Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen

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Der Stab traf vorläufige Entscheidungen, die folgenden Punkt nicht auf die Agenda zu nehmen. Die vorläufigen Agendaentscheidung werden in der Novemberausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht.

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Zusagen auf der Basis von Erfolgsschwellen

IFRIC hatte ein Anfrage erhalten, die der Bewertung einer leistungsorientierten Verbindlichkeit in Form von Pensionszusagen gilt, die auf dem Erreichen einer Erfolgsschwelle basieren. Erfolgsschwellen können verschiedene Formen annehmen von schlichten Boni bis hin zu komplexeren Vereinbarungen in Bezug auf zusätzliche Sponsorenbeiträge oder Jahre angenommener Dienstleistung. Die Frage war, wie solche nicht gehaltsmäßigen Vergütungen in leistungsorientierten Plänen in Übereinstimmung mit IAS 19 bilanziert werden sollen.

IFRIC kam zu dem Schluss, dass IAS 19 genügend Leitlinien für die Behandlung solcher Schwellen zur Verfügung stelle, und stimmte dem Stab zu, dass dieser Sachverhalt nicht auf die Agenda genommen werden sollte. Vorbehaltlich editorischer Änderungen stimmte man auch der vorgeschlagenen Formulierung für die vorläufige Agendaentscheidung zu.

IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen - Pfand auf rückgabefähige Behältnisse

In manchen Industriezweigen (beispielsweise im Braugeschäft oder bei der Gasversorgung) liefern Unternehmen ihre Produkte in rückgabefähigen Behältnissen. Diese Unternehmen erheben oft ein Pfand für jedes gelieferte Behältnis und haben die Verpflichtung, diesen Pfand wieder zu erstatten, wenn der Kunde die Behältnisse zurückgibt. Die Frage ist, wie die Verpflichtung des Unternehmens zu bilanzieren ist, den Pfand für zurück gegebene Behältnisse zu erstatten.

Während der Diskussion wurde deutlich, dass verschieden Szenarien unter Beträgen, die bei Rückgabe eines Gegenstandes zu erstatten sind, verstanden werden können. Um zu vermeiden, Leitlinien zu IAS 18 Erträge zu geben, stimmte IFRIC dem Vorschlag des Stabs zu (also IAS 37 und nicht IAS 39 anzuwenden) aber bat den Stab, Paragraph 3 der vorgeschlagenen Formulierung für die Ablehnung mit Ausnahme des zweiten Teils des letzten Satzes wegzulassen.

IAS 23 Fremdkapitalkosten - Fremdwährungsdifferenzen im Zusammenhang mit aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten

Im August 2007 erhielt IFRIC eine Anfrage mit der Bitte, Leitlinien für die Bilanzierung von Fremdwährungsdifferenzen im Zusammenhang mit aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten herauszugeben. Solche Fremdwährungsdifferenzen können zu Gewinnen oder Verlusten für ein Unternehmen führen. Die Bitte galt Leitlinien zu zwei Fragen: Erstens: In welchem Ausmaß sind Wechselkursdifferenzen als Anpassung des Zinsaufwands zu erfassen? Zweitens: In welchem Ausmaß sind Kosten im Zusammenhang mit dem Sicherungsinstrument als Teil der aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten zu berücksichtigen, wenn ein Unternehmen sein Risiko aus Wechselkursschwankungen absichert? Auf dieser Sitzung wird IFRIC entscheiden, ob der Agenda ein Projekt hinzugefügt werden soll, dass der Entwicklung von Leitlinien zur Bilanzierung solcher Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsumrechnungen gilt.

IFRIC betonte, dass der Hauptgrund, diesen Sachverhalt nicht aufzunehmen, in der letzten Überarbeitung von IAS 23 Fremdkapitalkosten durch den IASB liege, in der der Board keine Leitlinien zu diesem Sachverhalt zur Verfügung gestellt habe. Die IFRIC-Koordinatorin schlug jedoch vor, dass zwei mögliche Veränderungen dem Board zur Kenntnis gebracht werden sollten, die die Bilanzierung solcher Gewinne und Verluste verdeutlichen würden:

Nur die Zinskomponente der Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsumrechnungen sollten berücksichtigt werden.

Gewinne und Verluste sollten symmetrisch behandelt werden.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass dies im Rahmen des nächsten jährlichen Verbesserungsprojektes abgewickelt werden könnte.

IFRIC entschied, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen, und bat den Stab, editorische Änderungen an der vorgeschlagenen Ablehnungsformulierung vorzunehmen.

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Definition von Planvermögen

Im April 2005 erhielt IFRIC eine Anfrage mit der Bitte, Leitlinien zur Bilanzierung von an einen Pensionsplan herausgegebene Versicherungs- und Sparpolicen durch ein Unternehmen, bei denen die vom Unternehmen (oder einem Tochterunternehmen, das in denselben Konzern wie dieses Unternehmen einbezogen wird) beschäftigten Mitarbeiter in den Plan einbezogen werden. Die Frage ist, wie solche Verträge bei der Bestimmung des Planvermögens nach IAS 19 einzubeziehen sind. Auf dieser Sitzung wird IFRIC entscheiden, ob der Agenda ein Projekt hinzugefügt werden soll, dass der Entwicklung von Leitlinien zur Bilanzierung solcher Policen gilt.

IFRIC stimmte dem Vorschlag des Stabs zu, diesen Sachverhalt nicht auf die IFRIC-Agenda zu nehmen.

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Anwendungsbereich von Paragraph IAS 39.2(g)

Im September 2007 erhielt IFRIC eine Anfrage mit der Bitte, Leitlinien zu einer angemessenen Interpretation von IAS 39.2(g) zur Verfügung zu stellen. Durch Paragraph 2(g) werden "Verträge zwischen einem Erwerber und einem Verkäufer über den zukünftigen Erwerb oder die zukünftige Veräußerung eines Unternehmens" vom Anwendungsbereich von IAS 39 ausgenommen. Insbesondere wurde um Leitlinien für die folgenden Fragen gebeten:

Gilt diese Ausnahme vom Anwendungsbereich nur für bindende Verträge, die den Erwerb von Anteilen, die einen beherrschenden Anteil an einem anderen Unternehmen darstellen, betreffen, oder ist sie weiter gefasst anzuwenden und gilt für Optionen, die bei Ausübung zu dem Erwerb eines solch beherrschenden Anteils führen?

Wenn die Ausnahme nur für bindende Verträge gilt, die den Erwerb von Anteilen, die einen beherrschenden Anteil an einem anderen Unternehmen darstellen, betreffen, gilt sie für einen jeden bindenden Vertrag oder nur für Verträge, die einen Zeitraum abdecken, der für den Abschluss eines Unternehmenszusammenschlusses notwendig ist, sobald man sich auf dessen Kernpunkte geeinigt hat?

IFRIC führte eine lebhafte Diskussion darüber, welche Arten von Verträgen für die Ausnahme nach IAS 39.2(g) in Frage kommen, ob es Analogien zu anderen Szenarien gebe und wie Bedingtheit berücksichtigt werden könne. IFIRC bat den Stab, die Ablehnungsformulierung so umzuformulieren, dass der Inhalt der Diskussion widergespiegelt würde. Wenn die IFRIC-Mitglieder der überarbeiteten Fassung der vorläufigen Agendaentscheidung zustimmen, wird diese in der Novemberausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Sachverhalt auf wieder auf die Agenda für die nächste IFRIC-Sitzung gesetzt.

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