Entwurf zu IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung und IFRIC 11 Änderung an IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden – erste Analyse der eingegangenen Stellungnahmen

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IFRIC erörterte Stellungnahmen, die zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung und IFRIC 11 Änderung an IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt werden (nachfolgend als „der Entwurf" bezeichnet) eingegangen waren.

Der Stab wies darauf hin, dass dieser Entwurf mit IFRIC erörtert würde, da der Entwurf des IASB dadurch ausgelöst wurde, dass IFRIC einen Sachverhalt an den Board verwies.

Der Stab wies darauf hin, dass in den Stellungnahmen allgemeine Zustimmung mit den Vorschlägen hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der Bewertung von konzerninternen Vereinbarungen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen ausgedrückt würde. Starke Bedenken würden jedoch hinsichtlich der Anwendung der Vorschläge auf Vereinbarungen ausgedrückt, die keine Vereinbarungen zwischen einem Mutter- und einem Tochterunternehmen seien.

Anwendungsbereich und Klassifizierung

Die Hauptbedenken, die in den Stellungnahmen genannt wurden, waren die folgenden:

Ein Betrag in Form von Eigenkapital eines Mutterunternehmens sollte nicht für Vereinbarungen jenseits derer zwischen Mutter- und Tochterunternehmen erfasst werden.

Es gibt mangelnde Übereinstimmung zwischen dem Anwendungsbereich von IFRS 2 und dem von IFRIC 11 wie derzeit vorgeschlagen. Deshalb sollten der Anwendungsbereich und die Formulierungen zwischen diesen beiden Verlautbarungen vereinheitlicht werden.

Durch den Entwurf wird der Anwendungsbereich von IFRS 2 auf einer Fall-zu-Fall-Basis ausgeweitet. Stattdessen sollten die Definitionen „anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente" und „anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich" im Anhang a von IFRS 2 geändert werden.

Alternativ wurde vorgeschlagen, ein umfassenderes Projekt zur Änderung von IFRS 2 aufzulegen, in dessen Zusammenhang die Hauptprinzipien aus IFRIC 11 und IFRIC 8 in IFRS 2 aufgenommen werden könnten.

Klassifizierung und Bewertung

Die Hauptbedenken, die in den Stellungnahmen genannt wurden, waren die folgenden:

Eine Klassifizierung als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich im Abschluss des Tochterunternehmens wäre nicht angemessen, da das Tochterunternehmen bei keiner der im Entwurf beschriebenen Vereinbarungen eine Schuld hätte.

Im Entwurf wurden keine Grundsätze zur Bilanzierung der Schuld des Mutterunternehmens im Abschluss des Tochterunternehmens („push-down-accounting") festgelegt.

Neubewertung: Die Änderungen im beizulegenden Zeitwert der Schuld des Mutterunternehmens sollte nicht in den Gewinnen und Verlusten des Tochterunternehmens erfasst werden, da dies Änderungen Änderungen in der Schuld des Mutterunternehmens wären.

IFRIC führte eine sehr vorläufige Diskussion zu einigen dieser Punkte und äußerte dem Stab gegenüber Vorschläge, aber es wurden keine Entscheidungen gefällt oder erbeten.

Projektplan/ nächste Schritte

IFRIC stimmte zu, den IASB bei der erneuten Erörterung von Sachverhalten im Licht der eingegangenen Stellungnahmen zu unterstützen. Insbesondere wird sich IFRIC Sachverhalten mit Bezug auf Anwendungsbereich und Klassifizierung im Juli 2008 annehmen und Sachverhalten mit Bezug auf Bewertung auf der Sitzung im September 2008. Der IASB wird die Schlussfolgerungen von IFRIC auf der IASB-Sitzung im Oktober 2008 erörtern. Wenn keine weiteren Erörterungen durch den Board nötig sind, werden die Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 vermutlich im Dezember 2008 veröffentlicht.

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