Der Stab traf vorläufige Entscheidungen, die folgenden Punkt nicht
auf die Agenda zu nehmen. Die vorläufigen Agendaentscheidung werden in der
Novemberausgabe des IFRIC-Updates
veröffentlicht.
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer -
Zusagen auf der Basis von Erfolgsschwellen
IFRIC hatte ein Anfrage erhalten, die der Bewertung einer
leistungsorientierten Verbindlichkeit in Form von Pensionszusagen gilt,
die auf dem Erreichen einer Erfolgsschwelle basieren. Erfolgsschwellen
können verschiedene Formen annehmen von schlichten Boni bis hin zu
komplexeren Vereinbarungen in Bezug auf zusätzliche Sponsorenbeiträge
oder Jahre angenommener Dienstleistung. Die Frage war, wie solche nicht
gehaltsmäßigen Vergütungen in leistungsorientierten Plänen in
Übereinstimmung mit IAS 19 bilanziert werden sollen.
IFRIC kam zu dem Schluss, dass IAS 19 genügend Leitlinien für die
Behandlung solcher Schwellen zur Verfügung stelle, und stimmte dem Stab
zu, dass dieser Sachverhalt nicht auf die Agenda genommen werden sollte.
Vorbehaltlich editorischer Änderungen stimmte man auch der
vorgeschlagenen Formulierung für die vorläufige Agendaentscheidung zu.
IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden
und Eventualforderungen - Pfand auf
rückgabefähige Behältnisse
In manchen Industriezweigen (beispielsweise im Braugeschäft oder bei
der Gasversorgung) liefern Unternehmen ihre Produkte in rückgabefähigen
Behältnissen. Diese Unternehmen erheben oft ein Pfand für jedes
gelieferte Behältnis und haben die Verpflichtung, diesen Pfand wieder zu
erstatten, wenn der Kunde die Behältnisse zurückgibt. Die Frage ist, wie
die Verpflichtung des Unternehmens zu bilanzieren ist, den Pfand für
zurück gegebene Behältnisse zu erstatten.
Während der Diskussion wurde deutlich, dass verschieden Szenarien unter Beträgen, die bei Rückgabe eines Gegenstandes zu erstatten sind,
verstanden werden können. Um zu vermeiden, Leitlinien zu IAS 18
Erträge zu geben, stimmte IFRIC dem Vorschlag des Stabs zu (also IAS 37
und nicht IAS 39 anzuwenden) aber bat den Stab, Paragraph 3 der
vorgeschlagenen Formulierung für die Ablehnung mit Ausnahme des zweiten
Teils des letzten Satzes wegzulassen.
IAS 23 Fremdkapitalkosten -
Fremdwährungsdifferenzen im Zusammenhang mit
aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten
Im August 2007 erhielt IFRIC eine Anfrage mit der Bitte, Leitlinien
für die Bilanzierung von Fremdwährungsdifferenzen im Zusammenhang mit
aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten herauszugeben. Solche
Fremdwährungsdifferenzen können zu Gewinnen oder Verlusten für ein
Unternehmen führen. Die Bitte galt Leitlinien zu zwei Fragen: Erstens:
In welchem Ausmaß sind Wechselkursdifferenzen als Anpassung des
Zinsaufwands zu erfassen? Zweitens: In welchem Ausmaß sind Kosten im
Zusammenhang mit dem Sicherungsinstrument als Teil der
aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten zu berücksichtigen, wenn ein
Unternehmen sein Risiko aus Wechselkursschwankungen absichert? Auf
dieser Sitzung wird IFRIC entscheiden, ob der Agenda ein Projekt
hinzugefügt werden soll, dass der Entwicklung von Leitlinien zur
Bilanzierung solcher Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsumrechnungen
gilt.
