Überprüfung der in der Juliausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen

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Der Stab bat den Stab, die in der Juliausgabe des IFRIC Updates veröffentlichten Agendaentscheidungen vor dem Hintergrund der eingegangenen Stellungnahmen zu bestätigen.

Ansatz von Leasingaufwendungen im Rahmen von Mietleasingvereinbarungen

IFRIC kam überein, die ursprüngliche Formulierung der vorläufigen Agendaentscheidung beizubehalten und den vorgeschlagenen Verweis auf das Recht, den Vermögenswert zu nutzen, fallen zu lassen. Die Agendaentscheidung wurde bestätigt.

Bilanzierung nachlaufender Provisionen

IFRIC erörterte zu diesem Sachverhalt eingegangene Stellungnahmen ausführlich. Es schien rund um den Tisch Übereinstimmung zu herrschen, dass die Agendaentscheidung, wie sie derzeit formuliert sei, die eingereichte Frage nicht beantworte. Außerdem kam man überein, dass die Schwierigkeit der Bestimmung, ob zukünftige Dienstleistungen erbracht werden müssten, nicht nur aus vertraglichen Verpflichtungen entstehen sondern auch aus impliziten Verpflichtungen. Einige Mitglieder erkannten an, dass der Grund, dessentwegen IFRIC in dieser Frage nicht zu einer Übereinkunft gelangen könne, darin liege, dass den relevanten Standards, IAS 32 und IAS 18, unterschiedliche Konzepte zugrunde lägen. In IAS 18 werde von einer Verlässlichkeitsschwelle ausgegangen, was in IAS 32 nicht gefordert würde. IFRIC bestätigte seine Entscheidung, den Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen. Man kam jedoch überein, die Formulierungen zu ändern und an die Mitglieder zu senden. Und wenn sich die IFRIC-Mitglieder nicht auf eine Formulierung einigen könnten, würden man auf der nächsten Sitzung noch einmal darüber diskutieren. Außerdem soll erörtert werden, ob eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme notwendig sei.

Vom Eigenkapital abziehbare Transaktionskosten

IFRIC erörterte diesen Sachverhalt ausführlich. Insbesondere ging es um die Frage, ob mit der Interpretation IAS 32.37 und IAS 32.38 zu eng ausgelegt würden. Es wurde hervorgehoben, dass die Bestimmung, ob Transaktionskosten zu einer Eigenkapitaltransaktion gehörten, in einen Fällen Ermessenentscheidungen seien - dies war in der Agendaentscheidung nicht genannt worden. Der Vorsitzende sagte aus, dass in der Praxis die Leitlinien zu weit interpretiert würden, was dazu führen würde, dass zu viele Kosten vom Eigenkapital abgezogen würden. Schließlich kam man zu dem Schluss, die Agendaentscheidung umzuformulieren, um Ermessen mit aufzunehmen.

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