IAS 16 Sachanlagen – Bilanzierung von Abraumkosten während der Produktionsphase in der Bergbaubranche

Date recorded:

. Juli 2010

Das Committee erörterte den endgültigen Entwurf der vorgeschlagenen Interpretation zur Bilanzierung von Abraumkosten während der Produktionsphase in der Bergbaubranche.

Beschreibung einer Abraumphase

Im Interpretationsentwurf wird eine Abraumphase als etwas beschrieben, "...das typischerweise im Voraus geplant wird und Teil des Abbauplans ist. Eine Abraumphase hat ein festgelegten Startzeitpunkt und endet, wenn das Unternehmen die Abraumbeseitigung abgeschlossen hat, die notwendig ist, um Zugang zu dem Erz zu erhalten, auf das sich der Abraumvorgang bezog."

Das Committee wurde gebeten, zu erwägen, ob die vorgeschlagene Beschreibung ausreichend sei oder ob noch zusätzliche Formulierungen aufgenommen werden sollten. Ein Mitglied des Committees zeigte sich überrascht, dass die Beschreibung einer Abraumphase zu einem solch späten Zeitpunkt im Projekt erörtert würde, zu dem die Interpretation, wie Abraumkosten zu bilanzieren seien, fast schon abgeschlossen sei. Das Committee führte eine sehr lange Diskussion zu der Frage, ob es notwendig sei, eine Beschreibung/Definition einer Abraumphase in die Interpretation aufzunehmen. Diejenigen, die sich dafür aussprachen, die Beschreibung aufzunehmen, hielten fest, dass es notwendig sein routinemäßig erfolgende Abraumvorgänge von einer Abraumphase zu unterscheiden, da nur die Abraumphase Gegenstand der Interpretation sei.

Diejenigen, die sich dagegen aussprachen, eine Beschreibung aufzunehmen, hielten fest, dass die Vorschriften in Bezug auf einen festgelegten Startzeitpunkt in der Praxis kaum umzusetzen wären. Ihrer Meinung nach wäre eine Abraumphase aus dem Nutzungsplan einer Mine klar ersichtlich, daher habe die Branche keine Schwierigkeiten, zu identifizieren, was eine Abraumphase darstellt. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass das Committee bis jetzt noch gar nicht erörtert habe, was routinemäßige Abraumvorgänge seien.

Nach einer langen Diskussion zu dem Thema wurde schließlich vereinbart, dass eine Beschreibung einer Abraumphase in die vorgeschlagene Interpretation aufgenommen werden solle, aber dass das Wort "typischerweise" aus der vorgeschlagenen Beschreibung gestrichen werden solle, um die Möglichkeiten der Unternehmen zu beschränken, um eine Anwendung der Interpretation herumzukommen. Der Vorsitzende wies den Stab an, die vorgeschlagenen Beschreibung zu überarbeiten, um allen Meinungsäußerungen Rechnung zu tragen, die erfolgt seien, und die neue Beschreibung auf einer späteren Sitzung wieder zur Erörterung zu stellen.

Der Stab stellte zwei alternative Beschreibungen einer Abraumphase am nächsten Tag der Sitzung vor, die den Bedenken Rechnung trugen, die die Mitglieder am vorhergehenden Tag ausgedrückt hatten. Ohne viel Erörterung einigte sich das Committee darauf, die folgende Beschreibung einer Abraumphase in den Interpretationsentwurf aufzunehmen:

Eine Abraumphase ist ein systematischer Prozess, der durchgeführt wird, um Zugang zu einem bestimmten Teil des Erzvorkommens zu erhalten und der ein gezielterer Prozess ist als routinemäßiger Abraum. Diese Abraumphase wird im Voraus geplant und ist Teil des Nutzungsplans der Mine. Eine Abraumphase hat ein festgelegten Startzeitpunkt und endet, wenn das Unternehmen die Abraumbeseitigung abgeschlossen hat, die notwendig ist, um Zugang zu dem Erz zu erhalten, auf das sich der Abraumvorgang bezog.

Es wurde außerdem vereinbart, eine gezielte Frage im Interpretationsentwurf dahingehend zu stellen, ob diese Beschreibung sachgerecht sei. Der Interpretationsentwurf wird mit einer Frist von 90 Tagen zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, wenn der IASB dem auf der Julisitzung zugestimmt hat.

