IFRIC hielt eine Sondersitzung per Telefonkonferenz ab, um die
Übereinkunft hinsichtlich des Interpretationsentwurfs zu IAS 39 in Bezug
auf einen Tausch von Fremd- in Eigenkapital zu bestätigen und zu
verabschieden. Dreizehn IFRIC-Mitglieder nahmen an der Telefonkonferenz
teil.
Der Stab stellte auf Grundlage der Empfehlungen von einigen
IFRIC-Mitgliedern zwei Sachverhalte hinsichtlich Änderungen im Entwurf
der allgemeinen Beschlüsse und der Grundlage für Schlussfolgerungen
klar.
Zum einen schlug der Stab vor, weitere Erläuterungen hinsichtlich der
Beziehung zwischen Erlöschen der finanziellen Schuld und der Herausgabe
neuer Aktien sowie bedeutender Änderungen der Bedingungen wie in
IAS 39.40 gefordert in der Grundlage für Schlussfolgerungen vor.
Des weiteren schlug der Stab vor, dass die Interpretation rückwirkend
anzuwenden sein sollte, von Beginn der frühesten Vergleichsperiode an.
Diese Erleichterung gegenüber einer vollständigen rückwirkenden
Anwendung soll den Übergang erleichtern.
Der Vorsitzende fasste dann die getroffenen Schlussfolgerungen
zusammen, die eine Bestätigung der Schlussfolgerungen waren, die auf der
IFRIC-Sitzung im Juli 2009 getroffen worden waren.
| Die Herausgabe von Eigenkapitalinstrumenten ist eine
Form von geleisteter Gegenleistung (IAS 39.41);
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| mit dem Tausch von Fremd- in Eigenkapital wird die
Verpflichtung erfüllt (IAS 39.39);
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| neu herausgegebene Aktien sind mit dem beizulegenden
Zeitwert der erfüllten Verpflichtung oder der
emittierten Eigenkapitalinstrumente zu bewerten, je
nachdem, was verlässlicher ist (IAS 39.41);
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| wenn nur ein Teil der Verpflichtung erfüllt ist und
die Bedingungen des Instruments nicht grundlegend
geändert werden, ist der verbleibende Teil der Schuld
nicht neu zu bewerten; wenn die Bedingungen des
Instruments grundlegend geändert werden, ist die
ursprüngliche finanzielle Schuld erfüllt, und eine neue
finanzielle Schuld wird gemeinsam mit dem
herausgegebenen Eigenkapitalinstrument angesetzt
(IAS 39.40);
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| Der Gewinn oder Verlust, der aus dem Tausch von
Fremd- in Eigenkapital entsteht, ist in der
Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang anzugeben.
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IFRIC bestätigte die Schlussfolgerungen vorbehaltlich kleinerer
editorischer Änderungen. Keines des anwesenden IFRIC-Mitglieder äußerte
eine abweichende Meinung. Der Entwurf der Interpretation soll im August
mit einer Kommentierungsfrist von 60 Tagen veröffentlicht werden. Die
erneuten Erörterungen sollen auf der IFRIC-Sitzung im November
stattfinden. Der Stab wies darauf hin, dass man informell den Board
bereits von den durch IFRIC getroffenen Schlussfolgerungen verständigt
habe. Kein Boardmitglied widerspreche den Schlussfolgerungen.
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die IFRIC-Sitzung im September
abgesagt sei und die nächste Sitzung im November stattfinde.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der IFRIC-Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder
endgültige Zusammenfassung zu verstehen.