Überprüfung der in der Novemberausgabe und der Januarausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen

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IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen - Pfand auf rückgabefähige Behältnisse

IFRIC war um Leitlinien zur Bilanzierung von für rückgabefähige Behältnisse erhaltene Pfandzahlungen gebeten worden.

Im November 2007 hatte IFRIC eine vorläufige Agendaentscheidung veröffentlicht, nach der der Sachverhalt nicht auf die Agenda genommen werden sollte. Im Januar 2008 bestätigte IFRIC diese Entscheidung, konnte sich aber nicht auf eine Formulierung der Agendaentscheidung einigen.

IFRIC erörterte eine überarbeitete vorläufige Agendaentscheidung, die vom Stab auf dieser Sitzung vorgeschlagen wurde. Während Übereinstimmung zu herrschen schien, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen, waren noch immer einige IFRIC-Mitglieder besorgt ob der Formulierung der Entscheidung. Insbesondere waren sie besorgt, dass die vorgeschlagene Formulierung (beispielsweise „der Verkäufer hat das Recht, die Rückgabe zu erzwingen") als Leitlinien aufgefasst werden könnten. Der Stab machte deutlich, dass dies nur Beispiele sein sollten. Man kam überein, die Formulierungen zu ändern, um nicht Anwendungsleitlinien zur Verfügung zu stellen, und die Agendaentscheidung zu veröffentlichen.

IAS 7 Kapitalflussrechung - Klassifizierung von Ausgaben

Im Januar 2008 erörterte IFRIC einen möglicherweise auf die Agenda zu nehmenden Sachverhalt, der sich auf Kriterien für die Klassifizierung von Aufwendungen geschäftstätigkeitsbezogen oder investitionstätigkeitsbezogen in der Kapitalflussrechnung bezog. Die ursprüngliche Anfrage hatte sich auf Explorations- und Evaluierungstätigkeiten bezogen, aber der Stab war zu dem Schluss gekommen, dass dies auf viele Situationen angewendet werden konnte. IFRIC entschied vorläufig, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen, sondern ihn an den Board weiterzuleiten, da man der Meinung war, dass IAS 7 in dieser Hinsicht nicht eindeutig sei. Die vorläufige Agendaentscheidung enthielt auch eine Empfehlung an den Board, dass die Klassifizierung in der Kapitalflussrechnung dem Ansatz folgen solle, d. h. nur Aufwendungen für einen Vermögenswert, der in der Darstellung der Vermögens- und Finanzlage angesetzt ist, kommen für eine Klassifizierung als aus Investitionstätigkeit stammen in der Kapitalflussrechnung in Frage.

IFRIC erhielt zwei Stellungnahmen, in denen eine Ablehnung der vorläufigen Agendaentscheidung zum Ausdruck gebracht wurde. IFRIC erörterte, welche Empfehlung man (wenn überhaupt) gegenüber dem Board geben sollte. Manche IFRIC-Mitglieder waren der Meinung, dass eine Ausnahme in IAS 7 für Ausgaben nach IFRS 6 geschaffen werden sollte, sodass man sich dem größeren Sachverhalt nicht zu widmen brauche. Andere waren der MEinug, dass man keine Empfehlung geben solle. Daraufhin erinnerte der Vorsitzende die IFRIC-Mitglieder daran, dass in Fällen, in denen IFRIC etwas an den Board weiterreicht, der Board erwartet, dass IFRIC eine Empfehlung ausspricht (diese Frage würde eh gestellt).

IFRIC entschied, dass die in der vorläufigen Agendaentscheidung vorgeschlagenen Formulierung beibehalten und als endgültige Agendaentscheidung veröffentlicht werden sollte.

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