Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Septemberausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht wurden

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IFRIC erörterte die folgenden Punkte:

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Behandlung von Arbeitnehmerbeiträgen

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Planänderungen aufgrund von Regierungsmaßnahmen

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Todesfallleistungen

Zu allen Punkten war eine Stellungnahme eingegangen, und die Punkte wurden im Licht dieser Stellungnahmen noch einmal erörtert.

Die vorläufige Entscheidung zur Behandlung von Arbeitnehmerbeiträgen wurde von IFRIC bestätigt. Der Stab wurde gebeten, einige editorische Änderungen vorzunehmen, besonders, um klarzustellen, dass eine Erhöhung der Abreitnehmerbeiträge bei der Bewertung der Verpflichtung berücksichtigt werden sollte, wenn diese Erhöhung ein bestehendes Defizit verringern oder beseitigen. Die Agendaentscheidung wird in der Novemberausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht.

Bezüglich der Planänderungen aufgrund von Regierungsmaßnahmen entschied IFRIC, die vorgeschlagene Formulierung aus der eingegangenen Stellungnahme zu übernehmen aber den ersten Satz des letzten Paragraphen der Agendaentscheidung beizubehalten (d.h. Möglichkeit 3 wie im Agendapapier 6B ausgeführt, das auf der Internetseite des IASB eingesehen werden kann.) Die Agendaentscheidung wird in der Novemberausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht.

IFRIC wandte sich dann der Bilanzierung von Todesfallleistungen zu. IFRIC führte eine ausführliche Diskussion über die Definition, die Identifizierung und die bilanzielle Behandlung von „arbeitsbezogenen" Todesfällen in den Todesfallleistungen und darüber, wie die zu diesem Sachverhalt eingegangene Stellungnahme in der Formulierung der vorläufigen Agendaentscheidung widergespiegelt werden sollte. IFRIC konnte in diesem Punkt zu keiner Einigung gelangen. Der Vorsitzende schlug vor, den Stab zu bitten, eine überarbeitete Formulierung zu erarbeiten. Wenn die Mitglieder dieser zustimmen würden, würde es in der Novemberausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht. Wenn die Bedenken, die einige IFRIC-Mitglieder geäußert hatten, derart wären, dass sie nicht zustimmen würden, müßte die ganze Agendaentscheidung noch einmal durchgegangen und überarbeitet werden (vermutlich mit dem Effekt, dass dieser Sachverhalt dennoch auf die Agenda genommen würde). Auf diese Art würde eine endgültige Agendaentscheidung um mindestens zwei IFRIC-Sitzungen aufgeschoben werden.

Freitag, 2. November 2007 (vorgezogen auf Donnerstag, den 1. September 2007)

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