Anwendungsbereich der Interpretation

Im Interpretationsentwurf wird der Anwendungsbereich auf Abraumkosten beschränkt, die während des Abbaus eines Erzvorkommens im Tagebau entstehen; das Committee stimmte diesen Anwendungsbereich einstimmig zu.

Ein Committeemitglied fragte, ob es die Absicht des Committees sei, zu verbieten, Analogieschlüsse für ähnliche Situationen vorzunehmen, wie im Entwurf der Grundlage für Schlussfolgerungen nahegelegt werde. Der Vorsitzende gab zu Antwort, dass es zwar nicht die Absicht sei, Analogieschlüsse zu verbieten, dass allerdings die Interpretation einer sehr spezifischen Fragen der Rohstoffindustrien gewidmet sei, sodass Analogien zu anderen, "ähnlichen" Situationen in der Praxis wohl kaum vorkommen würden. Es wurde vereinbart, dass in der Grundlage für Schlussfolgerungen erläutert werden sollte, warum das Committee nicht andere, gleichgelagerte Situation erörtert habe und sich nur genau auf die Frage beschränkt hätte, die gestellt worden sei.

Angabevorschriften

Das Committee erörterte ob bestimmte Angabevorschriften in die vorgeschlagene Interpretation aufgenommen werden sollen oder ob die Anwender gefragt werden sollen, ob es bestimmte nützliche Informationen in Bezug auf die Abraumphase gibt, die anzugeben sinnvoll wären.

Verschiedenen Committeemitgliedern war unbehaglich bei der Vorstellung, eine offene Fragedazu zu stellen, welche Angaben sinnvoll wären, da dies zu einer lange Liste von Angaben führen würde. Ferner gälte, dass das Committee alle Angabevorschläge, die es als sinnvoll erachten würde, noch einmal im Rahmen des Konsultationsprozesses zur Stellungnahme veröffentlichen müsste.

Einige Committeemitglieder waren der Ansicht dass alle relevanten Informationen bereits in IAS 1, IAS 2, IAS 16 und /oder IAS 38 gefordert würden und dass jegliche zusätzlichen Angaben sich mit bestehenden Angaben überschneiden würden.

Das Committee kam überein, die Frage neu zu formulieren und die Angaben hervorzuheben, die in IAS 16 gefordert werden. Dann sollte gefragt werden, ob es irgendwelche Angaben darüber hinaus gäbe, die erforderlich seien.

Übergangsbestimmungen

Das Committee erörterte die die vorgeschlagenen Übergangsvorschriften, die eine prospektive Anwendung der vorgeschlagenen Interpretation vom Zeitpunkt des Inkrafttretens vorsehen; die bestehenden Buchwerte der Vermögenswerte sollen als Eröffnungswerte zu dem Zeitpunkt verwendet werden.

Ein Committeemitglied fragte, ob dies bedeute, dass ein Unternehmen jegliche Kosten beibehalten würde, die vorher aktiviert worden seien, selbst wenn dies nach der Interpretation nicht gestattet wäre. Eine Reihe von anderen Mitgliedern unterstützten diese Bedenken und fragten außerdem nach dem Zeitraum, über den ein solcher Vermögenswert, berechnet auf Grundlage der Methode des anteiligen Abraums, abgeschrieben würde.

Ein anderes Mitglied fragte außerdem, ob es einem Unternehmen verboten wäre, die Interpretation rückwirkend anzuwenden, wenn alle für relevant gehaltenen Informationen verfügbar seien. Der Vorsitzende antwortete, dass die rückwirkende Anwendung erfordern würde, die Abschreibung seit Beginn der Nutzung der Mine neu zu berechnen, und dies würde unweigerlich bedeuten, dass rückwirkende Erkenntnisse verwendet würden.

Die Mehrheit der Mitgliederunterstützte den Vorschlag, eine prospektive Anwendung zu fordern.

Schlussbemerkung

Unter Vorbehalt der Änderungen, die in Bezug auf die überarbeitete Beschreibung der Abraumphase und kleinerer editorischer Korrekturen notwendig sind, beabsichtigt das Committee den Interpretationsentwurf vor Ende August zwecks öffentlicher Stellungnahme herauszugeben.

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