D24 Kundenbeiträge

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Der Stab stellte IFRIC einen überarbeiteten Entwurf von D24 Kundenbeiträge vor, der die auf der Julisitzung geäußerten Meinungen widerspiegeln soll. Der Stab begann mit dem Ansatz und der Bewertung des beigetragenen Vermögenswertes. Es wurde festgehalten, dass mit dem überarbeiteten Entwurf versucht worden sei, die Entscheidung zu vereinfachen, ob der beigetragene Vermögenswert vom empfangenden Unternehmen angesetzt werden soll. Gleichzeitig hat das Unternehmen zu entscheiden, ob es den Vermögenswert kontrolliert und ob es sich um ein Leasingverhältnis im Sinne von IAS 17 oder IFRIC 4 handelt.

IFRIC erörterte diesen Sachverhalt ausführlich. Einige Mitglieder wiesen darauf hin, dass dies nicht nicht Kernfrage sei, die von der Interpretation behandelt werde, und dass es die Habenseite, also der Erlös sei, dessen Buchung nicht nicht eindeutig sei. Der Vorsitzende hob hervor, dass vor der Habenbuchung eine Sollbuchung stehe (also der zu erfassende Vermögenswert).

Andere Mitglieder forderten mehr Indikatoren zur Erfassung eines Vermögenswertes und gaben der Meinung Ausdruck, dass ein alleiniger Verweis auf IFRIC 4 nicht ausreichend sei. Die IFRIC-Koordinatorin antwortete, dass ein alleiniger Verweis auf IFRIC 4 nicht beabsichtigt sei. Der Stab brauche eine Anweisung, ob die Leitlinien gekürzt oder ausgeweitet werden sollten. Es wurde auch von einigen IFRIC-Mitgliedern festgehalten, dass die endgültige Interpretation keine neuen Leitlinien zu Kontrolle einführen sollte. Außerdem könnten die Verweise auf IFRS-Leitlinien zu Leasing für Verwirrung sorgen. Einige IFRIC-Mitglieder hielten fest, dass einige Geschäftsvorfälle tatsächlich verknüpfte Transaktionen sein könnten.

Der Vorsitzende fasste dann die Diskussion zusammen und bat den Stab, mehr Leitlinien in die Interpretation aufzunehmen aber diese so einfach wie möglich zu halten.

Der Stab wendete sich dann der Frage zu, wie die Habenbuchung aussehen solle. Insbesondere ging es um die Frage, ob IFRIC den Leitlinien zur Identifizierung separater Komponenten des Geschäftsvorfalles zustimme (also ob das Verbinden des Kunden mit dem Netz von einem fortwährenden Zugang trennbar ist).

IFRIC erörterte diese Frage wieder ausführlich, ohne dass eine klare Linie erkennbar war. Der größte Teil der Diskussion galt der Frage, ob und in welcher Höhe ein Betrag sofort zu erfassen sei und welcher Betrag aufgeschoben werden solle. Ein Mitglied hielt die Beispiele für zu vereinfachend. Ander fragten sich, ob diese Leitlinien analog anzuwenden sein könnten. Der Vorsitzende sagte dazu, wenn die herausgearbeiteten Prinzipien gut seien, sei das angemessen.

Ein IFRIC-Mitglied hob hervor, dass im Fall einer gesetzlichen Verpflichtung dies nicht zur Debatte stehe. Andere zeigten sich besorgt über die praktischen Auswirkungen und die Schwierigkeit der Aufteilung der Erlöse und die Erfassung von einigen Erlösen im Voraus und einigen über die Zeit hinweg. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Leitlinien dazu führen könnten, dass in manchen Fällen einige Erlöse im Voraus erfasst würden, obwohl es nicht angemessen sei.

Der Vorsitzende fragte IFRIC, ob vorbehaltlich Formulierungsänderungen Leitlinien zu diesen Fragen aufgenommen werden sollten. IFRIC schien dem zuzustimmen.

Der Stab fragte dann nach weiteren Fragen hinsichtlich des Entwurfs der Interpretation. Ein IFRIC-Mitglied bat den Stab, in der Grundlage für Schlussfolgerungen deutlich zu machen, welche Sachverhalte von IFRIC angesprochen werden sollen. Es wurde außerdem festgehalten, dass in Abhängigkeit der endgültigen Leitlinien, die zur Verfügung gestellt würden, es bei der Übernahme einige Übergangserleichterungen geben sollte.

Die IFRIC-Koordinatorin schlug vor, auch ein Beispiel eines Vermögensbeitrag in einem nicht regulierten Geschäftsfeld aufzunehmen.

Der Vorsitzende bat den Stab, einen überarbeiteten Entwurf einschließlich einer Grundlage für Schlussfolgerungen zu erarbeiten und jegliche Fragen, die aufkommen sollten, wieder vor IFRIC zu bringen. Obwohl in den Agendapapieren eine Frage zu Angaben enthalten war, wurde diese während der Sitzung nicht erörtert.

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