IFRS 2 – Bedingungen für Ausübung und Nichtausübung

Date recorded:

Das Committee setzte seine Erörterungen zur Unterscheidung zwischen Ausübungsbedingungen und Nichtausübungsbedingungen fort, und der Vorsitzende erinnerte das Committee daran, dass das Ziel der Diskussionen sei, die nächsten Schritte im Prozess festzulegen und nicht Entscheidungen aus früheren Sitzungen wieder zu erörtern.

Definition einer Leistungsbedingung

Der Stab stellte eine Untersuchung der Attribute einer Leistungsbedingung vor, die die folgenden seien:

der Anreiz besteht nur, wenn der Arbeitnehmer in der Lage ist, zu beeinflussen, ob das Ziel erreicht wird, und

das Leistungsziel liegt im Interesse des Unternehmens.

Diese Attribute stehen in den wesentlichen Zügen mit US-GAAP im Einklang.

Bei der Untersuchung der Auswirkungen dieser Attribute auf die gegenwärtige Praxis unter IFRS 2 wendete der Stab die Attribute auf eine Reihe von erläuternden Beispielen an, unter denen auch "Save as you Earn"-Programme (SAYE-Programme), erste öffentliche Zeichnungsangebote (IPO) und Änderungen in den Beherrschungsvorschriften waren.

Einige Committee-Mitglieder wiesen darauf hin, dass sie zwar den Begründungen und den Schlussfolgerungen der erläuternden Beispiele zustimmen würden, aber den Attributen würden sie nicht zustimmen. Ein Committee-Mitglied meinte, dass ein jeglicher anteilsbasierter Vergütungsplan im Interesse des Unternehmens liegen würde, da das Unternehmen ihn sonst nicht aufgestellt hätte. Dieses Mitglied war der Meinung, dass Leistungsbedingungen sich eher auf die Geschäftstätigkeit/-vorfälle des Unternehmens beziehen sollten, und ihr Erreichen sollte vom Unternehmen abhängen, nicht vom Arbeitnehmer.

Einige Mitglieder des Committee waren nicht der Meinung, dass die vorgeschlagenen Änderungen an den Definitionen eine Verbesserung gegenüber den bestehenden Leitlinien darstellen würden, und dass weitere Probleme hervorgerufen würden, wenn man in der vorgeschlagenen Richtung mit dem Projekt fortfahren würde.

Ein Committee-Mitglied wies darauf, dass diese Verwirrung und diese Abweichungen in der Praxis in den Vereinigten Staaten nicht vorkämen, und dass US-GAAP-Abschlussersteller nicht die gleichen Schwierigkeiten haben würden, Leistungsbedingungen von Marktbedingungen zu unterscheiden.

Der Vorsitzende gab zu Antwort, dass die Übernahme von Definitionen in US-GAAP jenseits des Auftrags des Committees läge; er gab zögernd zu, dass jegliche Schritte, die unternommen werden, um Leitlinien zu entwickeln, die Klarstellung der anzuwendenden Prinzipien bewirkten, mit dem Auftrag des Committees im Einklang stehen müssten, da der Board sich des Sachverhalt wohl nicht vor Ende 2011 annehmen würde.

Verschiedene Committee-Mitglieder wiesen darauf hin, dass die Definition eine Leistungsbedingung, die Bezug auf die Geschäftstätigkeit oder -vorfälle des Unternehmens nimmt (wie in den Fragen an das Committee in den Agendapapieren beschrieben), ihrem Verständnis einer Leistungsbedingung eher entspräche. Sie schlugen vor, jegliche Verweise auf die vom Stab identifizierten Attribute zu streichen.

Andere Committee-Mitglieder gaben zu Antwort, dass, wenn diese Attribute gestrichen würden, die Definition für IPO und Änderungen in den Beherrschungsvorschriften funktionieren würde, nicht jedoch für SAYE-Programme. Da die Mehrheit der Committee-Mitglieder zustimmte, dass die gegenwärtige Praxis, die Sparvorschrift in SAYE-Programmen als Nichtausübungsbedingungen zu behandeln (ähnlich einem Preis für eine Optionsausübung), zu der am ehesten sachgerechten Behandlung führt, wenn der Arbeitnehmer beschließt, nicht zu sparen, solange der Erdienungszeitraum weiterhin eingehalten wird, beschloss das Committee, SAYE-Programme aus allen künftigen Diskussionen auszunehmen und sich nur auf IPO, Änderungen in den Beherrschungsvorschriften und andere erläuternde Beispiele zu konzentrieren, die Problembereiche illustrieren.

Auf dieser Grundlage stimmte die Mehrheit der Committee-Mitglieder für die vorgeschlagene Definition einer Leistungsbedingung.

Das Committee fuhr fort, die erläuternden Beispiele, die vom Stab zur Verfügung gestellt worden waren, zu erörtern, aber entschied sich, dem Stab einige Zeit zu gewähren, um die Beispiele auf Grundlage der früheren Entscheidungen zu Leistungsbedingungen gegebenenfalls zu ändern. Die Committee-Mitglieder waren sich allgemein nicht einig, ob ein Leistungsziel mit einer Bewertungsperiode, die länger als der geforderte Erdienungszeitraum ist, eine Leistungsbedingung oder eine Nichtausübungsbedingung ist. Einige Mitglieder waren der Meinung, dass unter US-GAAP diese Leistungsziele als Leistungsbedingung behandelt werden, während andere Committee-Mitglieder und der Stab der Meinung waren, es handele sich dabei um Nichtausübungsbedingungen. Der Vorsitzende bat den Stab, zu der Frage weitere Untersuchungen vorzunehmen und diese auf der nächsten Sitzung vorzustellen.

Ein Committee-Mitglied hielt fest, dass das Committee bis jetzt noch nicht entschieden habe, ob dieses Projekt als Teil des jährlichen Verbesserungsprojekts oder als Interpretation fortgeführt werden solle. Der Vorsitzende bat das Committee, dem Stab Zeit zu geben, seine Analyse auf Grundlage der heute geführten Diskussion abzuschließen, und bat den Stab, die Kriterien für den jährlichen Verbesserungsprozess und für Interpretationen zu prüfen und im September eine Empfehlung dazu vorzustellen, wie am besten mit dem Projekt fortgefahren werden sollte. Ein anderes Committee-Mitglied bat außerdem darum, dass die Stabpapiere, die auf der Septembersitzung verteilt werden würden, auch die ursprünglichen Fragen hervorheben sollten, die von den Anwendern gestellt worden seien, da das Committee offensichtlich aus den Augen verloren habe, was eigentlich klargestellt werden solle. Der Stab verpflichtete sich, weitere Untersuchungen zu den erläuternden Beispielen vorzunehmen und die überarbeiteten Beispiele und die entsprechenden Untersuchungen auf der nächsten Sitzung vorzustellen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.