IFRS IC-Sitzung — 12. Mai 2015

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Ort: London

IFRS IC - Sitzung

Das IFRS Interpretations Committee hielt am 12. Mai 2015 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London ab. Auf der Tagesordnung standen die Fortführung der Erörterung der Sachverhalte zu IAS 21, IAS 16, IFRS 5, IFRS 13 und IFRS 10, die Finalisierung einer vorläufigen Agendaentscheidungen zu IAS 24 und die Erwägung neuer Sachverhalte zu IFRS 12 und IAS 23.

Tagesordnung für die Sitzung


Dienstag, 12. Mai 2015 (10:00h-16:50h)

Einführung, Administratives, Protokoll der letzten Sitzung

Fortsetzung der Diskussion bestehender Sachverhalte

  • IAS 21
    • Entwurf einer Interpretation zu Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlten Gegenleistungen - Restanten
  • IAS 16
    • Bilanzierung von Gewinnen und Kosten aus dem Testen einer Sachanlage: Sollten die Nettoergebnisse die Kosten eines Vermögenswert reduzieren?
  • IFRS 5
    • Der Anwendungsbereich der Klassifizierung als zu Veräußerungszwecken gehalten
    • Ausweis von konzerninternen Transaktionen zwischen fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen
    • Anwendung der Angabevorschriften von IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen auf ein Tochterunternehmen, das als zu Veräußerungszwecken gehalten klassifiziert ist
    • Zu welchem Grad können Wertminderungsverluste langfristigen Vermögenswerten einer Veräußerungsgruppe zugewiesen werden?
    • Wie sind die Ausweisvorschriften im Fall einer Planänderung einer Veräußerungsgruppe zuzuweisen, die sowohl aus einem Tochterunternehmen als auch aus anderen langfristigen Vermögenswerten besteht?
  • IFRS 13
    • Die Fair-Value-Hierarchie: Zusätzlich gesammelte Informationen in Bezug auf die Agendaentscheidung hinsichtlich der Verwendung notierter Preise, die von dritten Parteien zur Verfügung gestellt werden und die als Eingaben der ersten Ebene nach IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden
  • IFRS 10
    • Zweckgesellschaft, deren Zweck darin besteht, einen einzelnen Vermögenswert einem einzelnen Leasingnehmer zu überlassen und die Frage der Beherrschung (Konsolidierung durch den Leasingnehmer oder den Leasinggeber)
      • Beherrschung einer Zweckgesellschaft mit einem Mietleasingverhältnis
      • Beherrschung einer Zweckgesellschaft mit einem Finanzierungsleasingverhältnis durch einen Juniorpartner 

Finalisierung einer vorläufigen Agendaentscheidung

  • IAS 24
    • Definition von engen Familienmitgliedern einer Person

Neu zu erwägende Sachverhalte

  • IFRS 11
    • Gemeinschaftlicher Betreiber durch den Erwerb zusätzlicher Anteile einer gemeinschaftlichen Tätigkeit werden.
  • IAS 23
  • Wenn eine Kreditaufnahme, die explizit zur Erstellung eines qualifizierenden Vermögenswerts erfolgt, nicht getilgt wird, wenn dieser Vermögenswert bereit für seine beabsichtigte Nutzung oder die Veräußerung ist, ist diese Kreditaufnahme Teil des allgemeinen Kreditaufnahmepools, der für die Bestimmung der Aktivierungsrate nach IAS 23.14 verwendet wird?

Administrativer Sitzungsteil: Aktueller Stand der Arbeiten und Verabschiedung eines ausscheidenden Mitglieds

 Die Arbeitspapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zugehörige Themen

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