IAS 16 Sachanlagen – Bilanzierung von Abraumkosten während der Produktionsphase in der Bergbaubranche

Date recorded:

. März 2010

Das IFRSIC setzte seine Erörterung der bilanziellen Behandlung von Abraumkosten während der Produktionsphase einer Mine fort. In Beantwortung einer Frage des Stabs verständigte sich das Komitee vorläufig darauf, dass ein Bergbauunternehmen mit dem Eingehen von Kosten für die Entsorgung des Abraums einen Nutzen in Form eines verbesserten Zugangs zu den Mineralvorkommen geschaffen hat und somit die Definition eines Vermögenswertes erfüllt. Das IFRSIC erörterte sodann, ob der Vermögenswert als dinglicher oder immaterieller Vermögenswert klassifiziert werden sollte. Ein Komitee-Mitglied meinte, dass man zunächst erwägen müsse, ob der Vermögenswert einen eigenständigen Vermögenswert darstelle oder eine Ergänzung eines bestehenden Vermögenswerts sei, bevor das IFRSIC eine Entscheidung über die Klassifizierung des Vermögenswerts treffen könne. Nach einer ziemlich langen Diskussion fand sich eine Mehrheit der Mitglieder, die die Sichtweise unterstützte, dass der Nutzen, der durch die Abraumkosten geschaffen wird, eine Ergänzung eines bestehenden Vermögenswerts darstellt.

Das IFRSIC setzte dann die Erörterung zu der Frage fort, ob die Abraumkosten beim immateriellen Vermögenswert (dem Schürfrecht) nach IAS 38 oder dem dinglichen Minenvermögen (Sachanlagen) gemäß IAS 16 aktiviert werden sollten. Das Komitee erörterte den Sachverhalt eine kurze Zeit und kam vorläufig überein, dass die Aktivierung der Abraumkosten der Behandlung folgen solle, die von einem Unternehmen bei der Aktivierung sonstiger Minenkosten oder Vermögenswerte angewendet wird, und dass man nicht festlegen wolle, ob es sich um einen immateriellen oder dinglichen Vermögenswert handelt. Als Folge dieser Entscheidung verständigte sich das IFRSIC darauf, den Anwendungsbereich des Standards im Hinblick auf Schürfrechte und Reserven nicht zu ändern.

Das IFRSIC erörterte auch, wie die Abraumkosten auf die aktuelle und zukünftige Perioden aufgeteilt werden sollten. Im Rahmen seiner Erörterungen erwog das Komitee zwei Ansätze:

den Ansatz der Abraumquote, bei dem eine Abraumquote unter Verwendung langfristiger Minenplandaten zur Anwendung kommt; sowie

den Ansatz der gesonderten Identifizierung, bei welchem die Kosten einer Abraummaßnahme dem Abschnitt der Mineralvorkommen zugeordnet werden, der infolge der Maßnahme zugänglich wird.

Ein IFRSIC-Mitglied befragte den Stab zur Praktikabilität und Anwendung des Ansatzes der gesonderten Identifizierung in der Praxis. Der Stab antwortete, dass seine Nachforschungen ergeben hätten, dass die Mehrheit der Bergbauunternehmen in der Lage seien, diesen Ansatz anzuwenden, weil die Information als Teil des Minenplans bereits vorläge.

Ein anderes Mitglied des Komitees meinte, dass der Ansatz der gesonderten Identifizierung nicht gerade vorsichtig sei und es deshalb dagegen sei. Die Mehrheit der Mitglieder unterstützte indessen den Ansatz der gesonderten Identifizierung, weil der Ansatz der Abraumquote ihrer Meinung nach dazu führen könne, dass ein Unternehmen einen Bewertungsgewinn erfasse, wenn die Abraumkosten über die gesamte Mine verteilt würden und es sich anschließend dazu entschlösse, nicht die gesamte Mine zu erschließen. Als zu einer Abstimmung aufgerufen wurde, stimmte nur ein Mitglied gegen den Ansatz der gesonderten Identifizierung, während alle anderen Mitglieder dafür waren.

Das IFRSIC erwog sodann, was das sachgerechte Bewertungsobjekt sei. Ohne große Diskussion verständigte sich das Komitee vorläufig darauf, dass die Abraummaßnahme das Bewertungsobjekt sein solle.

Schließlich wurde das IFRSIC gebeten, die Folgeverteilung (oder Abschreibung) des Vermögenswerts zu erwägen. Das Komitee verständigte sich vorläufig darauf, dass der Vermögenswert ungeachtet der Tatsache, ob ein Unternehmen diese Kosten als Teil eines immateriellen oder eines dinglichen Vermögenswerts aktiviert, auf die Mineralvorkommen auf systematische und nachvollziehbare Weise verteilt werden sollte. Man einigte sich ferner darauf, dass die Konzepte des Komponentenansatzes, die in IAS 16 enthalten sind, bei der Formulierung der Interpretation in diese aufgenommen werden sollten.

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