Empfehlung des Stabs zu einem neuen Agendasachverhalt

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Der Stab stellte einen Projektplan für einen Agendasachverhalt zinsregulierten Schulden vor.

Im Januar 2008 ging bei IFRIC eine Anfrage ein, ob es regulierten Unternehmen gestattet sein solle oder es von ihnen gefordert sein solle, als Ergebnis einer Preisregulierung durch Regulierungsorgane oder -behörden eine Schuld (oder einen Vermögenswert) anzusetzen. Die Frage ist also, ob überschüssige Gewinne (Aufwendungen) aufgeschoben werden sollen, die durch künftige Preissenkungen (oder -steigerungen) ausgeglichen werden.

IFRIC stimmte mit der Analyse des Stabs überein, dass der Sachverhalt weit verbreitet und von praktischer Relevanz sei. Darüber hinaus wiesen einige IFRIC-Mitglieder darauf hin, dass abweichende Interpretationen in der Praxis bestünden. Dies sei hauptsächlich der Fall, weil nationale Rechnungslegungsstandards eine Reihe unterschiedlicher bilanzieller Behandlungen gestatteten.

IFRIC stimmte dem Stab zu, dass die Frage, ob zeitnah eine Übereinstimmung erzielt werden kann, hauptsächlich von der Definition des Umfangs des Projekts abhängt.

IFRIC bat den Stab, eine Vorlage zum Umfang eines möglichen Agendaprojekts zu erarbeiten, die auf der Sitzung im Juli erörtert werden könne.

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