IFRS IC-Sitzung — 11. und 12. Juni 2019
Beginn:
Ende:
Ort: London
Das IFRS Interpretations Committee hat am 11. und 12. Juni 2019 in London getagt und 13 Themen erörtert, darunter acht neue Bitten um Klarstellung.
Neue Sachverhalte
Das Committee beschloss, sieben neue vorläufige Agendaentscheidungen zu veröffentlichen. Die nachfolgenden Zusammenfassungen spiegeln unser Verständnis von den Diskussionen im Ausschuss wider. Die vorläufigen Entscheidungen werden zu gegebener Zeit im IFRIC Update veröffentlicht.
IFRS 16 — Inkrementeller Fremdkapitalzinssatz. Die Definition des inkrementellen Fremdkapitalzinssatz schreibt einem Leasingnehmer nicht explizit vor, den Zinssatz so zu bestimmen, dass er den Zinssatz eines Darlehens widerspiegelt, das sowohl eine ähnliche Laufzeit wie das Leasingverhältnis als auch ein ähnliches Zahlungsprofil wie die Leasingzahlungen aufweist.
IFRS 16 — Leasingdauer und Nutzungsdauer von Mietereinbauten. (a) Ein Unternehmen berücksichtigt bei der Festlegung der durchsetzbaren Laufzeit des Leasingverhältnisses die Wirtschaftlichkeit eines Vertrages und nicht nur eine vertragliche Beendigungsszahlung (z.B. die Kosten für die Aufgabe oder den Abbau von Mietereinbauten). (b) IAS 16 enthält ausreichende Leitlinien, die es einem Unternehmen ermöglichen, die Nutzungsdauer von nicht entfernbaren Mietereinbauten zu bestimmen. Die Nutzungsdauer ist nicht auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses beschränkt, aber die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist bei der Bestimmung der Nutzungsdauer zu berücksichtigen.
IFRS 9 — Fair-Value-Hedge von Fremdwährungsrisiken auf nicht-finanzielle Vermögenswerte. Das Fremdwährungsrisiko kann eine separat identifizierbare und zuverlässig messbare Risikokomponente eines nicht finanziellen Vermögenswertes sein, der zum Verbrauch gehalten wird, die ein Unternehmen als Grundgeschäft in einer Fair-Value-Hedge-Beziehung designieren kann.
IAS 7 — Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit. Die in IAS 7 enthaltenen Vorschriften für Informationen über Veränderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit nach IAS 7 sind eindeutig.
IAS 1 — Ausweis einer unsicheren Steuerposition. Eine Verbindlichkeit im Zusammenhang mit unsicheren steuerlichen Behandlungen ist als laufende (oder latente) Steuerschuld und nicht als Rückstellung ausweisen.
IFRS 15 — Entschädigung bei Verspätungen oder Stornierungen. Eine Verpflichtung zur Entschädigung von Kunden für verspätete oder annullierte Flüge (wie gesetzlich vorgeschrieben) ist als Teil des Transaktionspreises und nicht als Verpflichtung gemäß IAS 37 zu erfassen.
IAS 41 — Nachträgliche Ausgaben. IAS 41 gestattet einem Unternehmen, die Kosten im Zusammenhang mit der biologischen Transformation biologischer Vermögenswerte zu aktivieren oder als Aufwand zu erfassen.
Finalisierte Agendaentscheidungen
Das Committee finalisierte vier vorläufige Agendaentscheidungen.
IFRS 15 — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages. Wenn die Erlöse im Laufe der Zeit erfasst werden (in diesem Fall aus einem Immobilienverkauf, wobei die Output-Methode zur Beurteilung des Fortschritts verwendet wird), werden alle Kosten, die zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung anfallen, zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
IFRS 16 — Unterirdische Rechte. Wenn ein Vertrag zwischen einem Grundstückseigentümer und einer anderen Partei der anderen Partei das Recht einräumt, eine Ölpipeline in einem bestimmten unterirdischen Bereich zu verlegen, wobei sich der Grundstückseigentümer das Recht vorbehält, die Fläche des Grundstücks über der Pipeline zu nutzen, enthält dieser Vertrag ein Leasingverhältnis.
IAS 19 — Auswirkung eines möglichen Abschlags auf die Klassifizierung eines Plans. Das Bestehen eines potenziellen Abschlags, wenn das Verhältnis von Planvermögen zu Planverbindlichkeiten ein bestimmtes Niveau übersteigt, auf den Beitrag, den ein Unternehmen zu einem Pensionsplan leisten muss, schließt nicht aus, dass der Plan ein beitragsorientierter Plan ist.
Gehaltene Kryptowährungen. Eine Kryptowährung entspricht nicht den Definitionen von Bargeld oder einem finanziellen Vermögenswert. Sie erfüllt die Definition eines immateriellen Vermögenswertes, der gemäß IAS 38 bilanziert wird, es sei denn, die Kryptowährung wird im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zum Verkauf gehalten, in diesem Fall gilt IAS 2.
Fortgesetze Erörterungen
Das Committee erörterte mögliche eng umrissene Änderungen an IAS 21, um "Umtauschbarkeit" und "mangelnde Umtauschbarkeit" und die Vorschriften, die gelten würden, wenn es an Umtauschbarkeit in einer Währung mangelt.
Laufende Arbeiten
Der Stab hat Anfragen im Zusammenhang mit der Definition eines Leasingverhältnisses und mit ausländischen Geschäftsbetrieben im Konzernabschluss erhalten. Der Stab ist dabei, diese Fragen zu analysieren.
Tagesordnung für die Sitzung
Dienstag, 11. Juni 2019Vormittagssitzung (9:30h-13:20h)
Nachmittagssitzung (14:20h-17:50h)
Mittwoch, 12. Juni 2019Vormittagssitzung (9:00h-12:00h)
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Die Agendapapiere für diese Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.