IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen
. November 2010
Das Committee hat verschiedene Sachverhalte in Bezug auf Ausübungsbedingungen in IFRS 2 erörtert und erwogen, welche Möglichkeiten die besten Lösungen für die einzelnen Sachverhalte bieten (also Interpretation, Bestandteil des jährlichen Verbesserungsprojekts, eigenständiges Projekt zur Änderung von IFRS 2 oder Bestandteil der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 2).
Das Committee war unterschiedlicher Meinung, wie man weiter vorgehen sollte, und hatte den IASB um Stellungnahme gebeten. Auf der Sitzung im September 2010 hatte der IASB anerkannt, dass nicht jeder Sachverhalt auf die gleiche Art und Weise adressiert werden muss, und daher das Committee gebeten, die Sachverhalte, die erörtert werden, zu priorisieren und dann die weitere Vorgehensweise zu bestimmen.
Die Sachverhalte aus IFRS 2, die derzeit vom Committee erörtert werden, beinhalten die folgenden:
| Sachverhalt 1 — Korrelation zwischen der Verantwortung eines Mitarbeiters und dem Erfolgsziel |
| Sachverhalt 2 — Aktienmarktindexziel |
| Sachverhalt 2A — Ausübungsbedingungen, die keine Leistungs- oder Dienstbedingungen sind |
| Sachverhalt 3 — Leistungszeiträume länger als die verlangten Erdienungszeiträume |
| Sachverhalt 4 — Wettbewerbsklauseln |
| Sachverhalt 5 — Zusammenwirken multipler Ausübungsbedingungen |
| Sachverhalt 6 — Beendigung von Arbeitsverhältnissen |
Der Stab wies darauf hin, dass die Sachverhalte 1, 2, 3, 4 und 6 aus Anfragen an das Committee stammten, während die Sachverhalte 2A und 5 während der Erörterungen des Committee aufgekommen sind. Das Committee entschied, wie folgt vorzugehen:
| Sachverhalte 1, 2, 3 und 6 werden im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts geklärt. |
| Für Sachvarhalte 2A, 4 und 5 wird der IASB gebeten, ein eigenständiges Projekt zur Änderung von IFRS 2 auf die Agenda zu nehmen. |
Das Committee hielt fest, dass die Erwägung einer Bitte um ein eigenes Projekt im Zusammenhang mit der Erwägung der Empfehlung des ANC erfolgen müsse, IFRS 2 vollständig zu überarbeiten.
Als Teil des Prozesses, in dessen Rahmen die Sachverhalte 1, 2, 3 und 6 im jährlichen Verbesserungsprojekt geklärt werden sollen, kam das Committee vorläufig zu dem Schluss, die Leistungs- und Dienstbedingungen in der Definition von Ausübungsbedingungen in IFRS 2 wie folgt zu trennen:
Ausübungsbedingungen Die Bedingungen, die bestimmen, ob das Unternehmen die Leistungen erhält, durch welche die Gegenpartei den Rechtsanspruch erwirbt, im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung flüssige Mittel, Vermögenswerte oder Eigenkapitalinstrumente zu erhalten. Ausübungsbedingungen sind entweder Dienstbedingungen oder Leistungsbedingungen. Dienstbedingungen verlangen von der Gegenpartei die Ableistung einer bestimmten Dienstzeit. Leistungsbedingungen verlangen von der Gegenpartei die Ableistung einer bestimmten Dienstzeit und die Erfüllung bestimmter Erfolgsziele (wie z.B. eine bestimmte Steigerung des Unternehmensgewinns innerhalb eines bestimmten Zeitraums). Eine Leistungsbedingung kann eine Marktbedingung enthalten. Leistungsbedingungen Die LeistungsbBedingungen, die (a) von der Gegenpartei die Ableistung einer bestimmten Dienstzeit und (b) die Erfüllung bestimmter Erfolgsziele in dem Zeitraum, in dem die Gegenpartei die in (a) geforderte Dienstzeit ableistet, (wie z.B. eine bestimmte Steigerung des Unternehmensgewinns innerhalb eines bestimmten Zeitraums) verlangen. Ein Erfolgsziel wird durch Bezug auf die eigenen Geschäftstätigkeit oder Geschäftsvorhaben des Unternehmens oder durch Bezug auf seinen Aktienkurs definiert. Ein Erfolgsziel kann sich entweder auf das Unternehmen als Ganzes beziehen oder auf einen Teil des Unternehmens wie beispielsweise eine Abteilung oder einen einzelnen Mitarbeiter. Eine Leistungsbedingung kann eine Marktbedingung enthalten. Dienstbedingungen Die DienstbBedingungen, die von der Gegenpartei die Ableistung einer bestimmten Dienstzeit verlangen. Wenn die Gegenpartei während des Erdienungszeitraums aufhört, die Dienstzeit abzuleisten, hat die Gegenpartei unabhängig von den Gründen dafür die Bedingung nicht erfüllt.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der IFRSIC-Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.