der Sachverhalt bezieht sich auf die Einschätzung des wirtschaftlichen Umfelds, in dem die Transaktion stattfindet, im Zusammenhang mit der Feststellung, ob eine Währung üblicherweise in Verträgen über den Kauf oder Verkauf nicht finanzieller Posten verwendet wird und daher kein eingebettetes Fremdwährungsderivat ist, das gesondert vom Basisvertrag zu bilanzieren ist.

Paragraph 11A – Der Sachverhalt bezieht sich darauf , ob die Fair-Value-Option in diesem Paragraphen auf alle vertraglichen Vereinbarungen mit einem oder mehreren eingebetteten Derivat(en) angewendet werden kann einschließlich vertraglicher Vereinbarungen mit Basisverträgen, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallen.

IFRIC kam zu dem Schluss, dass weitere Untersuchungen notwendig sind und dass der Stab diese vornehmen solle und auch eine Empfehlung aussprechen solle, wie IFRIC in diesem Zusammenhang fortfahren solle.

Auf der Septembersitzung war man zu dem Schluss gekommen, dass sowohl IAS 39.11A als auch IAS 39.A(d) einer Klarstellung bedürften und dass beide Sachverhalte an den Board weitergereicht werden sollten. Der Stab war gebeten worden, passende Überarbeitungen von IAS 39 auszuarbeiten.

Als Ergebnis wurden IFRIC vier Möglichkeiten vorgestellt:

Möglichkeit A – Der Anwendungsbereich von IAS 39 wird so ausgeweitet, dass er alle Verträge einschließt, die die Merkmale von Derivaten aufweisen (wie in IAS 39.9 beschrieben).

Möglichkeit B – Der Anwendungsbereich von IAS 39 wird so ausgeweitet, dass alle Verträge in ihrer Gesamtheit über den Kauf oder Verkauf nicht finanzieller Posten, die entweder netto erfüllt werden können oder die nicht dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Unternehmens entsprechen, eingeschlossen werden.

Möglichkeit C – Der Anwendungsbereich der Fair-Value-Option in IAS 39 wird ausgeweitet. (Der Stab stellte zwei Untermöglichkeiten vor: Erlaubnis, die Fair-Value-Option auf (a) auf einige oder alle nicht finanzielle Verträge oder (b) nicht finanzielle nicht vertragliche Vermögenswerte und Schulden anzuwenden.)

Möglichkeit D – Klarstellung der Paragraphen 11A und A33(d).

Die IFRIC-Mitglieder einigten sich darauf, mit Möglichkeit D fortzufahren. Dies würde zu kleineren Änderungen an IAS 39 führen, die möglicherweise im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts vorgenommen werden könnten. Der Stab wurde gebeten, einen Klarstellungsentwurf vorzubereiten, der, nach Zustimmung durch IFRIC, dem Board vorgelegt werden könne. Ein IFRIC-Mitglied wies darauf hin, dass bezüglich A33(d)(iii) die Formulierung „üblicherweise verwendet" klargestellt werden müsse.

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