IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen

Date recorded:

Wettbewerbsklauseln und Leistungszeiträume länger als die verlangten Erdienungszeiträume

Das Committee erörterte eine Untersuchung des Stabs, bei der es darum ging, ob eine Wettbewerbsklausel als eine Dienstbedingung zu behandeln sei. Nach umfangreicher Diskussion stimmte das Committee der Einschätzung zu, dass die anteilsbasierte Vergütungstransaktion, die einer Wettbewerbsklausel unterliegt, nur als eine Transaktion mit Parteien darstellt, die keine Mitarbeiter sind. daher sollte IFRS 2.13 auf die Dienstbedingung angewendet werden, die daraus resultiert, dass der Arbeitnehmer unter Einhaltung der Wettbewerbsklausel nicht für einen Wettbewerber des Unternehmens arbeitet. Daher sollte eine Wettbewerbsklausel als "bedingtes Merkmal" angesehen werden.

Im Hinblick auf ein Erfolgsziel, dass einen verlangten Erdienungszeitraum überschreitet, hielt das Committee fest, dass die Praxis unter den gegenwärtigen Vorschriften von IFRS 2 ist, dass, wenn das Erreichen eines Erfolgsziels erst nach dem geforderten Erdienungszeitraum bestimmt wird, das Erfolgsziel keine Leistungsbedingung darstellt. Diese Sichtweise wird von jeder der vier größten internationalen Prüfungsgesellschaften geteilt.

Der Stab schlug eine überarbeitete Definition einer "Leistungsbedingung" wie folgt vor:

 

Eine Bedingung, die die Ausübung, den Ausübungspreis oder andere einschlägige Faktoren betrifft, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einer Leistung verwendet wird, die sich auf zwei Dinge bezieht: (a) das Erbringen eines Dienstes durch eine Gegenpartei über einen explizit oder implizit festgelegten Zeitraum und (b) das Erreichen eines festgelegten Erfolgszieles, das unter Bezug auf entweder (i) die eigenen Geschäftstätigkeit oder Geschäftsvorhaben des Unternehmens oder (ii) das gleiche Erfolgsziel eines anderen Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen definiert ist, während die Gegenpartei den vorgeschriebenen Dienst erbringt.

 

Das Committee kam überein, dass ein Erfolgsziel mit einer impliziten oder expliziten Dienstbedingung "vollständig zusammengeschlossen" sein muss, um eine Leistungsbedingung darzustellen. Darüber hinaus soll ein Erfolgsziel, das nicht mit einer impliziten oder expliziten Dienstbedingung vollständig zusammengeschlossen ist, als Nichtausübungsbedingung angesehen werden.

Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise im Projekt

Als eine größere Herausforderung erwies sich die Frage, wie das Ergebnis der Erwägungen des Committee dargestellt werden sollten. Einige Mitglieder des Committee waren der Ansicht, dass die Entscheidungen des Committee die Absicht von IFRS 2 nicht änderten und dass das Committee dazu übergehen könne, einen Interpretationsentwurf zu entwickeln. Andere waren vorsichtiger, da sie der Meinung waren, dass das Committee grundlegende Änderungen an den Formulierungen in IFRS 2 vorschlagen würde, daher sollten die Änderungen über den jährlichen Verbesserungsprozess vorgenommen werden. Andere waren wiederum der Meinung, dass der IASB eingeschaltet werden müsse und dass vor dem Hintergrund des sensiblen Themas von IFRS 2 ein Bericht über die Erörterungen des Committee und seinen Schlussfolgerungen dem IASB übergeben werden sollten, damit dieser dem Committe klare Hinweise für das weitere Vorgehen geben könnte.

Am Ende Stimmte das Committee zu, dass der Stab diesen Sachverhalt auf der Septembersitzung des IASB vortragen solle. Es wäre eventuell möglich, einige der Fragen im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses zu klären, aber die größeren Sachverhalte - insbesondere diejenigen, bei denen die Änderungen des IASB an IFRS 2 aus dem Jahr 2008 geändert würden - würden zu praktischen Fragen führen, die am besten vom IASB selbst geklärt werden würden. Dies könne vielleicht bei der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 2 nach 2011 geschehen.

Jegliche weiteren Schritte des Committee hängen von den Anweisungen ab, die der IASB geben wird.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.