Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen

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IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Erfüllung

Im Januar 2008 erörterte IFRIC einen möglicherweise auf die Agenda zu nehmenden Sachverhalt, der sich auf die Frage bezog, wie die Auszahlung von Leistungen in einem leistungsorientierten Plan zu bilanzieren seien und ob solche Zahlungen Erfüllungen im Sinne von IAS 19 darstellten. Die betroffenen Zahlungen entstehen, wenn Teilnehmer des Plans die Möglichkeit haben, eine Pauschalbetrag anstatt von fortlaufenden Zahlungen zu erhalten.

Der Stab war ursprünglich zu dem Schluss gekommen, dass solche Zahlungen der Vorstellung der Erfüllung in IAS 19 entsprächen und dass dies mit US-GAAP übereinstimmen würde. US-GAAP jedoch stellt eine Wesentlichkeitsschwelle auf für eine Behandlung als Erfüllung (d.h. unter dem Schwellenwert hat ein Unternehmen nicht die Möglichkeit, die Zahlung als Erfüllung zu behandeln) während IAS 19 dies nicht tut. Dies würde in der Praxis zu Abweichungen führen. Weitere Untersuchungen des Stabs ergaben, dass es in den IFRS eine durchgängige Praxis gebe, solche Zahlungen nicht als Erfüllungen zu behandeln. Diese Behandlung zu verlangen, hätte wesentliche praktische Konsequenzen. Wegen der Schwelle in US-GGAP und wegen der Tatsache, dass viele Ersteller in den USA diese Schwelle in der Praxis nutzten, sei die Behandlung nach IFRS und nach US-GAAP in den meisten Fällen bereits einheitlich. Daher gebe es also, obwohl theoretisch Abweichungen auftreten könnten, diese in der Praxis nicht.

Solche Zahlen verpflichtend als Erfüllung zu klassifizieren würde also tatsächlich zu Abweichungen führen, wenn in den IFRS nicht ebenfalls eine Schwelle eingeführt würde.

IFRIC entschied daher auf Grundlage der Tatsache, dass es in der Praxis keine Abweichungen gebe, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen. Es wird jedoch keinen Bezug auf das Ergebnis des IASB-Projekts zu Pensionen geben.

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