. Juli 2010
Das Committee erörterte den endgültigen Entwurf der
vorgeschlagenen Interpretation zur Bilanzierung von Abraumkosten während der Produktionsphase in der Bergbaubranche.
Beschreibung einer Abraumphase
Im Interpretationsentwurf wird eine Abraumphase als etwas
beschrieben, "...das typischerweise im Voraus geplant wird und Teil
des Abbauplans ist. Eine Abraumphase hat ein festgelegten
Startzeitpunkt und endet, wenn das Unternehmen die Abraumbeseitigung
abgeschlossen hat, die notwendig ist, um Zugang zu dem Erz zu
erhalten, auf das sich der Abraumvorgang bezog."
Das Committee wurde gebeten, zu erwägen, ob die vorgeschlagene
Beschreibung ausreichend sei oder ob noch zusätzliche Formulierungen
aufgenommen werden sollten. Ein Mitglied des Committees zeigte sich
überrascht, dass die Beschreibung einer Abraumphase zu einem solch
späten Zeitpunkt im Projekt erörtert würde, zu dem die
Interpretation, wie Abraumkosten zu bilanzieren seien, fast schon
abgeschlossen sei. Das Committee führte eine sehr lange Diskussion
zu der Frage, ob es notwendig sei, eine Beschreibung/Definition
einer Abraumphase in die Interpretation aufzunehmen. Diejenigen, die
sich dafür aussprachen, die Beschreibung aufzunehmen, hielten fest,
dass es notwendig sein routinemäßig erfolgende Abraumvorgänge von
einer Abraumphase zu unterscheiden, da nur die Abraumphase
Gegenstand der Interpretation sei.
Diejenigen, die sich dagegen aussprachen, eine Beschreibung
aufzunehmen, hielten fest, dass die Vorschriften in Bezug auf einen
festgelegten Startzeitpunkt in der Praxis kaum umzusetzen wären.
Ihrer Meinung nach wäre eine Abraumphase aus dem Nutzungsplan einer
Mine klar ersichtlich, daher habe die Branche keine Schwierigkeiten,
zu identifizieren, was eine Abraumphase darstellt. Es wurde auch
darauf hingewiesen, dass das Committee bis jetzt noch gar nicht
erörtert habe, was routinemäßige Abraumvorgänge seien.
Nach einer langen Diskussion zu dem Thema wurde schließlich
vereinbart, dass eine Beschreibung einer Abraumphase in die
vorgeschlagene Interpretation aufgenommen werden solle, aber dass
das Wort "typischerweise" aus der vorgeschlagenen Beschreibung
gestrichen werden solle, um die Möglichkeiten der Unternehmen zu
beschränken, um eine Anwendung der Interpretation herumzukommen. Der
Vorsitzende wies den Stab an, die vorgeschlagenen Beschreibung zu
überarbeiten, um allen Meinungsäußerungen Rechnung zu tragen, die
erfolgt seien, und die neue Beschreibung auf einer späteren Sitzung
wieder zur Erörterung zu stellen.
Der Stab stellte zwei alternative Beschreibungen einer
Abraumphase am nächsten Tag der Sitzung vor, die den Bedenken
Rechnung trugen, die die Mitglieder am vorhergehenden Tag
ausgedrückt hatten. Ohne viel Erörterung einigte sich das Committee
darauf, die folgende Beschreibung einer Abraumphase in den
Interpretationsentwurf aufzunehmen:
Eine Abraumphase ist ein systematischer Prozess, der
durchgeführt wird, um Zugang zu einem bestimmten
Teil des Erzvorkommens zu erhalten und der ein
gezielterer Prozess ist als routinemäßiger Abraum.
Diese Abraumphase wird im Voraus geplant und ist
Teil des Nutzungsplans der Mine. Eine Abraumphase
hat ein festgelegten Startzeitpunkt und endet, wenn
das Unternehmen die Abraumbeseitigung abgeschlossen
hat, die notwendig ist, um Zugang zu dem Erz zu
erhalten, auf das sich der Abraumvorgang bezog.
Es wurde außerdem vereinbart, eine gezielte Frage im
Interpretationsentwurf dahingehend zu stellen, ob diese Beschreibung
sachgerecht sei. Der Interpretationsentwurf wird mit einer Frist von
90 Tagen zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, wenn der IASB
dem auf der Julisitzung zugestimmt hat.
