IFRS IC-Sitzung — 11. und 12. September 2018
Beginn:
Ende:
Ort: London
Überblick
Das IFRS Interpretations Committee hat am Dienstag, den 11. und Mittwoch, den 12. September 2018 in London getagt. Das Committee hat dreizehn Themen erörtert, darunter fünf neue Bitten um Klarstellung.
Neue Sachverhalte
Es gab Einreichungen zu folgenden Themen:
- IFRS 15 Erträge aus Verträgen mit Kunden: ob die Gebühren für die Zulassung eines Unternehmens zu einer Börse und die Gebühren für eine laufende Börsennotierung separierbar sind oder sich nur auf eine Dienstleistung beziehen.
- IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen: wie die Betreiber in einem gemeinsamen Geschäftsbetrieb eine Leasingverbindlichkeit für einen Vertrag ausweisen sollten, der von dem gemeinsamen Geschäftsbetrieb unterzeichnet oder nur von einem führenden Betreiber unterzeichnet wurde.
- IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte: ob (einige) Cloud-Computing-Vereinbarungen einen immateriellen Vermögenswert schaffen.
- IAS 27 Separate Abschlüsse: wenn ein Unternehmen durch die Veräußerung eines Teils seiner Anteile die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, kann das Unternehmen beschließen, die behaltenen Anteile zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Ergebnis zu bewerten, und kann ein Gewinn oder Verlust bei der erstmaligen Veräußerung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
- IAS 27 Separate Abschlüsse: ob die Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens in einem Stufenerwerb der beizulegende Zeitwert der Tranchen (als angenommene Anschaffungskosten) oder die Summe der tatsächlich gezahlten Gegenleistung sind.
Das Committee entschied, die Sachverhalte zu IFRS 15, IFRS 11 und IAS 27 nicht auf die Agenda zu nehmen und vorläufige Agendaentscheidungen in diesem Sinne zu veröffentlichen. Das Sachverhalt zu IAS 38 soll im November noch einmal besprochen werden.
Finalisierung von Agendaentscheidungen
Das Committee hat die Rückmeldungen zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen erörtert und entschieden, sie alle zu finalisieren:
- IAS 23 Fremdkapitalkosten — Aufwendungen für einen qualifizierenden Vermögenswert
- IAS 23 Fremdkapitalkosten — Fremdkapitalkosten für Grund und Boden
- IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse — Extrem langfristiger Mangel an Umtauschbarkeit
- IFRS 9 Finanzinstrumente — Klassifizierung einer bestimmten Art von Doppelwährungsanleihe
Fortsetzung von Erörterungen
Zwei Themen wurden aus früheren Sitzungen vorgetragen.
- IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen — Zahlungen im Zusammenhang mit Steuern, die keine Ertragsteuern sind. Das Committee entschied, dieses Thema nicht auf die Agenda zu nehmen und eine entsprechende vorläufigen Agendaentscheidung zu formulieren.
- IFRS 9 Finanzinstrumente — Hedge Accounting mit Load Following Swaps. Im März 2018 wurde eine vorläufige Agendaentscheidung veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der eingegangenen Stellungnahmen entschied das Committee, die Agendaentscheidung nicht zu finalisieren, sondern eine überarbeitete vorläufige Agendaentscheidung zu formulieren (also eine Möglichkeit für zusätzliche Rückmeldungen zu bieten).
Beratung des IASB durch das Committee
Der Committee hat zwei Themen erörtert, zu denen der IASB um Rückmeldung gebeten hat: Kryptowährungen (einschließlich Bestände an Kryptowährungen und Erstausgabe von Münzen); und Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungen der Definitionen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler.
Sonstige laufende Arbeiten
Mögliche Änderungen von IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse zur Klarstellung der Bilanzierung, wenn der Kassakurs nicht beobachtbar ist, wurden in dieser Sitzung nicht diskutiert. Drei weitere Einreichungen sind eingegangen und werden derzeit geprüft. Sie beziehen sich auf IFRS 9 Finanzinstrumente und die physische Erfüllung eines Vertrages über den Erwerb oder Verkauf eines nichtfinanziellen Gegenstands; IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, wenn eine Differenz zwischen dem Anspruch eines gemeinsamen Betreibers auf Erzeugnisse und dem tatsächlich erhaltenen Betrag besteht; und IAS 23 Fremdkapitalkosten und die Aktivierung von Fremdkapitalkosten auf Vermögenswerte, die zum Verkauf entwickelt werden und für die im Laufe der Zeit Erträge realisiert werden.
Tagesordnung für die Sitzung
Dienstag, 11. September 2018Vormittagssitzung (9:00h-12:45h)
Nachmittagssitzung (13:45h-17:25h)
Mittwoch, 12. September 2018Vormittagssitzung (9:00h-11:05h)
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Die Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.