IFRIC betonte, dass der Hauptgrund, diesen Sachverhalt nicht
aufzunehmen, in der letzten Überarbeitung von IAS 23
Fremdkapitalkosten durch den IASB liege, in der der Board keine
Leitlinien zu diesem Sachverhalt zur Verfügung gestellt habe. Die
IFRIC-Koordinatorin schlug jedoch vor, dass zwei mögliche Veränderungen
dem Board zur Kenntnis gebracht werden sollten, die die Bilanzierung
solcher Gewinne und Verluste verdeutlichen würden:
| Nur die Zinskomponente der Gewinne
und Verluste aus Fremdwährungsumrechnungen sollten
berücksichtigt werden.
|
| Gewinne und Verluste sollten
symmetrisch behandelt werden.
|
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass dies im Rahmen des nächsten
jährlichen Verbesserungsprojektes abgewickelt werden könnte.
IFRIC entschied, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen,
und bat den Stab, editorische Änderungen an der vorgeschlagenen
Ablehnungsformulierung vorzunehmen.
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Definition von Planvermögen
Im April 2005 erhielt IFRIC eine Anfrage mit der Bitte, Leitlinien
zur Bilanzierung von an einen Pensionsplan herausgegebene Versicherungs-
und Sparpolicen durch ein Unternehmen, bei denen die vom Unternehmen
(oder einem Tochterunternehmen, das in denselben Konzern wie dieses
Unternehmen einbezogen wird) beschäftigten Mitarbeiter in den Plan
einbezogen werden. Die Frage ist, wie solche Verträge bei der Bestimmung
des Planvermögens nach IAS 19 einzubeziehen sind. Auf dieser Sitzung
wird IFRIC entscheiden, ob der Agenda ein Projekt hinzugefügt werden
soll, dass der Entwicklung von Leitlinien zur Bilanzierung solcher
Policen gilt.
IFRIC stimmte dem Vorschlag des Stabs zu, diesen Sachverhalt nicht
auf die IFRIC-Agenda zu nehmen.
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung -
Anwendungsbereich von Paragraph IAS 39.2(g)
Im September 2007 erhielt IFRIC eine Anfrage mit der Bitte,
Leitlinien zu einer angemessenen Interpretation von IAS 39.2(g) zur
Verfügung zu stellen.
Durch Paragraph 2(g) werden "Verträge zwischen einem
Erwerber und einem Verkäufer über den zukünftigen
Erwerb oder die zukünftige Veräußerung eines Unternehmens" vom Anwendungsbereich von IAS
39 ausgenommen. Insbesondere wurde um Leitlinien für die folgenden
Fragen gebeten:
| Gilt diese Ausnahme vom
Anwendungsbereich nur für bindende Verträge, die den Erwerb von
Anteilen, die einen beherrschenden Anteil an einem anderen
Unternehmen darstellen, betreffen, oder ist sie weiter gefasst
anzuwenden und gilt für Optionen, die bei Ausübung zu dem Erwerb
eines solch beherrschenden Anteils führen?
|
| Wenn die Ausnahme nur für bindende
Verträge gilt, die den Erwerb von Anteilen, die einen
beherrschenden Anteil an einem anderen Unternehmen darstellen,
betreffen, gilt sie für einen jeden bindenden Vertrag oder nur
für Verträge, die einen Zeitraum abdecken, der für den Abschluss
eines Unternehmenszusammenschlusses notwendig ist, sobald man
sich auf dessen Kernpunkte geeinigt hat?
|
IFRIC führte eine lebhafte Diskussion darüber, welche Arten von
Verträgen für die Ausnahme nach IAS 39.2(g) in Frage kommen, ob es
Analogien zu anderen Szenarien gebe und wie Bedingtheit berücksichtigt
werden könne. IFIRC bat den Stab, die Ablehnungsformulierung so
umzuformulieren, dass der Inhalt der Diskussion widergespiegelt würde.
Wenn die IFRIC-Mitglieder der überarbeiteten Fassung der vorläufigen
Agendaentscheidung zustimmen, wird diese in der Novemberausgabe des IFRIC-Updates
veröffentlicht. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Sachverhalt auf
wieder auf die Agenda für die nächste IFRIC-Sitzung gesetzt.