IAS 1 und IAS 12 – Ausweis von Steuerzahlungen, die keine Ertragsteuern darstellen

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Das Komitee erwog, ob die an andere Steuerbehörden entrichteten Steuerzahlungen für Pacht als betrieblicher oder als Steueraufwand klassifiziert werden sollten. In der Untersuchung des Stabs wurde eine Klassifizierung als betrieblicher Aufwand befürwortet. Nach Ansicht des Stabs enthält der Posten, in dem der Steueraufwand nach IAS 1 ausgewiesen wird, keine Steuern außerhalb des Anwendungsbereichs von IAS 12. IAS 12.5 enthält folgende Definitionen

"Der Steueraufwand (Steuerertrag) ist die Summe des Betrags aus tatsächlichen Steuern und latenten Steuern, die in die Ermittlung des Gewinns oder Verlusts der Periode eingeht. Die tatsächlichen Ertragsteuern sind der Betrag der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern, der aus dem zu versteuernden Gewinn (steuerlichen Verlust) der Periode resultiert. Die latenten Steuerschulden sind die Beträge der Ertragsteuern, die in zukünftigen Perioden resultierend aus zu versteuernden temporären Differenzen zahlbar sind. Die latenten Steueransprüche sind die Beträge an Ertragsteuern, die in zukünftigen Perioden erstattungsfähig sind, und aus [...] resultieren."

Der Stab empfahl dem Komitee, den Sachverhalt nicht in das Arbeitsprogramm aufzunehmen, weil man im Zuge der durchgeführten Erkundigungen keine bedeutenden Abweichungen in der Praxis festgestellt habe und nicht-Ertragsteuern in diesen Rechtskreisen als betrieblicher Aufwand oder Herstellungskosten dargestellt würden. Das Komitee stimmte der Empfehlung des Stabs dem Grunde nach zu, meldete aber Bedenken hinsichtlich des Entwurfs eines vorläufigen Ablehnungsbescheids an. Bei der Erörterung des vorgeschlagenen Ablehnungsbescheids fragte der Vorsitzende des Komitees, ob der Bescheid die Aussage enthalten solle, dass "das Komitee der Ansicht sei, dass hinsichtlich des Ausweises von nicht einkommensabhängigen Steuerzahlungen keine unterschiedliche Handhabung in der Praxis zu erwarten sei." Ein Mitglied des Komitees meinte, dass dies ein Thema sei, das über alle Sachverhalte hinweg erörtert werden sollte und nicht nur für diese Agendaentscheidung.

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