. November 2010
Das Committee hat verschiedene Sachverhalte in Bezug auf
Ausübungsbedingungen in IFRS 2 erörtert und erwogen, welche
Möglichkeiten die besten Lösungen für die einzelnen Sachverhalte
bieten (also Interpretation, Bestandteil des jährlichen
Verbesserungsprojekts, eigenständiges Projekt zur Änderung von
IFRS 2 oder Bestandteil der Überprüfung nach der Einführung von IFRS
2).
Das Committee war unterschiedlicher Meinung, wie man weiter
vorgehen sollte, und hatte den IASB um Stellungnahme gebeten. Auf
der Sitzung im September 2010 hatte der
IASB anerkannt, dass nicht jeder Sachverhalt auf die gleiche Art und
Weise adressiert werden muss, und daher das Committee gebeten, die
Sachverhalte, die erörtert werden, zu priorisieren und dann die
weitere Vorgehensweise zu bestimmen.
Die Sachverhalte aus IFRS 2, die derzeit vom Committee erörtert
werden, beinhalten die folgenden:
| Sachverhalt 1 —
Korrelation zwischen der
Verantwortung eines Mitarbeiters und
dem Erfolgsziel
|
| Sachverhalt 2 — Aktienmarktindexziel
|
| Sachverhalt 2A —
Ausübungsbedingungen, die keine
Leistungs- oder Dienstbedingungen
sind
|
| Sachverhalt 3 —
Leistungszeiträume länger als die
verlangten Erdienungszeiträume
|
| Sachverhalt 4 — Wettbewerbsklauseln
|
| Sachverhalt 5 —
Zusammenwirken multipler
Ausübungsbedingungen
|
| Sachverhalt 6 —
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
|
Der Stab wies darauf hin, dass die Sachverhalte 1, 2, 3, 4 und 6
aus Anfragen an das Committee stammten, während die Sachverhalte 2A
und 5 während der Erörterungen des Committee aufgekommen sind. Das Committee
entschied, wie folgt vorzugehen:
| Sachverhalte 1, 2, 3 und 6 werden im
Rahmen des jährlichen
Verbesserungsprojekts geklärt.
|
| Für
Sachvarhalte 2A, 4 und 5 wird der
IASB gebeten, ein eigenständiges
Projekt zur Änderung von IFRS 2 auf
die Agenda zu nehmen.
|
Das Committee hielt fest, dass die Erwägung einer Bitte um ein
eigenes Projekt im Zusammenhang mit der Erwägung der Empfehlung des
ANC erfolgen müsse, IFRS 2 vollständig zu überarbeiten.
Als Teil des Prozesses, in dessen Rahmen die Sachverhalte 1, 2, 3
und 6 im jährlichen Verbesserungsprojekt geklärt werden sollen, kam
das Committee vorläufig zu dem Schluss, die Leistungs- und
Dienstbedingungen in der Definition von Ausübungsbedingungen in IFRS
2 wie folgt zu trennen:
Ausübungsbedingungen
Die Bedingungen, die bestimmen, ob das Unternehmen die Leistungen erhält, durch
welche die Gegenpartei den Rechtsanspruch erwirbt, im Rahmen einer anteilsbasierten
Vergütungsvereinbarung flüssige Mittel, Vermögenswerte oder
Eigenkapitalinstrumente zu erhalten. Ausübungsbedingungen sind entweder
Dienstbedingungen oder Leistungsbedingungen. Dienstbedingungen verlangen von der
Gegenpartei die Ableistung einer bestimmten Dienstzeit. Leistungsbedingungen
verlangen von der Gegenpartei die Ableistung einer bestimmten Dienstzeit und die
Erfüllung bestimmter Erfolgsziele (wie z.B. eine bestimmte Steigerung des
Unternehmensgewinns innerhalb eines bestimmten Zeitraums). Eine
Leistungsbedingung kann eine Marktbedingung enthalten.
Leistungsbedingungen
Die LeistungsbBedingungen, die
(a) von der Gegenpartei die Ableistung einer
bestimmten Dienstzeit und
(b) die Erfüllung bestimmter Erfolgsziele in dem Zeitraum, in dem die Gegenpartei
die in (a) geforderte Dienstzeit ableistet, (wie z.B.
eine bestimmte Steigerung des Unternehmensgewinns
innerhalb eines bestimmten Zeitraums)
verlangen.
Ein Erfolgsziel wird durch Bezug auf die eigenen
Geschäftstätigkeit oder Geschäftsvorhaben des
Unternehmens oder durch Bezug auf seinen Aktienkurs
definiert. Ein Erfolgsziel kann sich entweder auf
das Unternehmen als Ganzes beziehen oder auf einen
Teil des Unternehmens wie beispielsweise eine
Abteilung oder einen einzelnen Mitarbeiter. Eine
Leistungsbedingung kann eine Marktbedingung
enthalten.
Dienstbedingungen
Die DienstbBedingungen, die von der Gegenpartei die
Ableistung einer bestimmten Dienstzeit verlangen.
Wenn die Gegenpartei während des Erdienungszeitraums
aufhört, die Dienstzeit abzuleisten, hat die
Gegenpartei unabhängig von den Gründen dafür die
Bedingung nicht erfüllt.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der IFRSIC-Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder
endgültige Zusammenfassung zu verstehen.