Überprüfung der in der Novemberausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen
IFRIC bestätigte die Entscheidungen, die folgenden Sachverhalte nicht auf die Agenda zu nehmen:
| IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Zusagen auf der Basis von Erfolgsschwellen |
| IAS 23 Fremdkapitalkosten - Fremdwährungsdifferenzen im Zusammenhang mit aktivierungsfähigen Fremdkapitalkosten |
| IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Definition von Planvermögen |
| IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Anwendungsbereich von Paragraph IAS 39.2(g) |
Während diese Entscheidungen getroffen wurden, machte die Mitglieder Vorschläge für die Formulierungen der Agendaentscheidungen. Die endgültigen Agendaentscheidungen werden in der Januarausgabe des IFRIC Update veröffentlicht.
| IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen - Pfand auf rückgabefähige Behältnisse |
Bei IFRIC ging eine Stellungnahme ein, in der eine Ablehnung der Formulierung der vorläufigen Agendaentscheidung zum Ausdruck gebracht wurde, die besagte, dass die Verpflichtung, Pfand auf rückgabefähige Behältnisse zu erstatten, nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung falle. In der Stellungnahme wurde festgehalten, dass die Verpflichtung, Pfand zu erstatten, kein erfüllungsbedürftiger Vertrag sondern ein auf Verlangen zu bezahlendes Finanzinstrument sei, wenn das Behältnis Teil des Sachvermögens des Lieferanten bleibe.
IFRIC bestätigte seine Entscheidung, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen, aber erzielte keine Einigung, ob die Verpflichtung der Erstattung des Pfands in den Anwendungsbereich von IAS 39 falle. Der Stab wurde gebeten, diesen Sachverhalt für eine Erörterung auf einer zukünftigen Sitzung weiter zu untersuchen.