Administrativer Sitzungsteil — Stand der Arbeiten

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Der Stab informierte das Komitee über den gegenwärtigen Stand in Bezug auf Sachverhalte, die derzeit erörtert werden aber sich nicht auf der Tagesordnung für die Sitzung des Komitees im Januar 2013 befanden. Der Komitee hat die Arbeiten an drei neuen Sachverhalten und fünf ausstehenden Sachverhalten aufgeschoben. Darüber hinaus hat das Komitee zwi Sachverhalte nicht erörtert, die sich eigentlich auf der Agenda für die Sitzung im Januar 2013 befanden. Alle diese Sachverhalte werden auf künftigen Sitzungen erörtert werden.

Zu den neuen Sachverhalten gehören die folgenden:

  • Ein Sachverhalt im Zusammenhang mit IFRS 10 Konzernabschlüsse, bei dem es um eine Bitte um Klarstellung im Zusammenhang mit dem Konzept von Schutzrechten in IFRS 10 geht.
  • Ein Sachverhalt im Zusammenhang mit IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, bei dem um Klarstellung in Bezug darauf gebeten worden ist, ob zuvor gehaltene Beteiligungen an den Vermögenswerten und Schulden einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit bei Erhalt der Kontrolle über die gemeinsame Geschäftstätigkeit neu zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.
  • Ein Sachverhalt im Zusammenhang mit IFRS 10 und IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben, bei dem um Klarstellung in Bezug darauf gebeten worden ist, wie kündbare Instrumente, die nicht beherrschende  Anteile sind, im Konzernabschluss zu klassifizieren sind.

Zu den ausstehenden Sachverhalten gehören die folgenden:

  • Ein Sachverhalt im Zusammenhang mit IFRS 3, bei dem um Klarstellung gebeten worden war, ob ein Vermögensert mit relativ einfachen zugehörigen Prozessen die Definition eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 erfüllt.
  • Ein Sachverhalt im Zusammenhang mit IAS 12 Ertragsteuern, bei dem um Klarstellung gebeten worden war, wie latente Steuern zu bilanzieren sind, wenn ein Unternehmen abzugsfähige temporäre Differenzen im Zusammenhang mit nicht realisierten Verlusten von Schuldinstrumenten hat, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind und zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, dem nicht gestattet ist, die nicht realisierten Verluste zu Steuerzwecken abzuziehen, das die Möglichkeit und die Absicht hat, die Schuldinstrumente zu halten, bis der nicht realiserte Verlust aufgeholt is, und das nicht genügend steuerliche temporäre Differenzen und keine anderen wahrscheinlichen steuerlichen Profite hat, gegen die es die abzugsfähigen temporären Differenzen nutzen kann.
  • Ein Sachverhalt im Zusammenhang mit IAS 12, bei dem um Klarstellung gebten worden war, wie latente Steuern zu berechnen sind, wenn ein Unternehmen ein Tochterunternehmen hat, das nur über einen einzigen Vermögenswert verfügt.
  • Ein Sachverhalt im Zusammenhang mit IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, bei dem es um die Bilanzierung von Plänen für Leistungen an Arbeitnehmer mit garantierter Rendite auf Beiträge und nominelle Beiträge geht.
  • Ein Sachverhalt im Zusammenhang mit IAS 2 Vorräte, bei dem um Klarstellung gebeten worden war, wie langfristige Lieferverträge über Rohmaterialien zu bilanzieren sind, wenn der Käufer der Rohmaterielien Vorauszahlungen an den Lieferanten zustimmt. Der Stab überwacht diesen Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Erlöserfassungsprojekt des IASB.

Zu den Sachverhalten, die sich ursprünglich auf der Tagesordnung für die Januarsitzung 2013 befanden, aber nicht erörtert wurden, gehören die foldenden:

  • Zwei Arbeitspapiere des Stabs im Zusammenhang mit der Anwendung von IAS 7 Kapitalflussrechnungen; eins in Bezug auf die Definition von betrieblich, finanzierungsbezogen und investitionsbezogenen Kapitalflüssen und eins in Bezug auf die Klassifizierung von gezahlten Zinsen, die als Teil der Kosten eines Vermögenswerts aktiviert werden.
  • Ein Sachverhalt in Bezug auf IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern, bei dem es um die Frage geht, ob Inflationsbilanzierung nach IFRS gestattet ist. Der Stab erklärte, dass er noch weitere Untersuchungen zu der Frage vornehmen müsse, die bei diesem Sachverhalt aufgebracht worden ist. Deshalb werde er den Sachverhalt auf einer späteren Sitzung vorstellen.

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