Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen

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Regulierte Vermögenswerte und Schulden

Der Stab stellte IFRIC seine Empfehlung zu regulierten Vermögenswerten und Schulden auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen vor. Der Stab schlug vor, den Sachverhalt nicht auf die Agenda von IFRIC zu nehmen, sondern den Sachverhalt an den Board zu verweisen und diesem zu empfehlen, ihn auf seine Agenda zu nehmen.

Es wurde festgehalten, dass dieser Sachverhalt von besonderer Relevanz für Rechtskreise sei, die die Einführung der IFRS planen oder erwägen würden und nach deren gegenwärtigen Rechnungslegungsgrundsätzen den Ansatz solcher Vermögenswerte und Schulden gefordert oder gestattet würde.

IFRIC erörterte eine Weile, ob solche Vermögenswerte und Schulden überhaupt existieren oder nur unter sehr seltenen Umständen. Einige IFRIC-Mitglieder hatten sehr deutliche Ansichten zu diesem Thema. Es wurde festgehalten, dass die Möglichkeit, in der Zukunft vorteilhafte Preise zu berechnen, keinen Vermögenswert darstellen würde, da ihre Realisierung von künftigen Erlösen abhänge; genauso sei die Verpflichtung, niedrigere Preise in der Zukunft zu berechnen, keine Schuld (es sei denn, der Vertrag wird dadurch belastend).

Viele IFRIC-Mitglieder stimmten den Untersuchungen des Stabs nicht zu aber unterstützen die Empfehlung des Stabs, den Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen.

Es wurde darauf hingewiesen, dass dieser Sachverhalt mit Hilfe der bestehenden Standards adressiert werden kann, aber es gebe keine Abweichungen in der Praxis, da solche Posten selten von Unternehmen angesetzt würden, die die IFRS anwenden.

Schließlich kam IFRIC per Mehrheitsentscheid vorläufig überein, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen und zu empfehlen, dass der Sachverhalt an den Board verwiesen werden soll.

Klassifizierung kündbarer und ewig laufender Instrumente

Mögliche Auswirkung von IFRS 3 und IAS 27 (beide 2008 überarbeitet) auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode

Der Stab wies darauf hin, dass die Projektgruppe für neu auftretende Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB den Sachverhalt 08-6 Überlegungen hinsichtlich der Bilanzierung nach der Equity-Methode auf ihre Agenda genommen habe. Dieser EITF-Entwurf ist verschiedenen möglichen fragen gewidmet, die sich aus der Herausgabe den überarbeiteten Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen ergeben (dieser sind unter US-GAAP und IFRS zu weiten Teilen konvergent).

Vier Sachverhalte werden adressiert:

Wie ist der erstmalige Buchwert einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung festzustellen?

Wie ist eine Wertminderungseinschätzung eines zugrunde liegenden Vermögenswertes mit unbestimmter Lebensdauer einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung durchzuführen?

Wie ist die Herausgabe von Aktien eines Investitionsempfängers, dessen Beteiligung nach der Equity-Methode bilanziert wird, zu bilanzieren?

Wie ist die Änderung der Bilanzierung einer Beteiligung von Equity-Methode auf Vollkostenmethode zu bilanzieren?

IFRIC führte einige grundlegende Erörterungen zur Equitity-Methode und Fragen, die sich aus ihrer Anwendung ergeben. Hinsichtlich der vier Fragen, die EITF identifiziert hat, kam IFRIC überein, dass der Stab mit weiteren Untersuchungen den Fragen zur Bestimmung des erstmaligen Buchwerts einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung und nach der Bilanzierung der Herausgabe von Aktien eines Investitionsempfängers, dessen Beteiligung nach der Equity-Methode bilanziert wird, auf einer späteren Sitzung zurückkehren solle. Für die beiden verbleibenden Sachverhalte wird IFRIC eine vorläufige Agendaentscheidung veröffentlichen, nach der sie nicht auf die Agenda genommen werden sollen.

Ausbuchung

Vor dem Hintergrund des IASB-Projekts zu diesem Thema entschied IFRIC, diesen Sachverhalt von der Agenda zu nehmen.

Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten in inaktiven Märkten — Bestimmung des Abzinsungssatzes

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