Anwendungsbereich der Interpretation
Im Interpretationsentwurf wird der Anwendungsbereich auf
Abraumkosten beschränkt, die während des Abbaus eines Erzvorkommens
im Tagebau entstehen; das Committee stimmte diesen Anwendungsbereich
einstimmig zu.
Ein Committeemitglied fragte, ob es die Absicht des Committees
sei, zu verbieten, Analogieschlüsse für ähnliche Situationen
vorzunehmen, wie im Entwurf der Grundlage für Schlussfolgerungen
nahegelegt werde. Der Vorsitzende gab zu Antwort, dass es zwar nicht
die Absicht sei, Analogieschlüsse zu verbieten, dass allerdings die
Interpretation einer sehr spezifischen Fragen der Rohstoffindustrien
gewidmet sei, sodass Analogien zu anderen, "ähnlichen" Situationen
in der Praxis wohl kaum vorkommen würden. Es wurde vereinbart, dass
in der Grundlage für Schlussfolgerungen erläutert werden sollte,
warum das Committee nicht andere, gleichgelagerte Situation erörtert
habe und sich nur genau auf die Frage beschränkt hätte, die gestellt
worden sei.
Angabevorschriften
Das Committee erörterte ob bestimmte Angabevorschriften in die
vorgeschlagene Interpretation aufgenommen werden sollen oder ob die
Anwender gefragt werden sollen, ob es bestimmte nützliche
Informationen in Bezug auf die Abraumphase gibt, die anzugeben
sinnvoll wären.
Verschiedenen Committeemitgliedern war unbehaglich bei der
Vorstellung, eine offene Fragedazu zu stellen, welche Angaben
sinnvoll wären, da dies zu einer lange Liste von Angaben führen
würde. Ferner gälte, dass das Committee alle Angabevorschläge, die
es als sinnvoll erachten würde, noch einmal im Rahmen des
Konsultationsprozesses zur Stellungnahme veröffentlichen müsste.
Einige Committeemitglieder waren der Ansicht dass alle relevanten
Informationen bereits in IAS 1, IAS 2, IAS 16 und /oder IAS 38
gefordert würden und dass jegliche zusätzlichen Angaben sich mit
bestehenden Angaben überschneiden würden.
Das Committee kam überein, die Frage neu zu formulieren und die
Angaben hervorzuheben, die in IAS 16 gefordert werden. Dann sollte
gefragt werden, ob es irgendwelche Angaben darüber hinaus gäbe, die
erforderlich seien.
Übergangsbestimmungen
Das Committee erörterte die die vorgeschlagenen
Übergangsvorschriften, die eine prospektive Anwendung der
vorgeschlagenen Interpretation vom Zeitpunkt des Inkrafttretens
vorsehen; die bestehenden Buchwerte der Vermögenswerte sollen als
Eröffnungswerte zu dem Zeitpunkt verwendet werden.
Ein Committeemitglied fragte, ob dies bedeute, dass ein
Unternehmen jegliche Kosten beibehalten würde, die vorher aktiviert
worden seien, selbst wenn dies nach der Interpretation nicht
gestattet wäre. Eine Reihe von anderen Mitgliedern unterstützten
diese Bedenken und fragten außerdem nach dem Zeitraum, über den ein
solcher Vermögenswert, berechnet auf Grundlage der Methode des
anteiligen Abraums, abgeschrieben würde.
Ein anderes Mitglied fragte außerdem, ob es einem Unternehmen
verboten wäre, die Interpretation rückwirkend anzuwenden, wenn alle
für relevant gehaltenen Informationen verfügbar seien. Der
Vorsitzende antwortete, dass die rückwirkende Anwendung erfordern
würde, die Abschreibung seit Beginn der Nutzung der Mine neu zu
berechnen, und dies würde unweigerlich bedeuten, dass rückwirkende
Erkenntnisse verwendet würden.
Die Mehrheit der Mitgliederunterstützte den Vorschlag, eine
prospektive Anwendung zu fordern.
Schlussbemerkung
Unter Vorbehalt der Änderungen, die in Bezug auf die
überarbeitete Beschreibung der Abraumphase und kleinerer
editorischer Korrekturen notwendig sind, beabsichtigt das Committee
den Interpretationsentwurf vor Ende August zwecks öffentlicher
Stellungnahme herauszugeben.