IFRS IC-Sitzung — 13. März 2018

Beginn:

Ende:

Ort: London

IASB (International Accounting Standards Board)

 

Überblick

Das IFRS Interpretations Committee ist am 13. März 2018 zu einer Sitzung in den Räumen des IASB in London zusammengekommen. Auf der Tagesordnung standen zehn Sachverhalte, davon waren fünf neue Bitten um Klarstellung.     

Finalisierung vorläufiger Agendaentscheidungen

Das Committee hat die drei vorläufigen Agendaentscheidungen finalisiert, die sich auf IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden beziehen (Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag; Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag mit Eigentumsübergang des Grundstücks; und Zahlungsanspruch für bereits erbrachte Leistung) und wird diese Sachverhalte nicht auf seine Agenda nehmen. Das Committee hat nicht nur die spezifischen Fragen erörtert, sondern auch allgemeine Anmerkungen zu Agendaentscheidungen und zur Berücksichtigung spezifischer Tatsachenmuster diskutiert. 

Das Committe hat ebenfalls die vorläufige Agendaentscheidung finalisiert, die sich auf den Ausweis von Zinsertrag bei bestimmten Finanzinstrumenten bezieht. Auch dieses Thema wird das Committee nicht auf seine Agenda nehmen.

Fortsetzung von Erörterungen

Das Committee hat weiter erörtert, ob und wie die Bedeutung des Begriffs "unvermeidbare Kosten", klargestellt werden kann, der bei der Definition eines belastenden Vertrags in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen verwendet wird. Das Committee hat entschieden, einen eigenständigen eng umrissenen Vorschlag zu entwickeln, IAS 37 zu ändern, um klarzustellen, dass die Kosten der Vertragserfüllung die Kosten mit umfassen, die sich direkt auf den Vertrag beziehen. Darüber hinaus sollen Anwendungsbeispiele entwickelt werden.

Neue Sachverhalte

Das Committee beschloss, eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, ein Projekt zu IAS 7 Kapitalflussrechnung: Klassifizierung von kurzfristigen Darlehen und Kreditlinien nicht auf die Agenda zu nehmen, weil man der Ansicht ist, dass die Vorschriften des betreffenden Standards eine angemessene Grundlage für die Bestimmung der sachgerechten Bilanzierung darstellen.

Das Committee beschloss, vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, zwei Themen nicht auf die Agenda zu nehmen, weil man der Ansicht ist, dass es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass die Sachverhalte weit verbreitet sind:

  • IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung einer bestimmten Art von Doppelwährungsanleihen. Wie ist zu beurteilen, ob ein Finanzinstrument vertragliche Zahlungsströme aufweist, bei denen es sich ausschließlich um Kapital- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt, wenn eine Anleihe einen Nennbetrag in einer Währung und fixe Zinskuponzahlungen in einer anderen Währung aufweist?
  • IFRS 9 Finanzinstrumente: Hedge Accounting mit Load-Follow-Swaps. Wie ist der Begriff "hochwahrscheinlich", wie er in IAS 39.88 und IFRS 9.6.3.3.3 verwendet wird, anzuwenden, um zu beurteilen, ob eine Sicherungsbeziehung die Voraussetzungen für das Hedge Accounting erfüllt?

Das Committee hat sich auch mit zwei weiteren Fragen beschäftigt. Der Stab wird einschätzen, ob es nötig ist, eine Interpretation in Bezug auf den folgenden Sachverhalt zu entwickeln:

  • IAS 12 Ertragsteuern: Latente Steuern – Besteuerungsgrundlage von Vermögenswerten und Schulden. Wie ist die Ausnahme (in IAS 12.15 und IAS 12.24) vom Ansatz eines latenten Steueranspruchs bzw. einer latenten Steuerschuld anzuwenden?

Außerdem wird der Stab bei einer künftigen Sitzung eine überarbeitete Agendaentscheidung in Bezug auf den folgenden Sachverhalt vorlegen:

  • IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen: Zahlungen, die sich auf andere Steuern als Ertragsteuern beziehen. Was ist die sachgerechte Bilanzierung, wenn ein Unternehmen eine freiwillige Zahlung an eine Steuerbehörde leistet, die entweder zurückgezahlt oder zur Begleichung der Steuerschuld verwendet wird (die das Unternehmen als unwahrscheinlich eingestuft hat und daher nicht angesetzt hat)?

Es gibt keine weiteren neuen oder in Erörterung befindliche Sachverhalte, die dem Committee derzeit noch nicht vorgelegt wurden.

 

Tagesordnung für die Sitzung

Dienstag, 13. März 2018

Vormittagssitzung (9:00h-12:15h)

  • Einführung und IFRIC Update vom Januar 2018
  • Finalisierung vorläufiger Agendaentscheidungen:
    • Drei Sachverhalte in Bezug auf IFRS 15
      • Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag
      • Erlöserfassung bei einem Immobilienvertrag mit Eigentumsübergang des Grundstücks
      • Zahlungsanspruch für bereits erbrachte Leistung
    • IFRS 9 und IAS 1 — Ausweis von Zinsertrag bei bestimmten Finanzinstrumenten

Nachmittagssitzung (13:15h-17:30h)

  • Neue Sachverhalte:
    • IAS 12 — Latente Steuern – Besteuerungsgrundlage von Vermögenswerten und Schulden
  • Fortsetzung von Erörterungen:
    • IAS 37 — Kosten, die bei der Bestimmung, ob ein Vertrag belastend ist, berücksichtigt werden
  • Neue Sachverhalte (Fortsetzung):
    • IAS 7 — Klassifizierung von kurzfristigen Darlehen und Kreditlinien
    • IAS 37 — Zahlungen, die sich auf andere Steuern als Ertragsteuern beziehen
    • Zwei Sachverhalte in Bezug auf IFRS 9
      • Klassifizierung einer bestimmten Art von Doppelwährungsanleihen
      • Hedge Accounting mit Load-Follow-Swaps
  • Administrativer Sitzungsteil:
    • Aktueller Stand der Arbeiten

Die Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zugehörige Themen

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