Tausch von Fremd- in Eigenkapital (Debt to Equity Swap) im Rahmen einer Umstrukturierung

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IFRIC hielt eine Sondersitzung per Telefonkonferenz ab, um die Übereinkunft hinsichtlich des Interpretationsentwurfs zu IAS 39 in Bezug auf einen Tausch von Fremd- in Eigenkapital zu bestätigen und zu verabschieden. Dreizehn IFRIC-Mitglieder nahmen an der Telefonkonferenz teil.

Der Stab stellte auf Grundlage der Empfehlungen von einigen IFRIC-Mitgliedern zwei Sachverhalte hinsichtlich Änderungen im Entwurf der allgemeinen Beschlüsse und der Grundlage für Schlussfolgerungen klar.

Zum einen schlug der Stab vor, weitere Erläuterungen hinsichtlich der Beziehung zwischen Erlöschen der finanziellen Schuld und der Herausgabe neuer Aktien sowie bedeutender Änderungen der Bedingungen wie in IAS 39.40 gefordert in der Grundlage für Schlussfolgerungen vor.

Des weiteren schlug der Stab vor, dass die Interpretation rückwirkend anzuwenden sein sollte, von Beginn der frühesten Vergleichsperiode an. Diese Erleichterung gegenüber einer vollständigen rückwirkenden Anwendung soll den Übergang erleichtern.

Der Vorsitzende fasste dann die getroffenen Schlussfolgerungen zusammen, die eine Bestätigung der Schlussfolgerungen waren, die auf der IFRIC-Sitzung im Juli 2009 getroffen worden waren.

Die Herausgabe von Eigenkapitalinstrumenten ist eine Form von geleisteter Gegenleistung (IAS 39.41);

mit dem Tausch von Fremd- in Eigenkapital wird die Verpflichtung erfüllt (IAS 39.39);

neu herausgegebene Aktien sind mit dem beizulegenden Zeitwert der erfüllten Verpflichtung oder der emittierten Eigenkapitalinstrumente zu bewerten, je nachdem, was verlässlicher ist (IAS 39.41);

wenn nur ein Teil der Verpflichtung erfüllt ist und die Bedingungen des Instruments nicht grundlegend geändert werden, ist der verbleibende Teil der Schuld nicht neu zu bewerten; wenn die Bedingungen des Instruments grundlegend geändert werden, ist die ursprüngliche finanzielle Schuld erfüllt, und eine neue finanzielle Schuld wird gemeinsam mit dem herausgegebenen Eigenkapitalinstrument angesetzt (IAS 39.40);

Der Gewinn oder Verlust, der aus dem Tausch von Fremd- in Eigenkapital entsteht, ist in der Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang anzugeben.

IFRIC bestätigte die Schlussfolgerungen vorbehaltlich kleinerer editorischer Änderungen. Keines des anwesenden IFRIC-Mitglieder äußerte eine abweichende Meinung. Der Entwurf der Interpretation soll im August mit einer Kommentierungsfrist von 60 Tagen veröffentlicht werden. Die erneuten Erörterungen sollen auf der IFRIC-Sitzung im November stattfinden. Der Stab wies darauf hin, dass man informell den Board bereits von den durch IFRIC getroffenen Schlussfolgerungen verständigt habe. Kein Boardmitglied widerspreche den Schlussfolgerungen.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die IFRIC-Sitzung im September abgesagt sei und die nächste Sitzung im November stattfinde.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der IFRIC-Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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