Themen, die weiter erörtert werden sollten

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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards - feste Zeitpunkte in der Ausnahme für Ausbuchungen

Auf seiner Sitzung im Mai entschied das Committee, den Abschluss der Anfrage zur Ersetzung des festen Zeitpunkt 1. Januar 2004 in IFRS 1.B2 durch ein relevanteres Datum aufzuschieben, bis die Übergangsbestimmungen im Entwurf des Boards zu Ausbuchungen veröffentlich werden. Nach dem überarbeiteten Arbeitsplan des Boards und der Entscheidung, in naher Zukunft keinen Entwurf zu Ausbuchungen herauszugeben, wies der Board den Sachverhalt an das Committee zwecks erneuter Erörterung zurück.

Ohne viel Diskussion des Sachverhalts stimmte das Committee dem Vorschlag des Stabs zu, den festen Zeitpunkt durch den Ausdruck "Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS" zu ersetzen. Das Committee stimmte außerdem dem Vorschlag zu, dem Board zu empfehlen, dass die Änderung an IFRS 1 nicht als Teil des jährlichen Verbesserungsprozesses vorgenommen werden sollte, sondern als eigenständige Änderung an IFRS 1, da dies zu einer rascheren Lösung für die Rechtskreise führt, die IFRS in naher Zukunft übernehmen wollen.

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards — Gewinne am Tag 1

IAS 1 Darstellung des Abschlusses - Vergleichsinformationen

IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse - Rückzahlungen einer Beteiligung/Währungsumrechnungsrücklage

IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern - Berichterstattung nach IFRS nach einer Phase chronischer Hochinflation

Fragen in Bezug auf die Erstellung eines separaten Abschlusses eines Unternehmens, dessen funktionale Währung nicht länger die Währung eines Hochinflationslandes ist

Das Committee hatte eine vorläufige Schlussfolgerung auf der Sitzung im Mai erzielt, dass IAS 29 geändert werden sollte, um Leitlinien zu Verfügung zu stellen, wie ein Unternehmen eine Eröffnungsbilanz der Finanz- und Vermögenslage zu dem Zeitpunkt erstellen und darstellen soll, zu dem die funktionale Währung des Unternehmens nicht länger die Währung eines Landes ist, das unter chronischer Hyperinflation leidet.

Das Committee erörterte die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 29, die vom Stab vorgestellt wurden. Es gab allgemeine Unterstützung für die Befolgung der Methoden aus IFRS 3, wenn erstmalig Vermögenswerte und Schulden beim Neustart angesetzt werden. Eine Reihe von Mitgliedern sprach sich jedoch für eine Vorgehensweise analog IFRS 1 aus. Nach kurzer Erörterung des Themas kam die Mehrheit der Mitglieder überein, eine Vorgehensweise analog IFRS 3 zu wählen.

Verschiedene Mitglieder des Committees hielten fest, dass dies zwar die vorzuziehende Vorgehensweise sei, es entstünden daraus aber eine ganze Reihe von Fragen beispielsweise in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte (einschließlich des Geschäfts- oder Vermögenswertes) und Leasingverhältnisse.

Einige Mitglieder sprachen sich dafür aus, diese zum beizulegenden Zeitwert zu dem Zeitpunkt anzusetzen, zu dem die neue Bilanzierungsgrundlage angewendet wird, während andere sich dafür aussprachen, eine praktische Ansätze für die Zeitwertbewertung für solche Posten zuzulassen.

Da IFRS 3 bereits eine Ausnahmen im Bezug auf die Zeitwertbewertung enthält, kam das Committee überein, dass eine jegliche Änderung an IAS 29 auf diese Bezug nehmen sollte anstatt alle Situationen aufzuzählen, wann es nicht sachgerecht sein könnte, eine vollständige Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert vorzunehmen. Es wurde außerdem vereinbart, eine Ausnahme zu schaffen, um den Ansatz von Geschäfts- oder Firmenwerten oder immateriellen Vermögenswerten auf die zu beschränken, die nach IAS 38 angesetzt worden wären.

Es wurden keine Bedenken in Bezug auf die vorgeschlagenen Formulierungen in IAS 29 erhoben, und das Committee verabschiedete die Formulierung für die vorläufige Agendaentscheidung, die veröffentlicht werden soll.

Fragen in Bezug auf die Erstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen eines Mutterunternehmens, das einen Anteil an einem Unternehmen hält, das nicht länger über ein funktionale Währung verfügt, die die Währung eines Hochinflationslandes ist

Das Committee erörterte eine Reihe von Situationen, die der Erstellung eines Konzernabschlusses eines Mutterunternehmens galten, das einen Anteil an einem Unternehmen hält, dessen funktionale Währung gerade aufgehört hat, die Währung eines Hochinflationslandes zu sein. Die Agendapapiere waren auf Grundlage der Frage erstellt, ob das Mutternehmen IFRS 1 auf seine Beteiligung anwenden könnte oder sollte.

Eine Mehrheit der Mitglieder stimmten der Einschätzung des Stabs nicht zu und zog stattdessen einen Analogieschluss zu IAS 27 vor, nachdem das Mutterunternehmen das Unternehmen, dass aus der Phase der Hyperinflation hervorgeht, als neues Unternehmen ansieht. Im Wesentlichen würde das Mutterunternehmen die bestehende Beteiligung an dem Unternehmen zu dem Zeitpunkt "veräußern", zu dem das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, Abschlüsse im Einklang mit den IFRS zu erstellen, und ein neues Unternehmen "erwerben", wenn das Unternehmen wieder in der Lage ist, Abschlüsse im Einklang mit den IFRS zu erstellen.

Das Committee führte diesen Ansatz weiter aus und wies darauf hin, dass er dem eines Erwerbs nach IFRS 3 gleiche. Nur würde in diesem Fall das Mutterunternehmen den beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens bestimmen und nicht den beizulegenden Zeitwert des Geschäftsbetriebs.

Das Committee kam überein, dass jegliche Gewinne und Verluste, die als Ergebnis dieses Vorgehens entstehen würden, in der der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen wären.

IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien — Wechsel vom Modell des beizulegenden Zeitwerts auf das Anschaffungskostenmodell

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der IFRSIC-Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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