Überprüfung der in der Septemberausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen

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IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Todesfalleistungen

Im November hatte IFRIC eine Stellungnahme erörtert, in der eine Ablehnung der Formulierung der vorläufigen Agendaentscheidung zum Ausdruck gebracht wurde, die besagte, dass Todesfallleistungen, die als Teil eines leistungsorientierten Pensionsplanes gewährt werden, den Dienstzeitperioden zugeordnet werden müssen.

Auf dieser Sitzung erörterte IFRIC die folgenden Sichtweisen der Frage, wann Todesfallleistungen den Dienstzeitperioden zugeordnet werden sollen:

Sichtweise 1:

Die Leistungen sollten auf die Dienstleistungsperioden aufgeteilt werden, wenn sie von der Länge der Zeit der erbrachten Dienstleistungen eines Arbeitnehmers abhängen. Nach dieser Sichtweise würde der Paragraph 130 von IAS 19 analog auf Todesfallleistungen angewendet.

Sichtweise 2:

Die Leistungen sollten auf die Dienstleistungsperioden aufgeteilt werden, wenn sie Teil eines leistungsorientierten Plans sind. Nach dieser Sichtweise sind Todesfallleistungen, die im Rahmen eines Plans gewährt werden, als dienstleistungsbezogen zu erachten und auf die Dienstleistungsperioden aufzuteilen – unabhängig davon, ob die Leistung selbst als dienstleistungsbezogen zu betrachten ist.

IFRIC kam zu keiner Einigung und hielt fest, dass die Leitlinien in IAS 19 uneindeutig sind. Man einigte sich, erneut eine vorläufige Agendaentscheidung zu der ursprünglichen Frage zu veröffentlichen, wie diese Leistungen auf Dienstzeitperioden aufzuteilen sind, und darauf hinzuweisen, dass in IAS 19 unklar bleibt, wann diese Leistungen zuzuordnen sind.

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