Überprüfung der in der Märzausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen

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IFRIC bestätigte die Entscheidungen, folgende Sachverhalte nicht auf die Agenda zu nehmen:

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Erfüllung

IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen - Pfand auf rückgabefähige Behältnisse

Die Agendaentscheidung zu IAS 19 wurde wie in der Märzausgabe 2008 des IFRIC-Updates veröffentlicht ohne weitere Änderungen bestätigt.

IFRIC kam überein, die den dritten Absatz der Agendaentscheidung zu IAS 37, die in der Märzausgabe 2008 des IFRIC-Updates veröffentlicht worden war, wie folgt zu ändern:

In Fällen, in denen die Behältnisse im Rahmen der Verkaufstransaktion ausgebucht werden, entweder vollständig zum Zeitpunkt des ersten Verkaufs oder teilweise durch Abschreibungen über eine Reihe von Verkäufen, besteht die Verpflichtung in einem Austausch von Geld (der Pfandbetrag) gegen die Behältnisse (nicht-finanzielle Vermögenswerte). Ob dieser Austausch stattfindet, steht im Ermessen des Kunden. Weil der Geschäftsvorfall einen nicht-finanziellen Vermögenswert betrifft, ist die Definition eines Finanzinstruments nach IAS 32 nicht erfüllt, und der Geschäftsvorfall fällt nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39.

Die Agendaentscheidungen werden in der Maiausgabe 2008 des IFRIC-Updates veröffentlicht.

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