D22 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb – Änderungen aufgrund eingegangener Stellungnahmen und Erwägung der erneuten Veröffentlichung zur Stellungnahme

Date recorded:

IFRIC erörterte einen überarbeiteten Entwurf der Interpretation, der die Entscheidungen früherer Sitzungen widerspiegelte.

Erwägung noch ausstehender Sachverhalte

Die Hauptänderungen an D22 seit Veröffentlichung zur Stellungnahme sind die folgenden:

Klarstellung, dass der Buchwert des Reinvermögens eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der für eine Absicherung im Konzernabschluss eines Mutterunternehmens in Frage kommt, davon abhängt, ob ein Mutterunternehmen des ausländischen Geschäftsbetriebs auf tieferer Ebene das gesamte Reinvermögen des ausländischen Geschäftsbetriebs oder einen Teil davon abgesichert hat.

Klarstellung, dass die Einschätzung der Hedge-Effektivität nicht von der Konsolidierungsmethode beeinflusst wird (direkte oder Stufenkonsolidierung).

Zusätzliche Leitlinien dazu, welche Beträge vom Eigenkapital in die Gewinne und Verluste als Reklassifizierungsanpassungen bei Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs umgegliedert werden müssen. Der überarbeitete Entwurf verdeutlicht, dass die Konsolidierungsmethode (direkte oder Stufenkonsolidierung) Auswirkungen auf den Betrag haben kann, der in der Rücklage für Fremdwährungsumrechnungen in Bezug auf die einzelnen ausländischen Geschäftsbetriebe aufgenommen wird. Insbesondere heißt es: „Wenn das Sicherungsinstrument nicht von dem Mutterunternehmen gehalten wird, das seine Nettoinvestition absichert, kann die Anwendung der Stufenkonsolidierung zu einer Umgliederung eines Betrages in die Gewinne und Verluste führen, der von dem Betrag abweicht, der verwendet wird, um die Hedge-Effektivität zu bestimmen." In diesem Fall kann ein Unternehmen (aber muss nicht) diese Differenz durch „rückwirkende Bestimmung des Betrages, der sich auf den ausländischen Geschäftsbetrieb bezieht, durch Anwendung der direkten Konsolidierungsmethode" beseitigen.

Aufnahme von Anwendungsleitlinien, die alle erläuternden Beispiele in D22 ersetzen.

Zusätzliche Übergangsvorschriften, in denen besagt wird, dass jegliche bestehenden Sicherungsbeziehungen, die den Bedingungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in der Interpretation nicht genügen, prospektiv in Übereinstimmung mit den Anforderungen in IAS 39 aufgelöst werden sollten.

Ein IFRIC-Mitglied fragte, ob einige Formulierungen in der Interpretation nicht den Beschluss von IFRIC untergrüben, dass die Konsolidierungsmethode einen Einfluss auf die Hedge-Effektivität hätte und darauf, wo das Sicherungsinstrument gehalten werden kann. IFRIC entschied, diese Formulierungen fallen zu lassen. Insbesondere soll der letzte Satz von Paragraph 12 des Interpretationsentwurfs gestrichen werden, der besagt: „Verschiedene Methoden der Konsolidierung können jedoch Einfluss auf das Fremdwährungsrisiko haben, das allein durch die Mechanismen der Konsolidierungsmethoden abgesichert werden kann (s. Anhang A4)."

IFRIC entschied auch, die Anwendungsleitlinien in Bezug auf die Paragraphen 11 und 13 des Interpretationsentwurfs zu verdeutlichen. Unter anderem wird in den Paragraphen 11 und 13 besagt, dass „der Buchwert des Reinvermögens eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der als Grundgeschäft für eine Absicherung im Konzernabschluss eines Mutterunternehmens in Frage kommt, davon abhängt, ob ein Mutterunternehmen des ausländischen Geschäftsbetriebs auf tieferer Ebene das gesamte Reinvermögen des ausländischen Geschäftsbetriebs oder einen Teil davon abgesichert hat" und dass „eine Risikoposition aus einem Fremdwährungsrisiko, die aus einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb entsteht, kommt nur einmal in einem Konzernabschluss für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung in Frage." Einige IFRIC-Mitglieder wiesen darauf hin, dass die diesbezüglichen Anwendungsleitlinien in A7 (dritter Aufzählungspunkt) und A9 schwer zu verstehen seien und irreführend sein könnten. Der Stab wurde gebeten, die Anwendungsleitlinien zu verdeutlichen, um den Beschluss besser widerzuspiegeln.

Einige IFRIC-Mitglieder waren der Meinung, dass die Frage, welche Beträge vom Eigenkapital in die Gewinne und Verluste als Reklassifizierungsanpassungen bei Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs umgegliedert werden müssen, ein wichtiger praktischer Sachverhalt sei, und schlugen vor, dass ein Beispiel aufgenommen werden solle. Ein IFRIC-Mitglied bot an, dem Stab ein solches Beispiel zur Verfügung zu stellen. IFRIC entschied, dass dieses Beispiel vom Stab untersucht werden und als erläuterndes Beispiel aufgenommen werden solle, wenn es als hilfreich erachtet würde.

Erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme

IFRIC kontrollierte die Auslöser, die im Handbuch zur Verfahrensweise des IFRIC für eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme genannt werden. Man kam überein, dass die vorgenommenen Änderungen an der Interpretation seit der ursprünglichen Veröffentlichung zwecks Stellungnahme keine erneute Veröffentlichung erzwingen würden.

Datum des Inkrafttretens

IFRIC kam überein, dem IASB zu empfehlen, dass die Interpretation für die Jahresabschlüsse von Berichtsperioden gelten solle, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen. Die Interpretation solle prospektiv anzuwenden sein, wobei eine retrospektive Anwendung in Übereinstimmung mit IAS 8 zulässig sein solle.

Verabschiedung der Interpretation

Der Vorsitzende fragte, ob es IFRIC-Mitglieder gäbe, die der Veröffentlichung der Interpretation nicht zustimmen würden. Kein Mitglied gab an, widersprechen zu wollen. Die Interpretation wurde einstimmig verabschiedet.

Nächste Schritte

IFRIC wird die abschließende Durchsicht des Texts rechtzeitig abschließen, so dass die Interpretation dem Board zur schriftlichen Verabschiedung auf der Junisitzung zugesendet werden kann. Wird sie vom Board verabschiedet, würde die Interpretation vor Ende Juni 2008 veröffentlicht.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.